Schlappe für Berlins Schlapphüte (Telepolis.de)
Von wegen "Verfassungsschutz"... Politisch missliebige, soziale, außerparlamentarische Bewegungen wie beispielsweise das "Berliner Sozialforum" wurden durch den Berliner Verfassungsschutz observiert und die Arbeit des Sozialforums durch die Einschleusung von V-Männern anscheinend behindert. Auskunft über seine Tätigkeiten wollte der Verfassungsschutz jedoch nur unzureichend geben. Dies hat nun zumindest das Berliner Verwaltungsgericht moniert.
Den Geheimdiensten sollte man mit allergrößtem Misstrauen begegnen. Ihre Arbeit scheint teilweise nicht mehr dem Schutz der Grundrechte zu dienen, sondern immer mehr selbst zu einer Gefährdung der Grundrechte zu werden.
Ausschnitt:
Im Juni 2006 war durch die Presse bekannt geworden, dass der Inlandsnachrichtendienst des Landes Berlin das BSF systematisch observiert hat. Mehrere potentielle Überwachungsopfer forderten daraufhin Einsicht in die Akten des Geheimdienstes, der dem SPD-geführten Innensenat untersteht. Doch lediglich bei dem bekannten Politologen Peter Grottian wurde dem Antrag stattgegeben. Dem 65-jährigen wurden jedoch nur 80 Seiten ausgehändigt. Zum Vergleich: Die Mitglieder des Senatsausschusses für Verfassungsschutz bekamen für eine parallel anberaumte parlamentarische Untersuchung der Affäre fünf Aktenordner zur Verfügung gestellt. Die Ausschussmitglieder stehen allerdings unter einer Geheimhaltungspflicht und dürfen deswegen zu dem Material nicht Stellung nehmen. Weil die Anträge anderer Aktivisten des BSF abschlägig beschieden wurden, klagte Fehse gemeinsam mit drei weiteren Mitstreitern gegen die Informationssperre. Nun bekam er Recht. Eine Einsicht dürfe gemäß dem Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht pauschal verwehrt werden, stellte das Verwaltungsgericht fest. (Quelle: Telepolis.de)
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