Donnerstag, 14. Februar 2008

Das BKA-Gesetz wird die Republik verändern

"Das BKA wird sich der Kontrolle entziehen" (Berliner Zeitung)

Wolfgang Wieland (Grüne) erläutert im Interview wie Union und SPD mit dem neuen BKA-Gesetz die Republik verändern werden.

Ausschnitt:

Es gibt in dem Gesetzentwurf einen Paragrafen 20, der die künftigen Befugnisse des BKA auflistet. Dieser Paragraf ist gegliedert nach den Buchstaben a bis y - das heißt, man braucht fast das gesamte Alphabet, um alle Ermittlungskompetenzen für das BKA zu definieren. Dazu gehören etwa der Lauschangriff innerhalb und außerhalb der Wohnung plus Videoangriff, die Raster- und Schleierfahndung sowie der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, mit denen innerhalb kürzester Zeit der Standort von Handy-Benutzern ermittelt werden kann. Dazu gehören auch weitgehende Abhörerlaubnisse, der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Und das Recht, Wohnungen jederzeit betreten zu können. (Quelle: BerlinOnline.de)

Außerdem soll das BKA - ganz im Stil von Geheimdiensten - jeden, wirklich jeden Bürger Untertanen eigentlich ohne jegliche ernstzunehmende Begrenzungen ausforschen dürfen:
[...] das BKA wird durch das neue Gesetz von der Bundesanwaltschaft bis zu einem gewissen Grad abgekoppelt. Es kann selbstständig Vorfeldermittlungen führen. Und erst, wenn das BKA meint, jetzt reichen die Erkenntnisse, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, informiert es die Bundesanwaltschaft. Bis dahin steht das BKA nicht mehr unter der Sachleitungsbefugnis der Generalbundesanwältin, sondern es handelt in eigener Regie. Damit wird sich das BKA, sollte das Gesetz in Kraft treten, bis zu einem gewissen Grad jeglicher Kontrolle, der justiziellen und erst recht der parlamentarischen, entziehen können. (Quelle: BerlinOnline.de)

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