BGH Beschluss vom 18.10.2007: Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (JurPC)
Die ausführliche Begründung vom Bundesgerichtshof, warum der als Terrorverdächtige monatelang intensiv überwachte und schließlich in isolierende Untersuchungshaft verfrachtete Soziologe Dr. Andrej H. sofort freizulassen war.
Das Urteil zeigt, auf Grund welcher vagen Verdachtsmomente heute die Ermittlungsbehörden bereit sind, tiefgreifend in das Leben der Bürger Untertanen einzugreifen.
Andrej H. hatte also Kontakt mit jemanden, der wiederum auch verdächtigt wurde, an einer Sachbeschädigung teilgenommen zu haben. Man hat verschlüsselt kommuniziert. Das ist anscheinend im Kern tatsächlich der Hauptgrund für die Verhaftung von Andrej H. gewesen.
Man kann die Bundesanwaltschaft und das BKA nur noch als Präventions-Amok-Verein bezeichnen.
Freitag, 15. Februar 2008
BGH-Beschluss zu Andrej H.: Verschlüsselte E-Mails machen keinen Terroristen
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