Montag, 11. Februar 2008

Robert Leicht (Zeit.de): Ungerechtfertigte Kritik habe Verfassungsgerichts-Kandidat Dreier "verbrannt"

Verfassungsgericht: Wie der Kandidat Horst Dreier verbrannt wurde (Zeit.de)

Robert Leicht meint, dass vorschnelle und angeblich sachlich falsche Kritik von liberalen Journalisten an Horst Dreier, dem SPD-Kandidaten für einen freiwerdenden Verfassungsgerichts-Richterposten, Dreiers Kandidatur ungerechtfertigterweise zerstört hätte.

Ich sehe das Problem weniger in irgendwelchen Kritiken an Dreier, sondern in der Art des Auswahlverfahrens, das in Hinterzimmern mittels Absprachen zwischen SPD und Union vonstatten geht. Eine öffentliche Nominierung, öffentliche Vorstellung, öffentliche Anhörung und öffentliche Befragung mehrerer möglicher Kandidaten - beispielsweise vor einer (oder mehreren) öffentlich übertragenen gemeinsamen Sitzungen von Bundestag und Bundesrat - würde nicht nur der Demokratie gut tun, sondern auch den Kandidaten gerechter werden und diese vor ungerechtfertigten Vorverurteilungen schützen.

Da wir aber in der praktischen Politik keine wirkliche Demokratie haben in Deutschland, sondern eine Parteien-Demokratur, in der die Parteipolitik und die Wahrung der Parteiinteressen das höchste Staatsziel ist, wird es niemals dazu kommen, dass die Besetzung der Posten der mächtigen Verfassungsrichter in transparenter Art und Weise öffentlich diskutiert werden wird.

Seltsam, dass Robert Leicht seine Kritik nicht hier, also am Fehlen eines adäquaten, institutionalisierten Auswahlverfahrens, ansetzt, sondern nur individuelles Verhalten von Journalisten und Politikern kritisiert.

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