Freitag, 16. Januar 2009

Versuch gegen umfassenden Präventionswahn: OVG Lüneburg: Viele BKA-Datenbanken möglicherweise illegal

Fußball-Gewalttäter: Gericht hält BKA-Datei für rechtswidrig (Spiegel.de)

Ausschnitt:

Da es sich um eine sogenannte Verbunddatei handelt, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei laut Paragraf 7, Absatz 6 des BKA-Gesetzes eine Rechtsverordnung nötig.

Dafür bedürfe es einer Zustimmung des Bundesrates, doch diese Verordnung ist laut Gerichtsurteil nie erlassen worden, womit die Datei "Gewalttäter Sport" rechtswidrig sei. [...]

Wenn diese das Urteil bestätigt, könnte das Konsequenzen über den Fußball hinaus haben. Denn das BKA betreibt Dutzende Dateien mit Millionen gespeicherten Datensätzen.

Offiziell weiß niemand, um wie viele es sich handelt. [...]

Zwischenzeitlich waren rund 10.000 Personen in der Datei "Gewalttäter Sport" erfasst. Unter ihnen [...] offenbar auch Fans, deren Personalien lediglich festgestellt worden waren, weil sie sich in der Nähe einer Schlägerei aufhielten oder an einer Demonstration teilnahmen. [...]

Rössner rügt die "präventive Intoleranz" des BKA und nennt mögliche Folgen eines Eintrags in die "Gewalttäter Sport"-Datei, ob berechtigt oder nicht: Meldeauflagen, Hausbesuche der Polizei, Passentzug oder Reiseverbot. "Fans, die gelistet sind, werden darüber nicht unterrichtet. Wie soll man sich so wehren?", fragt Wilko Zicht, Sprecher des Bündnisses aktiver Fußballfans (Baff). Es sei schon vorgekommen, dass Fans unwissend am Flughafen standen und von ihrem Urlaub abgehalten wurden, weil im Ausland zur selben Zeit ein Spiel ihres Clubs stattfand. (Quelle: Spiegel.de)

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