Freitag, 16. Januar 2009

Deutschland: Hausdurchsuchung wegen Verkauf von OEM-Software bei eBay

Elf Jahre nach dem Grundsatzurteil (Lawblog.de)

Ein Amtsrichter genehmigt eine Hausdurchsuchung, weil jemand eine OEM-Version einer Software (völlig legal) bei eBay verkauft hat.

Opfer solcher Hausdurchsuchungen können sich während der Durchsuchung und auch nachher nicht wehren oder erhalten kaum eine angemessene "Entschädigung". Es sei denn, man betrachtet einen Beschluss, der die Illegalität der Durchsuchung im Nachhinein bestätigt, als "Entschädigung".

Und natürlich können Polizeibeamte bei solch einer willkürlichen, illegalen Hausdurchsuchung auch Ausschau halten nach tatsächlichen Anhaltspunkten für eine gänzlich andere Ordnungswidrigkeit oder Straftat (beispielsweise Raubkopien).

Die sogenannte "Unverletzlichkeit der Wohnung" gibt es faktisch in Deutschland nicht mehr. Die Polizei kann faktisch jederzeit die Wohnungen von jeder Person in Deutschland durchsuchen. Richter unterzeichnen in Deutschland offenbar jeglichen Antrag auf eine Hausdurchsuchung und seien die Anträge noch so skurril und falsch.

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