Montag, 16. März 2009

Verwaltungsgericht Wiesbaden hält Vorratsdatenspeicherung für menschenrechtswidrig

Urteil in Wiesbaden gesprochen: Gericht hält Vorratsdatenspeicherung für ungültig (Netzeitung.de)

Zitat:

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung als ungültig eingestuft. Das Gericht bezeichnete die umfassende Speicherung aller Telekommunikationsdaten in Deutschland als "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz", wie aus einem am Montag bekanntgewordenen Gerichtsbeschluss vom 27. Februar hervorgeht. "Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden", heißt es in der Begründung zur Entscheidung des Gerichts. [...]
Zudem verstoße die Vorratsdatenspeicherung gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention. (Quelle: Netzeitung.de)

Das Verwaltungsgericht will die Sache nun dem Europäischen Gerichtshof direkt zur Entscheidung vorlegen.

Was wohl all die gelernten Juristen in den Bundestagsfraktionen von SPD und Union zu diesem Urteil sagen? Wie fühlt man sich als Abgeordneter, wenn man menschenrechtswidrige Gesetze verabschiedet? Muss ein tolles Gefühl sein.

Das alles wäre nicht nötig gewesen, wenn die Abgeordneten im Bundestag ihr Mandat ernst genommen hätten und sich nicht nur zum willfährigen Anhängsel der Exekutive hätten degradieren lassen.

Die Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag ist eine Schande gewesen. Ich würde mir wünschen, dass die Parlamentarier, die dafür gestimmt haben, in wenigen Monaten alle rausgeschmissen werden aus dem Parlament.

1 Kommentar(e) vorhanden:

Anonym hat gesagt…

haa.. schön wär's. aber dafür müsste der wähler erstmal die möglichkeit dazu bekommen. man bekommt doch von den partein mit ihren listen diktiert, wer ins parlament kann und wer nicht.