Donnerstag, 6. Dezember 2007

Freiheitsstrafe für einen Beteiligten an Mügelner Hetzjagd, Lob für die Polizei

Acht Monate für Hetzjagd auf Inder (Zeit.de)

Ausschnitt:

Das Amtsgericht Oschatz ging mit seinem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft weit hinaus. Diese hatte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten gefordert. Der Richter Klaus Denk sah jedoch keinen Spielraum, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht werde derartige Übergriffe nicht dulden, betonte Denk. «Wenn wir das durchgehen lassen, ist das eine Einladung zum Tanz.» Mögliche Nachahmer müssten abgeschreckt werden. [...] Der Richter sagte, die damalige Situation sei aufgeheizt und von Hass erfüllt gewesen. Es habe die Gefahr eines Pogroms bestanden. Nach seiner Überzeugung wurde Schlimmeres verhindert, weil die wenigen Polizisten vor Ort Zivilcourage gezeigt hätten und beherzt eingeschritten seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: Zeit.de)

In der letzten Woche wurde bereits ein Jugendlicher zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

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