Montag, 3. Dezember 2007

Wie ein Link zu einem Interview mit einem Zitat drin in Deutschland zu Gefängnis führen kann

(Via MeinParteibuch.com) Beschluss des LG Berlin vom 29. November 2007 im Rechtsstreit Said Dudin vs. Jürgen Cain Külbel (Cainkuelbel.de)

Ein Link auf seiner, J.C. Külbels, Website zu einem Artikel, in dem in einem Interview er, J.C Külbel, aus einer syrischen Zeitung eine Behauptung zitierte, gegen die anscheinend Said Dudin gerichtlich vorging, führt nun dazu, dass J.C. Külbel in Ordnungshaft muss.

Also noch einmal, falls ich das richtig verstanden habe: (1) Eine syrische Zeitung schreibt etwas. (2) Man zitiert diese Aussage (Aussage XY) in einem Interview. (3) Man setzt einen Link auf dieses Interview. Und wegen dieses Links kommt man nun in Ordnungshaft, weil man damit gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen hat, in der die Verbreitung von Aussage XY untersagt wurde?

So stellt es jedenfalls J.C. Külbel dar.

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