Bayern muss IP-Speicherung stoppen (Daten-Speicherung.de)
Bayerische Behörden dürfen nicht einfach die IP-Adressen von Besuchern speichern, die die Webseiten bayerischer Behörden besuchen. Dies hat der bayerische Datenschutzbeauftragte im Gespräch mit bayerischen Behörden klargestellt.
Die IP-Adressen von Websurfern zählen demnach zu den personenbezogenen Daten und dürfen nur unter strengen Maßgaben des Telemediengesetzes für ganz bestimmte Zwecke zeitlich begrenzt gespeichert werden, nicht aber einfach so für irgendwelche Statistiken zum Beispiel.
Mal sehen, wie lange es braucht, bis dies endlich mehr deutsche Webhoster (und mehr deutsche Gerichte) kapieren.
Dienstag, 9. Dezember 2008
Datenschutzbeauftragter erreicht, dass bayerische Behörden nicht mehr IP-Adressen ihrer Website-Besucher speichern
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