Montag, 8. Dezember 2008

Neues Gesetz: BKA darf bald jeden wahllos verdächtigen und überwachen

Überwachung: Schäubles Betafehler (Zeit.de)

Ein wie immer lesenswerter Kommentar von Kai Biermann zum BKA-Ermächtigungsgesetz.

Ausschnitt:

Wer künftig verdächtigt wird, Terrorist zu sein, dem darf jedes seiner Geheimnisse durch List oder Gewalt entrissen werden. Jeder seiner Schritte darf kontrolliert, jedes seiner Worte protokolliert, jedes Verhalten gegen ihn verwendet werden.

Nicht schlimm, trifft ja nur die Bösen? Das BKA-Gesetz enthält keine Definition des Begriffs "Terrorist". [...]

Nicht schlimm, denn Staatsanwälte und Richter wachen darüber, dass nichts Unbedachtes geschieht? Nein, tun sie nicht. Das BKA darf Ermittlungen zur Gefahrenabwehr ganz allein beginnen, es darf überwachen und spähen, ohne dass ein Gericht davon erfährt. Nur die Onlinedurchsuchung muss ein Richter abnicken, nach dem Kompromiss jetzt auch im Eilfall. (Quelle: Zeit.de)

Die neue Geheimpolizei namens "BKA" wird durch dieses Gesetz zu einem durchschlagenden Instrument der politischen Einschüchterung werden. Und genau das ist auch so gewollt von Union und SPD. Deshalb ist die Bezeichnung "Ermächtigungsgesetz" angebracht.

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