Donnerstag, 24. Januar 2008

Die Bundesregierung muss auf EU-Ebene weiterhin Vorgaben des Bundestages nicht beachten

Exekutive darf weiterhin gegen das Parlament EU-Recht setzen (Daten-Speicherung.de)

Eine Petition für mehr Mitbestimmungsrechte des Bundestages bei EU-Entscheidungen ist vorerst gescheitert.

Ausschnitt:

[...] wird der Bundesregierung weiterhin das Recht eingeräumt, bei der Rechtsetzung auf EU-Ebene "aus wichtigen … Gründen" Entscheidungen zu treffen, die vom Willen der Volksvertretung abweichen. Man stelle sich ein solches Recht bei der nationalen Gesetzgebung vor!

Diese Regelung ist zutiefst undemokratisch. Die Volksvertretung ist selbst in der Lage, "wichtige außenpolitische oder integrationspolitische Gründe" bei ihrer Stellungnahme zu berücksichtigen. Sie hat es auch in der Hand, unter bestimmten Umständen Abweichungen von ihrer Stellungnahme zuzulassen. Regierungsmitgliedern kann es in einer Demokratie aber nicht gestattet sein, gegen den eindeutigen Willen der Volksvertretung zu handeln. Dieser Wille geht allen "wichtigen" Erwägungen der Exekutive vor, die im Übrigen oftmals andere Interessen im Blick hat als die Bürger. [...]

Wenn es im Grundgesetz heißt, "Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen", so spricht dies vielmehr umgekehrt dafür, dass die Stellungnahme des Bundestags ohne Abweichungsrecht der Regierung in jedem Fall berücksichtigt werden muss. Das EUZBBG trägt dem bislang leider keine Rechnung. [...]

Dies gilt übrigens auch für sonstige internationale Verhandlungen und Vereinbarungen. Auch hier ist es ein gravierender Missstand, dass keine maßgebliche Beteiligung der Volksvertretung vorgesehen ist, obwohl solche Vereinbarungen immer öfters innenpolitische Fragen betreffen und häufig tiefe Einschnitte in die Grundrechte vorsehen (z.B. Vertrag zu Prüm, Übereinkommen über Computerkriminalität). (Quelle: Daten-Speicherung.de)

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