Freitag, 28. November 2008

Neues Sexualstrafrecht: Bewusste Unschärfen, um Unsicherheit zu erzeugen

Von einem Problem, zu jung auszusehen (Telepolis.de)

Ausschnitt:

Das neue Sexualstrafrecht verwischt die virtuellen Grenzen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einigen seltsamen Nebeneffekten [...]

Neu ist insbesondere, dass nun auch Schriften, die lediglich ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben, durch den §184c StGB in gleicher Weise wie ein wirkliches Geschehen geahndet werden.

Nach dem neuen Sexualstrafrecht muss nun auch virtuelle Kinder- und Jugendpornographie verfolgt werden, obgleich es hier keine Opfer gibt. Als Begründung für diese Verfolgung gilt die These, dass durch solche Bilder Menschen erst "auf den Geschmack kommen". [...]

Die Pornoindustrie muss, folgt sie den neuen Gesetzen, auch volljährige Darsteller ablehnen, so diese ein kindliches/jugendliches Aussehen aufweisen. (Quelle: Telepolis.de)

Meine Vermutung: Die Unbestimmtheiten und die damit erzeugte rechtliche Unsicherheit in vielen Gesetzen der großen Koalition sind kein Unfall, sondern bewusst gewollt, um den Rechtsstaat zu lähmen und die Unsicherheit in der Bevölkerung zu verstärken. Unscharfe Gesetze ermöglichen letztlich beispielsweise willkürliche Polizeiaktionen gegen x-beliebige Bürger. Und auch bei diesem Gesetz wird wieder deutlich, dass die Meinung von Experten nicht berücksichtigt wurde, dass es keine überzeugenden Argumente gibt für dieses Gesetz. Aber darum geht es ja auch gar nicht.

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