Donnerstag, 20. November 2008

Die Buchstabenfolge "Slysoft.com" ist legal, die Buchstabenfolge "a href="http://www.slysoft.com" ist illegal

OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise (Heise.de)

Ausschnitt:

Danach bleibt es dem Verlag verboten, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. (Quelle: Heise.de)

Jetzt soll der Heise-Verlag sogar nicht mehr nur Mitstörer sein, sondern Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Form der Beihilfe.

Wegen des Setzens eines Links zur Homepage einer Firma, über die berichtet wird.

Mir läuft es kalt über den Rücken. Was für ein absurdes Fehlurteil. Die Pressefreiheit wird also eingeschränkt, weil die Möglichkeit besteht, dass ein Leser durch den eingefügten Link einige Sekunden schneller auf die Homepage von Slysoft.com gelangte, um dort eventuell eine Software käuflich zu erwerben, die teilweise Funktionen enthält, die den Kopierschutz von Software umgehen.

Der Heise-Verlag ist also schuldig, weil ein Leser eventuell illegal handeln können wollte und man diesem Leser durch die Linksetzung sein illegales Vorhaben erleichterte, weil der Leser sich so den Umweg über eine Suchmaschine ersparte oder ihm ersparte "Slysoft.com" selbsttätig in seinem Browser einzutippen.

Einem Link, also die Zeichenfolge "a href=", die aus normalem Text einen anklickbaren Link macht, scheint für das Gericht eine Art mystische Kraft innezuwohnen, die aus der Nennung des Namens "Slysoft.com" eine "vorsätzliche Unterstützung der Rechtsverletzung" macht.

Mit einer aufgeklärten Gesellschaft hat dieses Urteil nichts gemein. Es ist im Gegenteil Zeichen einer gefährlichen Abwesenheit von Vernunft.

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