Posts mit dem Label Abmahnungen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Abmahnungen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 29. Juni 2009

Fragen nach Unstimmigkeiten im Lebenslauf machen SPD-Kandidatin nervös: NRW-SPD-Spitzenkandidaten Kraft geht mit Abmahnung gegen kritisches Weblog vor

(Via Datenschutz-Blog) SPD-Spitzenkandidatin Kraft gegen Ruhrbarone (Ruhrbarone.de)

Die SPD-Spitzenkandidatin Kraft schickt ihren Anwalt los und erteilt dem Weblog "Ruhrbarone.de" eine kostenpflichtige Abmahnung, weil Ruhrbarone.de auf Unstimmigkeiten im Lebenslauf von Kraft hingewiesen hat.

Zitat:

Ich werde die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Ich wage die juristische Auseinandersetzung. Es liegt an Hannelore Kraft, ob sie mich jetzt verklagt. Wenn ich bestraft werde, weil ich danach frage, ob der Lebenslauf von Hannelore Kraft verändert wurde, weil ihr alter Arbeitgeber in einen Förderskandal verwickelt war. Dann muss ich halt bestraft werden. (Quelle: Ruhrbarone.de)

Montag, 22. Juni 2009

Wer Bytes an mehr als 500 Leute gleichzeitig sendet, muss sich in Deutschland jetzt offiziell bei Medienanstalten melden

Anmeldeformular für Webradios (Heise.de)

Zitat:

Laut 12. Rundfunkstaatsvertrag sind Internetradios seit dem 1. Juni 2009 zulassungsfrei, aber anmeldeldepflichtig. Eine Anzeigepflicht besteht für reine Audio-Streaming-Angebote mit mehr als 500 gleichzeitigen Nutzern. (Quelle: Heise.de)

Dieses Gesetz verdeutlich wohl wie kein anderes, dass die deutschen Politiker das Internet nicht einmal ansatzweise verstanden haben. Wer also Bytes übers Internet verschickt, die von Algorithmen erzeugt wurden, mit denen man Audiosignale binär abgebildet hat und womöglich noch komprimiert hat und wenn diese Bytes dann gleichzeitig von mehr als 500 Leuten empfangen werden, muss sich nun offiziell bei den Landesmedienanstalten anmelden.

Der einzige Sinn des Gesetzes ist es, es Leuten einfacher zu machen, gegen den Aussender der Streams mit Abmahnungen vorzugehen. So müssen die Abmahner nicht mehr darauf warten, dass eine Staatsanwaltschaft erst die IP-Adresse des Streamservers in Erfahrung bringt, sondern können gleich ohne Einschaltung von Gerichten loslegen und unliebsame Meinungsäußerungen in Internetradios mit Abmahnungen zupflastern. Im Zweifelsfall steht in Deutschland eben nicht die Meinungsfreiheit an oberster Stelle, sondern die Interessen von Firmen oder Institutionen, die mit Hilfe des illegitimen deutschen Abmahnwesen derzeit jederzeit leicht und schnell die freie Rede von Individuuen wirksam bedrohen und somit einschränken können. Denn jemand, der sein Internetradio anmeldet, muss ab dem Zeitpunkt jederzeit ohne Verzögerungen postalisch erreichbar sein, innerhalb weniger Tage reagieren können und jederzeit genug Geld bereit haben, um selbst für absurdeste Abmahnungen einen eigenen Anwalt engagieren zu können, der die Abmahnungen abwehrt. Leuten, die diesen Stress nicht auf sich nehmen wollen oder keinen festen Wohnsitz haben oder nicht genug Geld für einen Anwalt haben oder einfach nur mehr als drei Tage verreisen, kann man dementsprechend nur abraten, ein eigenes Internetradio zu betreiben. Ihr Recht auf freie Meinungsäußerungen über diesen technischen Weg wird durch die damit verbundenen Gefahren also effektiv eingeschränkt.

Es wird mehr und mehr Zeit, endlich das Abmahnwesen in Deutschland zu reformieren...

Donnerstag, 8. Januar 2009

Deutschland: Fotografieren von mit Steuergeldern finanzierten pseudo-privaten Parks VERBOTEN

Gericht: Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung (Heise.de)

Die sogenannte Panoramafreiheit sei Kinderkacke, sagt das Landgericht Potsdam und sagt, dass praktisch öffentlich zugängliche Parkanlagen, die von der dick und kräftig und mächtig und umfassend mit Steuergeldern beschenkten Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwaltet werden, nicht vom steuerzahlenden Untertanen fotografiert werden dürfen. Und auch gegen Internetportale, die diese Fotos von Dritten dann veröffentlichen, kann ab sofort die Abmahnkeule herausgeholt werden.

Da unsere Politiker niemals, ich betone: NIEMALS ein Gesetz zu Ungunsten von Urheberrechtsbesitzern ändern werden in diesem Land, hätte ich eine andere Lösung: Einfach alle Steuergelder für diese Stiftung streichen. Anscheinend kann sie ja enorm viel Geld durch den Verkauf von Fotos ihrer im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands wirklich recht schmächtigen und langweiligen Parkanlagen (ich sage nur: Schlosspark Charlottenburg... lachhaft) selbst eintreiben. Wozu dann noch Steuergelder?

Donnerstag, 10. Juli 2008

Deutsche Telekom mag keine anonyme Kommunikation

T-Mobile und die Terroristen (Lawblog.de)

T-Mobile lässt einen Konkurrenten abmahnen, der anonyme Prepaidkarten verkauft. T-Mobile begründet die Abmahnung unter anderem mit den Worten:

... durch die Veräußerung "anonymer SIM-Karten" missbräuchliches Verhalten, von belästigenden Telefonanrufen bis hin zur Vorbereitung terroristischer Handlungen, gefördert wird, wenn die Nutzer der SIM-Karten "anonym" bleiben. (Quelle: Lawblog.de)

Die Möglichkeit anonymer Kommunikation scheint man also bei der Deutschen Telekom als Abmahngrund zu begreifen. Da muss sich die Deutsche Post jetzt aber warm anziehen mit ihren zig tausenden von Briefkästen, über die auch anonyme Kommunikation möglich ist (zumindest auf Absender-Seite). Und wie ein Kommentar im Lawblog schon richtig fragt: Gibt es eigentlich noch Telefonzellen? Und ein anderer Kommentator mutmaßt, dass Terroristen vielleicht gar nicht angewiesen sind auf anonyme Prepaidkarten, da sie beim Kauf von "normalen" Prepaidkarten vielleicht falsche Angaben zu ihrer Person machen würden. Dazu kann ich nur sagen: nicht doch! Terroristen sind grundehrliche Leute! Die tun keinem was und lügen tun die schon gar nicht.

Dass die Deutsche Telekom, die ja viele Leute seit der jüngsten Datenschutzskandale bei dieser Firma nur noch "Spitzelkom" nennen, ein Problem mit anonymer Kommunikation hat, verwundert allerdings nicht.

Was für eine Firma...

Mittwoch, 30. April 2008

Zwei unterschiedliche Urteile dazu, ob IP-Adressen Bestandsdaten oder Verkehrsdaten sind

Zwei Urteile beschäftigten sich (indirekt) mit der Frage, ob die IP-Adressen von Surfern Bestandsdaten oder Verkehrsdaten sind:

Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen (Heise.de)

Das Landgericht München I urteilt, dass die Identität eines Surfers von der Staatsantwaltschaft nicht einfach einem klagenden Anwalt mitgeteilt werden darf, wenn es nur um zivilrechtliche Ansprüche des klagenden Anwalts geht.

Ausschnitt (Hervorhebungen von mir):

Bei ihrer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte. Dabei verwarf das Gericht den von der Klägerpartei vorgebrachten Vergleich, die Abfrage der zu einer IP-Nummer und einem Zeitpunkt gehörigen Personendaten würde lediglich einem Blick in ein Telefonbuch gleichen und rückte das Bild dahingehend zurecht, dass es eher darum geht "wer mit wem was am Telefon besprochen hat".

Insgesamt kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei solch einer Akteneinsicht wegen Filesharingvorwürfen einem "erheblichen Eingriff" lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" gegenüberstehen. Dabei spielte neben der Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Anschlussinhaber auch eine Rolle, dass mit dem bloßen Vorbringen einer gespeicherten IP-Nummer "deren eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen ist". (Quelle: Heise.de)

Könnte man aus diesem Urteil folgern, dass das Landgericht München I in den IP-Adressen eher Verkehrsdaten und nicht Bestandsdaten sieht?

Anders das Landgericht Offenburg:
LG Offenburg: Ermittlung von Tauschbörsennutzern durch Staatsanwaltschaft oder Polizei ist zulässig (Heise.de)

Das Landgericht Offenburg sieht in der Zusammenführung von IP-Adressen mit den realen Adressdaten der Kunden anscheinend keine Erhebung von Verkehrsdaten. Die Folge wäre, dass Staatsanwaltschaften und die Polizei ohne richterliche Genehmigungen auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen, sofern "nur" abgefragt wird, welche IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt wem gehörte. Dies seien Bestandsdaten und nicht Verkehrsdaten.

Ausschnitt:
Knackpunkt in der Begründung ist die Einordnung der zu ermittelnden Daten. Handelt es sich um so genannte Verkehrsdaten, steht die Providerauskunft unter Richtervorbehalt. Geht es aber um Bestandsdaten, sind Staatsanwaltschaften und auch die Polizei auskunftsberechtigt. Das LG Offenburg geht nun davon aus, dass es sich bei Name und Postanschrift eines Providerkunden um Bestandsdaten im Sinne des Paragrafen 3 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) handelt. "Ausdrücklich ist dies allerdings auch der jetzt geltenden Fassung des TKG oder der StPO nicht zu entnehmen", betonen die Richter. [...]

Folgt man dieser Auslegung, ist die Auskunftserteilung auch nicht durch jene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts tangiert, die den Behördenzugriff auf die Vorratsdaten außer bei schweren Straftaten verbietet. Denn hier ist nur der Zugriff auf Verkehrsdaten, nicht aber auf Bestandsdaten gemäß des neuen Paragrafen 113 Satz 1 Halbsatz 2 TKG geregelt. Gemäß der rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Offenburg müssen Provider folglich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei jederzeit Auskunft zu Anschlussinhabern hinter IP-Adressen geben. (Quelle: Heise.de)

Die Schlussfolgerung müsste eigentlich lauten: IP-Adressen sind Verkehrsdaten, denn sie teilen mit, was jemand im Internet wo angeschaut hat. Wer dieser Jemand tatsächlich war, offenbaren dann die Bestandsdaten der Provider. Das Wissen darüber, welche IP-Adresse wann welches Internetangebot angeschaut hat (Verkehrsdaten) ist so lange nicht brisant, so lange man nicht die Bestandsdaten kennt. Die Bestandsdaten der Provider sind so lange nicht (ganz so) brisant, so lange man nicht weiß, was der Kunde im Internet angeschaut hat. Die Abfrage von Bestandsdaten, um sie mit IP-Adressdaten zusammenführen zu können, wäre nach der Logik des gesunden Menschenverstandes meist immer eine Erzeugung von brisantem "Verkehrsdatenwissen", auch wenn Staatsanwaltschaft und Polizei nur "harmlose" Bestandsdaten bei den Providern abfragen.

Samstag, 8. Dezember 2007

Wie die Anwälte der Musikindustrie am Filesharing verdienen

Tauschbörsen im Internet: 10.000 Euro für das Lied, 3000 Euro für den Anwalt (FAZ.net)

Ein ausführlicher Bericht über die Methoden der Musikindustrie-Anwälte mit Abmahnungen von Familien, deren Kinder ein paar Musikstücke getauscht haben, mächtig viel Geld zu verdienen.

Ausschnitt:

Frühmorgens klingelt es Sturm an der Haustür. Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmt in den folgenden anderthalb Stunden alle Computer und Datenträger des selbständigen Grafikers, der mit seiner Familie im Grünen lebt und arbeitet. Die PC-Ausstattung wird der Familienvater nie wiedersehen. Sie wird öffentlich versteigert. Alle beruflichen Unterlagen sind weg, sämtliche Sicherungskopien, die Aufzeichnungen fürs Finanzamt, sogar die privaten Familienfotos. Der Anlass für dieses spektakuläre Eingreifen der Staatsmacht ist banal: Der 13 Jahre alte strafunmündige Sohn hat Musik aus dem Internet kopiert. Später stellt das zuständige Gericht das Verfahren ein: "Eine Bagatellstraftat". Aber für den Selbständigen wird es eng: Anwaltskosten von 5000 Euro, ein halbes Dutzend Aufträge futsch, und in der Siedlung gilt der Mann nach der morgendlichen Aktion als höchst verdächtig. [...]

Wie immer kann man auf den gesellschaftlichen Wandel in vielerlei Weise reagieren. Die Zeitungsverlage üben sich in geschmeidiger Anpassung an die neuen Gegebenheiten. Die Musikindustrie ist hingegen der Ansicht, dass ihr allein Justiz und Politik aus der Krise aufhelfen können. [...]

Es wird also davon ausgegangen, dass das Einstellen einer einzigen CD in Tauschbörsen die Musikindustrie um 8000 potentielle Käufer dieser Platte bringt (12 Lieder, 120.000 Euro Schaden, 15 Euro Kaufpreis). Eine fragwürdige, aber immer wieder von den Gerichten bestätigte Auffassung, die allen wissenschaftlichen Studien widerspricht, wonach Downloads aus Tauschbörsen keine negativen, sondern eher positive Auswirkungen auf die Verkäufe von herkömmlichen Tonträgern haben. (Quelle: FAZ.net)

Freitag, 7. Dezember 2007

Auch Abmahnbriefe dürfen veröffentlicht werden

Auch Abmahnbriefe dürfen veröffentlicht werden (Augsblog.de)

Ausschnitt:

Der 29. Zivilsenat [des Oberlandesgerichts München] kam nämlich mit Urteil vom 16. Oktober 2007 (Az. 29 W 2325/07) zu einem schönen Schluss: "Die Veröffentlichung eines Anwaltsschreibens verletzt den Anwalt weder in seiner freien Berufsausübung noch in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn ein sachlicher Grund zur Veröffentlichung besteht." (Quelle: Augsblog.de)

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Meinungsfreiheit in Deutschland nur für Reiche oder Anonyme?

Presserecht für Anfänger und Fortgeschrittene (Mein Parteibuch)

"Mein Parteibuch" urteilt, dass es in Deutschland keine wirkliche Meinungs- und Pressefreiheit gibt:

Schlecht an dem Upload-Beitrag ist [...], dass der bloggende Rechtsanwalt Thomas Schwenke [...] so tut, als gäbe es im deutschen Äußerungsrecht irgendwelche Anzeichen von Rechtsstaatlichkeit.

Das Begreifen der Auswirkungen der Kombination von gewillkürten Streitwerten, fliegendem Gerichtsstand und Buskeismus ist dann sicherlich den Fortgeschrittenen vorbehalten. [...]

Unter seinem eigenen Namen zu publizieren ist in Deutschland für diejenigen kein Problem, die soviel geld wie Reinhard Mohn oder Stefan von Holtzbrinck haben, denn für den sind 100.000 Euro Streitwert für einen falschen Link oder ein unbedachtes Wort kein Problem. Wer nicht soviel Geld hat und Texte oder Bilder unter seinem Namen veröffentlichen möchte, der sollte seine Meinung für sich behalten, auf unmoderierte Kommentare verzichten und entweder darauf hoffen, dass niemand liest, was bei ihm veröffentlicht wurde oder peinlichst genau darauf achten, keinem Ganovem aus Versehen auf den Schlips zu treten. (Quelle: Mein-Parteibuch.com)

Montag, 3. Dezember 2007

Inwieweit fallen heutige Lobbytätigkeiten von ehemaligen Spitzenpolitikern in ihren Privatbereich?

Schröder schickt den Anwalt (Lobby Control)

Ausschnitt:

Nach der Veröffentlichung unserer Studie zu den heutigen Tätigkeiten des ehemaligen rotgrünen Kabinetts bekamen wir Post von Schröders Anwalt: Schröder ist nicht Berater des chinesischen Außenministeriums, wie wir mit Rückgriff auf eine Notiz im Spiegel berichtet hatten. [...] Das Absurde daran ist, dass wir Schröder im Vorfeld der Studie angefragt hatten, welche Berater-Tätigkeiten er ausübt. [...] Schröder ließ damals über sein Büro mitteilen, er erteile keine Auskünfte zu seinen "privaten Tätigkeiten". [...] Es ist nicht akzeptabel, dass sich ehemalige Regierungsmitglieder, die nun als Berater und Lobbyisten tätig werden – häufig in ihren alten Kompetenzbereichen –, auf eine vermeintliche Rolle als Privatperson zurückziehen. (Quelle: LobbyControl.de)

Samstag, 1. Dezember 2007

Niggemeier vs. Callactive: Hamburger Landgericht verordnet Zwangsprüfung von Kommentaren bei "heißen" Themen

Landgericht fordert Vorabkontrolle von Foren-Kommentaren (Augsblog.de)

Ausschnitt:

Blogger und Forenbetreiber, die sich mit kritischen Themen befassen, unterliegen erhöhten Prüfungspflichten. Deshalb müssen sie Kommentare oder Foreneinträge Dritter gegebenenfalls vorab kontrollieren und zensieren. Das hat heute das Landgericht Hamburg im Prozess der Firma Callactive GmbH gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier festgestellt. Das letzte Wort ist dabei allerdings - zum Glück - noch nicht gesprochen. (Quelle: Augsblog.de)

Ja, ja, das Landgericht Hamburg unter Herrn Buske mal wieder. Der vorm Gericht behandelte Kommentar war übrigens nur wenige Stunden an einem Sonntag Morgen lesbar, bis ihn Niggemeier bei Kenntnisnahme sofort löschte. Aber bei "heißen Eisen" müssten Weblog- und Forenbetreiber Kommentare vor ihrer Veröffentlichung prüfen, so das Gericht.

Wo kriegt man nun Thermometer her, die die Temperatur von Diskussionsthemen messen können?