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Montag, 20. April 2009

Sichtweisen von Anklage und Verteidung kurz vor Prozessbeginn gegen "Sauerland-Terroristen"

"Die Welt wird brennen" (Welt.de)

Wenn man von dem suggestiven Anfang des Artikels absieht, in dem bildlich ausgemalt wird, wie die sogenannten "Sauerland-Terroristen" vor den Kochtöpfen stehen und versuchen ihre Bomben zu kochen, ein einigermaßen brauchbarer Artikel, der auch Hinweise auf mögliche Verbindungen von Geheimdiensten zu den Terroristen und ihrem Umfeld erwähnt. Man muss ja schon gnädig sein, wenn in den Medien nicht mehr nur völlig unkritisch die Meinung von BKA und Bundesanwaltschaft eins zu eins übernommen wird. Ein (kleiner) Fortschritt also bei den Medien.

Zitat:

Ein Zuträger der Nachrichtendienste soll nach Angaben aus Sicherheitskreisen auch der in Deutschland geborene Türke Mevlüt K. sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, den Sauerländern bei der Beschaffung der Sprengzünder geholfen zu haben. K., der in der islamistischen Szene den Tarnnamen "Abu Obeida" trägt, war 2002 in Ankara mit einem Koffer voller Geld als mutmaßlicher Unterstützer von al-Qaida festgenommen worden. Doch nach nur einem Jahr kam er wieder aus der Haft frei - angeblich weil er sich sowohl mit dem türkischen Geheimdienst MIT als auch mit der CIA verbündet hatte. Die Bundesanwaltschaft hat bislang keinen Haftbefehl gegen Mevlüt K. erwirkt, der in der Türkei leben soll. (Quelle: Welt.de)

Montag, 16. März 2009

Generalbundesanwältin fordert schon wieder neue Befugnisse fürs BKA

Frau Harms sagt, was sie will (Lawblog.de)

Zitat:

Wie klingen sie uns noch im Ohr, die Versicherungen des Bundesinnenministers, des BKA-Chefs und zahlreicher Politiker: Die Online-Durchsuchung ist nur ein Instrument im Kampf gegen den Terrrorismus und zur Abwehr schwerster Gefahren. Keinesfalls ist daran gedacht, sie zur Verfolgung von Straftaten einzusetzen.

Genau das fordert jetzt die Generalbundesanwältin. (Quelle: Lawblog.de)

Die kriegen den Hals nicht voll.

Freitag, 6. Februar 2009

Stern.de: Anleiter und Bombenzünderbeschaffer der Sauerland-Terrorzelle ist CIA-Mann und lebt als freier Mann in Türkei

(Via Fefe) Sauerland-Zelle: Mutmaßlicher CIA-Mann war "der Chef" (Stern.de)

Ausschnitt:

Wenige Wochen vor dem Prozessbeginn am 24. März erweist sich der Terror-Fall jedoch zunehmend als Agenten-Stück. In der Hauptrolle: Mevlüt K., ein 29-jähriger Türke aus Ludwigshafen. Das BKA ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts, bei der Beschaffung und Übergabe von 26 Sprengzündern an die "Sauerland-Gruppe" eine zentrale Rolle gespielt zu haben. K. soll zudem Kontakte zu hochrangigen al-Kaida-Mitgliedern und tschetschenischen sowie iranischen Mudschahidin haben. Doch seine Rolle ist noch in anderer Hinsicht interessant: Nach Informationen aus Sicherheitskreisen soll es sich bei Mevlüt K. um einen Kontaktmann des türkischen Geheimdienstes MIT und der amerikanischen CIA handeln. [...]

Der mutmaßliche CIA-Informant aus Rheinland-Pfalz soll in den Attentatsvorbereitungen dieser Terrorzelle eine zentrale Rolle gespielt haben, wie aus Ermittlungsunterlagen des BKA hervorgeht. Demnach soll er die Person mit dem Tarnnamen "sut" sein, über den die Beschaffung der 26 Sprengzünder maßgeblich gelaufen sein soll. [...]

Aus abgehörten Gesprächen geht hervor, dass Mevlüt K., der mutmaßliche CIA-Informant, für sie "der Chef" war, von dem die jeweiligen Anweisungen kamen. [...]

Mevlüt K. soll der maßgebliche Mann hinter der Beschaffung der Zünder gewesen sein. [...] Mevlüt K. ist von libanesischen Behörden international zur Festnahme ausgeschrieben - wegen des Versuchs, durch Bildung einer al Kaida-Zelle im Libanon Terroranschläge zu verüben. Doch Mevlüt K., der mutmaßliche CIA-Mann, lebt nach stern.de-Informationen in der Türkei als freier Mann. (Quelle: Stern.de)

Die jüngsten Gesetze, die unter anderem wortreich von den Politikern von SPD und Union mit dieser "Terrorzelle" begründet wurden, sind alle bereits verabschiedet. Alles also wie geplant gelaufen für Schäuble und Co.

Sonntag, 25. Januar 2009

Bundesanwalt lasch im Umgang mit Hinweisen auf mögliche US-Folter in Mannheim

Bundesanwalt vor BND-Ausschuss: "Die Müllabfuhr trägt auch orangefarbene Overalls" (Süddeutsche Zeitung)

Ausschnitt:

Bundesanwalt Dietrich erklärt, warum seine Behörde Hinweisen zu US-Folter in Mannheim nicht nachgegangen ist - und empört damit den BND-Ausschuss. [...]

Hellmut Königshaus (FDP) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) [...] konnten es nicht fassen, wie schnell sich ein deutscher Staatsanwalt mit der Unschuldsbeteuerung eines Verdächtigen zufrieden gab. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Dienstag, 9. Dezember 2008

Bundesanwaltschaft geht gegen Kritiker des Überwachungsstaates vor: Künstler musste Aktion wegen Drohungen unterbrechen??

Call Wolfgang: talk to Monika (Annalist)

Annalist meldet, dass der Künstler Johannes Kreidler seine Aktion "Call Wolfgang", bei der zwei Computer via Voice-over-IP "verdächtige" Begriffe austauschen, wegen einer Warnung der Bundesanwaltschaft unterbrechen musste.

Leider erfährt man bislang auf den Webseiten des Künstlers nichts über diesen möglicherweise äußerst fragwürdigen Einschüchterungsversuch der Bundesanwaltschaft.

Mittwoch, 12. November 2008

BKA-Gesetz zeigt durch Entmachtung der Staatsanwaltschaft wie Präventionsgedanke den Rechtsstaat aushöhlt

Streit um das BKA-Gesetz: Die Allmächtigen (Süddeutsche.de)

Eine Analyse des BKA-Gesetzes durch Heribert Prantl.

Ausschnitt:

Der heutige Tag ist ein bemerkenswerter Tag in der deutschen Rechtsgeschichte. Es ist der Tag, an dem die Entmachtung der Staatsanwaltschaft Gesetz wird [...].

Nicht mehr der Generalbundesanwalt, sondern Minister Schäuble führt künftig das entscheidende Wort. Denn die Verhütung von Straftaten, die das neue Gesetz dem BKA zuweist, schlägt die Verfolgung von Straftaten, für die die Bundesanwaltschaft zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft, die Herrin des Ermittlungsverfahrens, die dafür sorgen soll, dass dem Gesetz Genüge getan wird, wird zur nachgeordneten Behörde. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Im Grunde genommen ist dies und im größeren Rahmen der ganze Präventions-Scheiß eine Entmachtung der Herrschaft des Rechts. Der Rechtsstaat wird so zum Polizeistaat. SPD und Union haben sich mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes im Bundestag als extremistische, anti-demokratische Parteien entlarvt.

Donnerstag, 9. Oktober 2008

Stellvertr. Generalbundesanwalt: Deutsche Polizei und Geheimdienste nutzen "im Regelfall" fragwürdiges Wissen ausländischer Behörden

Verwendung von Folteraussagen: Eine Frage der Verhältnismäßigkeit (Süddeutsche.de)

Ausschnitt:

Unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge sollten nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können. [...]

Griesbaum begründete seinen Ansatz mit dem globalen Charakter der Terrorbekämpfung. "Der Rückgriff auf durch ausländische Strafverfolgungsorgane erzielte Beweisergebnisse und - noch weit häufiger - auf durch ausländische Nachrichtendienste zur Verfügung gestellte Informationen bildet inzwischen den Regelfall", sagte er in seinem Referat in der Abteilung Strafrecht der Tagung. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Und ich frage mich, ob nicht längst ausländische Geheimdienste sogar quasi "im Auftrag" deutscher Behörden im deutschen Inland agieren, um so an deutschen Vorschriften und an den für deutsche Behörden geltenden Zwängen, beispielsweise den Parlamenten Bericht über ihre Überwachungstätigkeit zu erstatten, vorbei, Erkenntnisse über Bürger gewinnen.

Montag, 7. Juli 2008

G8-Protestierer wurden rechtswidrig und nicht nur zu Unrecht beschattet und belauscht - Rechtsstaat nicht funktionsfähig

Ermittlungen zum G8-Gipfel in Heiligendamm: Vom Terrorismus-Vorwurf ist kaum noch was übrig (Tagesschau.de)

Tagesschau.de (nicht zu verwechseln mit der ARD-Sendung "Tagesschau") berichtet als eine der wenigen Medien in Deutschland über den nun auch gerichtlich bestätigten Skandal mit dem Namen "Monika Harms".

Allerdings: "Kaum noch was übrig"? Ich würde sagen: Gar nichts mehr übrig.

Um welche Taten ging es eigentlich? Um einige Brandanschläge auf leerstehende Bundeswehrfahrzeuge, die dabei sogar kaum Schaden nahmen.

Daraus konstruierte Generalbundesanwältin Harms eine grundlegende Gefährdung der Existenz des deutschen Staates und leitete Verfahren ein, bei denen zig Menschen jegliche Privatsphäre geraubt wurde und auch die Pressefreiheit unterminiert wurde.

Und nun wird davon gesprochen, dass der Rechtsstaat ja trotzalledem funktioniert hätte, weil Gerichte die Aktionen der Frau Harms nun als rechtswidrig anerkannt hätten.

So ein Unsinn! Der Rechtsstaat versagte in dem Moment, wo ein angeblich unabhängiger Richter den Wünschen von Fraum Harms nachgab und den riesigen Lausch- und Beobachtungsangriff auf Bürger genehmigte. Alleine die Existenz des Gummiparagraphen 129a ist zudem schon eine massive Unterhöhlung des Rechtsstaats. Genau das wurde hier wieder bestätigt.

Mittwoch, 18. Juni 2008

Bundesanwaltschaft: Wieder Ermittlungspanne, wieder wurden Unschuldige jahrelang als vermeintliche Terroristen observiert und schikaniert

(Via Annalist, via Fefes Blog) Der Verdacht (Berliner Zeitung)

Ausschnitt:

Fast zwei Jahre lang warf die Bundesanwaltschaft elf jungen Leuten vor, Terroristen zu sein. Die Ermittlungen erbrachten keinen einzigen Beweis. [...] Der schmal gewachsene Mann, der Torsten genannt werden will, wirkt unsicher. [...] Abgehört habe man ihn und observiert, sagt er, ein Peilsender sei an seinem Auto angebracht worden. Die soziale Einrichtung, bei der er arbeitet, darf seit der Durchsuchung bei ihm vor einem Jahr keine straffällig gewordenen Jugendlichen mehr betreuen. "Dabei habe ich doch nichts mit diesen Anschlägen zu tun", sagt Torsten.

Das Landgericht in Flensburg hat am vergangenen Donnerstag die Razzien bei Torsten und den anderen vom Juni 2007 für rechtswidrig erklärt. Wohnungen und Arbeitsräume von elf angeblichen Linksterroristen in Hamburg, Bad Oldesloe und Berlin waren durchsucht worden. Das hätte nicht angeordnet werden dürfen, sagen die Richter.

Damit dürfte bald das im Frühjahr 2006 von der Bundesanwaltschaft eröffnete Ermittlungsverfahren gegen die vermeintliche Terrorgruppe von Bad Oldesloe eingestellt werden. Es ist längst zu einem Justizskandal geworden. [...]

Verdächtig macht Torsten laut Ermittlungsbericht, dass er sich am Telefon auffallend wenig über politische Dinge unterhält. (Quelle: Berlinonline.de)

Irgendwelche tragfähigen Hinweise, dass die Verdächtigen mit Brandanschlägen zu tun hatten, hatte die Bundesanwaltschaft nicht. Im Gegenteil wurde gerade das Fehlen des Interesses der Verdächtigen beispielsweise am G8-Gipfel (in dessen Zusammenhang Brandanschläge verübt wurden) als "konspiratives Verhalten" bewertet. Der Artikel führt detailliert auf, welchen haarsträubenden Überlegungen die Beamten folgten, wie aus jedem Verhalten und jeder Beobachtung ein Verdacht konstruiert wird. Das ganze liest sich absolut gruselig und erinnert an Schriften von Kafka. Außerdem offenbaren die haltlosen Verdächtigungen ein Ausmaß an Inkompetenz auf Seiten der Ermittler, das selbst ich niemals für möglich gehalten hätte. Das ganze wirkt so, als ob hier siebenjährige Schüler Detektiv gespielt hätten. Nur leider mit den Kompetenzen des gefährlichen Paragraphen 129a ausgestattet.

Die Bundesanwaltschaft ging also erneut massiv gegen beliebige Bürger (vorzugsweise politisch aktive Bürger) in Deutschland vor, dank des unsäglichen Paragraphen 129a, der schon viele Opfer in Deutschland forderte und wohl auch noch fordern wird, weil SPD und Union an der Schikanierung von Unschuldigen furchtbar gerne festhalten wollen, so scheint es. Selbst irgendwelche Signale der SPD-CDU-CSU-Einheitsregierung, dass man mit diesem Vorgehen der Bundesanwaltschaft nicht einverstanden sei, bleiben aus. Frau Harms ist weiterhin im Amt. Einen schönen "Rechtsstaat" haben wir da. Und in den meisten Medien wird der Skandal auch weitgehend totgeschwiegen. Was ich letztlich verstehe, denn wer will sich schon mit Frau Harms anlegen?

Freitag, 15. Februar 2008

BGH-Beschluss zu Andrej H.: Verschlüsselte E-Mails machen keinen Terroristen

BGH Beschluss vom 18.10.2007: Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (JurPC)

Die ausführliche Begründung vom Bundesgerichtshof, warum der als Terrorverdächtige monatelang intensiv überwachte und schließlich in isolierende Untersuchungshaft verfrachtete Soziologe Dr. Andrej H. sofort freizulassen war.

Das Urteil zeigt, auf Grund welcher vagen Verdachtsmomente heute die Ermittlungsbehörden bereit sind, tiefgreifend in das Leben der Bürger Untertanen einzugreifen.

Andrej H. hatte also Kontakt mit jemanden, der wiederum auch verdächtigt wurde, an einer Sachbeschädigung teilgenommen zu haben. Man hat verschlüsselt kommuniziert. Das ist anscheinend im Kern tatsächlich der Hauptgrund für die Verhaftung von Andrej H. gewesen.

Man kann die Bundesanwaltschaft und das BKA nur noch als Präventions-Amok-Verein bezeichnen.

Montag, 7. Januar 2008

Was waren die tatsächlichen Gründe für die Razzien gegen G8-Protestierer im Mai 2007?

Der Fall Monika Harms (Taz.de)

(Via Augsblog.de)

Hinsichtlich des nun als rechtswidrig vom BGH beurteilten Vorgehens der Bundesanwaltschaft gegen G8-Protestierer scheinen nur zwei Schlussfolgerungen möglich: Entweder die Bundesanwaltschaft wollte politischen Einfluss ausüben - in Richtung G8-Protestierer oder in Richtung der (Medien-)Öffentlichkeit - oder die Ermittler hatten überhaupt gar keine Ahnung, "wie diese Protestszene tatsächlich tickt", wie Felix Lee in einem Kommentar bei Taz.de schreibt:

Ausschnitt:

Den 20 Verdächtigten konnte nicht das kleinste Indiz vorgelegt werden, warum ausgerechnet sie an einem Farbeierwurf oder gar einem Brandanschlag beteiligt gewesen sein sollen. Beweise fehlen bis heute. [...] Haben die Ermittlungsbehörden die Razzien tatsächlich genutzt, nur um wenige Wochen vor Gipfelbeginn mit stasiähnlichen Methoden eine legitime Protestszene zu durchleuchten? Daraus lässt sich nur schließen, dass die Ermittler bis zum Schluss nicht die leiseste Ahnung hatten, wie diese Protestszene tatsächlich tickt. (Quelle: Taz.de)

"Sicherheit" à la Monika Harms

Hausdurchsuchung mit Monika Harms (Augsblog.de)

Sascha vom Augsblog beschreibt sehr anschaulich, wie das wohl ist, wenn Generalbundesanwältin Monika Harms mal eben zur Sicherheit Wohnungen rechtswidrig durchsuchen lässt.

Ausschnitt:

Es ist Viertel nach Sechs am frühen Morgen. Plötzlich klingelt es an der Tür. Du in deinem Schlaf glaubst an einen dummen Streich und ziehst dir die Decke über den Kopf. Doch plötzlich splittert Holz. Laut. Und Schreie hallen durch deine Wohnung. (Quelle: Augsblog.de)

Freitag, 4. Januar 2008

Erneute Ohrfeige für Monika Harms

Wieder eine Ohrfeige für Frau Harms (Berliner Zeitung)

Ausschnitt:

Das neue Jahr beginnt für Generalbundesanwältin Monika Harms wie das alte endete - mit empfindlichen Watschen für ihre fast schon wahnhafte Hatz auf vermeintliche Linksterroristen. [...] das fast schon systematische Über-das-Ziel-Hinausschießen der Ermittlungen gegen Links rüttelt an den rechtsstaatlichen Grundstrukturen unserer Demokratie. (Quelle: BerlinOnline.de)

Montag, 17. Dezember 2007

Interview mit Andrej Holm: "Die schreiben dein Leben auf, wie du es nie gelebt hast"

"Die schreiben dein Leben auf, wie du es nie gelebt hast" (Junge Welt)

Ausschnitt:

Gespräch mit Andrej Holm. Über Terrorhysterie, Privatisierung öffentlichen Wohnraums, Für und Wider der Linkspartei und den Impuls der Wendezeit 1989. [...]

Aus den Akten geht hervor, daß das BKA bei Internetrecherchen in Texten von mir und drei Freunden, die auch wissenschaftlich und publizistisch arbeiten, Begriffe und Phrasen gefunden hat, die auch die »mg« in ihren Bekennerschreiben benutzt. [...]

In einem Fall wurde dann ein Sprachgutachten in Auftrag gegeben. [...] Das Ergebnis war allerdings, daß es keine oder nur eine äußerst geringe Übereinstimmung gab. Davon ließ sich die Ermittlungsbehörde aber nicht beeindrucken.

Der zweite Aspekt des Konstruktes war der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, daß wir uns in der linken Szene herumtreiben, daß wir dort Bekannte und Freunde haben und selbst an Mobilisierungen beteiligt sind. Darüber hinaus wurde noch das Moment des angeblich konspirativen Verhaltens ins Feld geführt: sich mit jemandem zu treffen, ohne das Handy mitzunehmen, anonyme E-Mail-Accounts benutzen, verschlüsselte E-Mails versenden. (Quelle: JungeWelt.de)

Das reicht, wohlgemerkt, um in Deutschland als Terrorist verdächtigt zu werden und für mehrere Wochen eingesperrt zu werden und über ein Jahr lang intensiv observiert zu werden.

Freitag, 30. November 2007

Briefaussortierung ganzer Stadtviertel durch BKA und Bundesanwaltschaft war illegal

Ermittler dürfen Post nicht selbst filzen (Berliner Zeitung)

Noch eine Klatsche vom Bundesgerichtshof (BGH) gegen Generalbundesanwältin Monika Harms.

Ausschnitt:

Die Ermittler suchten nach Bekennerschreiben für Brandanschläge auf Autos. Deshalb kamen sie im Mai dieses Jahres in das Briefzentrum Hamburg-Mitte und filzten die Post. Sie gingen sogar mit einem Postangestellten auf Tour und nahmen ihm sofort nach Leerung der Postkästen die Briefe ab. [...] Ein Praxis, die ein anderer Ermittlungsrichter des BGH gestern als im wesentlichen rechtswidrig erachtete. Das Aussortieren sei allein Aufgabe der Postbediensteten und deshalb "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch eines Richters grundsätzlich ausgeschlossen", um die Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden [...] "Die Rechtslage ist eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzten". [...] Das Justizministerium hielt das Vorgehen für legal. (Quelle: Berlinonline.de)

Die Polizei sortierte eigenmächtig und rechtswidrig beispielsweise Briefe aus, die keinen Absender trugen. BKA, Bundesanwaltschaft und das Bundesjustizministerium haben kriminelles Vorgehen durchgeführt, angeordnet oder gebilligt. Konsequenzen wird dies natürlich nicht haben. Bis zum nächsten Mal also. Gerichte verbieten solche Maßnahmen zwar nachträglich, aber wen kümmert das schon? Oder anders: Warum werden geltende Gesetze von der Exekutive erst ernst genommen, wenn ein Gericht ein Urteil gefällt hat, das eigentlich nichts anderes besagt, als dass das, was im Gesetz steht, auch gültig ist?

Generalbundesanwältin Harms hat ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt

Militante Gruppe: "Harms hat kein Augenmaß" (Stern.de)

Ein Interview mit dem Politikwissenschaftler Peter Grottian.

Ausschnitt:

Es gab keine konkreten Anhaltspunkte für die Bildung einer terroristischen Vereinigung durch die "Militante Gruppe". Und trotzdem hat man das Scheunentor geöffnet und das ganze Sammelsurium an Maßnahmen angewandt. Die Generalbundesanwältin wurde offensichtlich miserabel unterrichtet. Dennoch hat sie auf Basis eines Anfangsverdachts eines Anfangsverdachts von einem Anfangsverdacht die Grundrechte massiv und fundamental verletzt. Auch Frau Harms muss sorgfältig begründen, warum sie derartige Schritte veranlasst. In diesem Fall hat sie ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt. (Quelle: Stern.de)

Donnerstag, 29. November 2007

BGH pfeift Innenminister-Erfüllungsgehilfin Monika Harms zurück

Bremse für den Terrorwahn (Zeit.de)

Ausschnitt:

Zwar seien die Beschuldigten der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten gruppe" dringend verdächtig, befanden die Richter. Rechtlich aber sei damit nicht der Vorwurf begründet, sie seien nach Paragraf 129a Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. [...] Die Haftbefehle gegen die drei wurden daher gegen Auflagen außer Kraft gesetzt. Eigentlich hätten sie nie ausgestellt werden dürfen. [...] Für die Bundesanwaltschaft ist das Urteil sogar in zweifacher Hinsicht eine Niederlage. Es lässt sie nicht nur übereifrig und als Erfüllungsgehilfin eines jederzeit mit dem Terrorargument zuschlagenden Innenministers wirken. Es verstärkt auch den Verdacht derjenigen, die kritisieren, der Paragraf 129a diene nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern vor allem als Vorwand, klandestine Strukturen ausspähen zu dürfen. Sein Einsatz wird für die Bundesanwälte damit nicht nur rechtlich, sondern auch politisch schwieriger. (Quelle: Zeit.de)

BGH urteilt, dass Brandstiftungen noch kein Terrorismus sind - Kommentar in Berliner Zeitung

Karlsruher Klimaschutz (Berliner Zeitung)

Ausschnitt:

Die Bundesanwaltschaft hat gestern eine beglückende Nachricht erhalten. Sie lautet, dass eine paar angezündete Fahrzeuge noch nicht den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bedrohen [...]. Der BGH hat also nichts anderes getan, als das Gesetz zu lesen, eine sinnvolle Tätigkeit, auf deren regelmäßige Verrichtung die Bundesanwälte in jüngster Zeit immer öfter leichtfertig verzichten. Das ist nicht gut für das Ansehen der Behörde und besonders schlecht für das Klima im Land. (Quelle: Berlinonline.de)

Ansonsten ist die Presse seeeeeeeeeeeeeeehr ruhig. Kaum ein Wort der Kritik in Richtung BKA, Bundesanwaltschaft und Monika Harms.

Mittwoch, 28. November 2007

Gebildet, unauffällig und irgendwie links - Wie das BKA Verdächtige produziert, statt Taten aufzuklären

(Via Fefe) Der unter Terrorverdacht festgenommene und nun wieder freie Soziologe Dr. Andrej Holm kritisiert das allgemeine Vorgehen von Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesanwaltschaft bei der Terrorfahndung: Im Kreis (Freitag.de)

Ausschnitt:

Mit dem Hämmern eines polizeilichen Überfallkommandos an meiner Tür trat die Realität bisher abstrakter Überwachungsphantasien in mein Leben. [...] Zu Beginn der Ermittlungen - so suggerieren es jedenfalls die bisher ausgehändigten Akten der Bundesanwaltschaft - steht eine Internetrecherche. Die Beamten suchen linguistische Übereinstimmungen zu den Erklärungen der "militanten gruppe" und finden mehr oder minder übliche Begriffe, die sich zu Tausenden in kritischen wissenschaftlichen und journalistischen Texten finden wie "Gentrification", "Prekarisierung", "Bezugsrahmen". Für einen Anfangsverdacht, um das Verfahren einzuleiten, reicht dies aus. Das Publizieren und Veröffentlichen selbst wird so zum ersten Anhaltspunkt von Ermittlungen. Ganze Berufstände wie Journalisten, Wissenschaftler und Politiker geraten allein durch ihre Tätigkeit ins Raster. Ihre Präsenz in öffentlich zugänglichen und vor allem netzgebundenen Medien ermöglicht eine zunächst tat- und verdachtsunabhängige Ermittlung. Rechtsexperten bezeichnen dies als eine Vorverlagerung der Strafverfolgung und den Übergang zu einem präventiven Sicherheitsstaat. Der Verdacht - sonst der Ausgangspunkt von polizeilicher Nachforschungen - wird zum Ergebnis der Ermittlungsarbeit. Statt Straftaten aufzuklären, werden Verdächtige erschaffen. [...] Schon jetzt reagieren viele auf die Ausweitung der Überwachungs- und Kontrollinstrumente, indem sie versuchen, sich auf mehr oder minder geeignete Weise zu schützen. So ist selbst aus der Sicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die effektivste Schutzmaßnahme gegen den Missbrauch von Mobiltelefonen "ein Vermeiden des Mitführens von Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt, die Detektion jedweder Mobilfunkaktivität im Raum ... sowie das Deaktivieren sämtlicher drahtloser Schnittstellen von Mobilfunkgeräten." In den bekannt gewordenen 129a-Verfahren sind es jedoch gerade solche Versuche, die das Misstrauen der Sicherheitsbehörden wecken. Die Wahrung von Anonymität und Persönlichkeitsrechten gerät unter Generalverdacht. Die Freiheit selbst wird kriminalisiert. (Quelle: Freitag.de)