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Donnerstag, 30. Juli 2009

Mehr Rechte für Abgeordnete bei "kleinen Anfragen": Heribert Prantl kommentiert die erneute Hilfe für den Bundestag durch das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Symphonie mit Pauken (Süddeutsche Zeitung)

Das Urteil ist auch ein erneuter Schuss des Bundesverfassungsgerichts vor den Bug derjenigen, die den Präventionsstaat propagieren.

Heribert Prantl kommentiert:

Zum dritten Mal in Folge hat am heutigen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments gestärkt: Das höchste Gericht erklärt die herablassende, überhebliche und geheimniskrämerische Art für verfassungswidrig, mit der die Bundesregierung die sogenannten Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt. [...]

Die Bundesregierung hatte die Auskunftsbegehren unter Hinweis auf "Geheimhaltungsbedürfnisse" ziemlich umfassend und oberflächlich abgebürstet. Diese Argumentation wird von den Verfassungsrichtern zerpflückt, an manchen Stellen bricht da in der Begründung blanke Ironie durch. Die Verfassungsrichter halten die subalterne Rolle, in die sich der Bundestag drängen lässt oder von der Bundesregierung gedrängt wird, für grundgesetzwidrig. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Es geht also auch bei diesem Urteil um das Herz der Demokratie in Deutschland: Um die Unabhängigkeit des Parlamentes von der Regierung. Für die ARD-Tagesschau und ZDF-Heute ist das alles kein Thema. Es könnte natürlich auch sein, dass "Tagesschau" und "Heute" kaum berichten über derartige Urteile, weil in den Redaktionen sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass in Deutschland das Parlament trotz der Hilfen aus Karlsruhe weiterhin ein zahnloser Tiger bleibt (weil im Hintergrund hinter Regierung und Parlament bekanntlich ja eh immer die Mehrheitspartei oder Mehrheitsoalition die Fäden zieht und so die Gewaltenteilung in Deutschland schon immer ausgehebelt hat) und man deshalb den Bundestag bei der Berichterstattung ruhig vernachlässigen dürfe.

Freitag, 3. Juli 2009

Heribert Prantl kommentiert das angstmachende, nebulöse Gefahren-Gewarne des Innenministeriums

Innenministerium: Das schizophrene Orakel (Süddeutsche Zeitung)

Und noch ein erhellender, griffiger Kommentar von Heribert Prantl.

Zitat:

Das Innenministerium schlägt Alarm, indem es von der Gefahr von Anschlägen spricht und warnt gleichzeitig vor der Alarmstimmung - die es mit seinen Äußerungen selbst erzeugt. [...]

Im Strafrecht gibt es "abstrakte Gefährdungsdelikte": Der Gesetzgeber bestraft Verhaltensweisen, die generell als gefährlich erscheinen, auch wenn konkret gar nichts passiert.

Daher wird bestraft, wer besoffen fährt; selbst wenn nichts passiert - es hätte ja jederzeit etwas passieren können. Diese "abstrakte Gefährlichkeit" kann man nicht auf eine angespannte Sicherheitslage übertragen, in der es keine Handlungen und Personen gibt, auf die man zugreifen könnte. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Warum also äußert sich das Innenministerium in dieser Weise? Prantl mutmaßt, um allgemein Stimmung für noch mehr Sicherheitsgesetze zu machen oder um die Gegner des Afghanistan-Einsatzes indirekt als Helfer von Terroristen zu diskreditieren.

Ich habe noch eine weitere Vermutung: Die nebulösen Warnungen sind zugleich ein Schauspiel, das dem Publikum zeigen soll, dass unsere Sicherheitsbehörden zwar alles Menschenmögliche tun, aber immer noch überfordert sind. Dass es halt ein Nebel sei, in dem sie hilflos stochern und dass man deshalb entschuldigen müsse, wenn es eben leider sehr häufig auch Unschuldige treffe, die jahrelang unter hanebüchenem Terror-Verdacht von BKA und Bundesanwaltschaft intensiv und in allen Lebenslagen überwacht werden. Dass diese Unschuldigen häufig politisch links eingestellt sind, ja das sei halt Zufall und nicht etwa ein Knick in der Optik von Generalbundesanwältin Monika Harms.

Im Nebel schlägt man halt lieber zu und stellt erst hinterher Fragen, um zu verhindern, dass es jemand schafft, einem zu nahe zu kommen und man dann plötzlich ein Messer im Rücken stecken hat. Das sollen die nebulösen Warnungen aus dem Innenministerium wohl auch signalisieren und rechtfertigen. Die nebulösen Warnungen sollen staatlichen Machtmissbrauch rechtfertigen helfen. Der Nebel, oder "das Summen im Hintergrund", diese geheimnisvolle, "abstrakte" Gefährdungslage, so soll suggeriert werden, sei eine völlig neue, unbekannte und somit unfaire Herausforderung für die Sicherheitsbehörden, der man nur mit etwas "unfairen" Maßnahmen jenseits des Gewöhnlichen (sprich: jenseits des Gesetzes) begegnen könne.

Heribert Prantl kommentiert die Unsitte, Reden im Parlament nachts zu Protokoll zu geben

Neue Bundestags-Geschäftsordnung: Das Parlament als Farce (Süddeutsche Zeitung)

Mal wieder ein lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl über den beklagenswerten Zustand der Demokratie in Deutschland, weil der Bundestag zu einer Farce eines Parlamentes verkommen ist.

Zitat:

Reden werden ungehalten zu Protokoll gegeben, Diskussion und Öffentlichkeit entfallen: So erledigt der Deutsche Bundestag Gesetze - und sich selbst. [...]

Die zweite und dritte Lesung von Gesetzen bestand einzig und allein in der Niederlegung von schriftlichen Reden. [...]

Wird die fehlende Beratung im Plenum durch die Beratung in den Ausschüssen ersetzt? Derzeit nicht. Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. (Quelle: Sueddeutsche.de)

So werden gerade besonders lästige und strittige Themen nicht mehr öffentlich verhandelt im Bundestag. Auch die kleineren Fraktionen lassen sich auf dieses Spiel ein, um mit ihren Themen im Gegenzug und im Poker um die Zeitaufteilung nicht immer am Ende des Sitzungstages, also in der Nacht, zu landen.

Statt also in der Öffentlichkeit und damit auch in den Medien mit Ton und Bild, vielleicht sogar live, zu streiten und Argumente auszutauschen, direkt auf das vorher Gesagte einzugehen, Zwischenfragen zu ermöglichen und medienwirksam zu präsentieren, wird die politische Diskussion im Bundestag abgetötet und der Zugang zur politischen Diskussion absichtlich erschwert.

Die Rede muss gehalten werden, muss geredet werden, muss vorgetragen werden. Ihre Form und ihr Inhalt ist zwingend an den mündlichen Vortrag und an die Zuhörer und an den Ort ihres Vortrages gebunden, weil sie Aussagen zuspitzen muss, um die Zuhörer nicht zu ermüden, weil sie deshalb klarer strukturiert sein muss, weil sie immer mehr offenbart und den Redner mehr "festnagelt" als beispielsweise ein schriftlicher Aufsatz, in dem jemand sich nach allen Seiten absichern kann und schwammig und ausweichend sich zu Dingen äußern kann. Eine zu Protokoll gegebene Rede ist somit eine Verweigerung des Dialogs, eine Verweigerung, sich klar zu positionieren, eine Verweigerung, den politischen Gegner herauszufordern und eine Verweigerung, Dinge beim Namen zu nennen. Eine zu Protokoll gegebene Rede ist eine Verweigerung der Abgeordneten vor der Demokratie und eine Verhöhnung des Wählers.

Andererseits macht die Tatsache, dass die Abgeordneten derart freiwillig auf ihre Reden verzichten, erneut deutlich, dass die Abgeordneten ihre Arbeit im Parlament selbst weitgehend als überflüssig ansehen. Nur eine in der Tat im politischen Geschehen überflüssige Institution kann ohne direkte Folgen ihr Handeln und Tun derart beschneiden. Für den amerikanischen Kongress beispielsweise wäre es schlichtweg undenkbar, dass die Senatoren und Abgeordneten im Repräsentantenhaus freiwillig derart auf ihre öffentlichen Reden verzichten würden. Dies würde sofort zu einer Krise des gesamten demokratischen Systems in den USA führen. In Deutschland jedoch kann der Bundestag ohne direkte sichtbare Folgen auf Debatten verzichten. Eben, weil der Bundestag überflüssig ist und eben weil es in der deutschen Demokratie in der Praxis keine wirksame Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive gibt, weil bei Bundesregierung und Bundestag immer der gleiche "Spieler" im Hintergrund das Sagen hat, nämlich die Mehrheitspartei oder Mehrheitskoalition. Ein Bundestag ist bei diesem System schlicht überflüssig, denn die Politik sowohl von Bundesregierung als auch von Bundestag wird in Deutschland letztlich durch die Mehrheitspartei und dort durch ein informelles Netzwerk an einflussreichen Parteileuten bestimmt.

Leider macht Heribert Prantl auch in diesem Kommentar wieder nicht auf diesen Umstand aufmerksam, also auf das große System-Problem, auf den großen Web-Fehler im politischen System Deutschlands.

Dienstag, 30. Juni 2009

Euphorie wegen Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag? Wohl eher nicht.

Verfassungsgericht zu Lissabon-Vertrag: Sternstunde der Demokratie (Süddeutsche Zeitung)

Heribert Prantl lobt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Lissabon-Vertrag in höchsten Tönen, weil der Bundestag sich jetzt "täglich" mit dem auseinandersetzen müsse, was auf EU-Ebene an Politik gemacht wird:

Der Bundestag soll - nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts - in Deutschland im Mittelpunkt des "verflochtenen" demokratischen EU-Prozesses stehen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Leider übersieht Heribert Prantl hier erneut, dass der Bundestag letztlich nur ein Anhängsel der Regierung ist und somit immer letztlich die Politik der Regierung unterstützt. Warum wohl musste erst das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil laut sagen, dass der Bundestag mehr mitreden soll, darf und muss? Warum kamen Forderungen nach mehr Mitsprache auf EU-Ebene wohl nicht vom Bundestag selbst? Ganz einfach: Weil der Bundestag längst ein hohles Gebilde ist.

Sowohl Regierung als auch die Mehrheit im Bundestag werden immer kontrolliert von der Mehrheitspartei oder Mehrheitskoalition. Der Bundestag kann somit niemals eine von der Regierung unabhängige Politik machen in Deutschland. Die Regierung kann also auch nach dem Karlsruher Urteil weiterhin unbemerkt von der Öffentlichkeit (weil die deutschen Medien über EU-Gesetzesinitiativen grundsätzlich nicht berichten) auf EU-Ebene Gesetze vorbereiten und sie dann nachts um 3 Uhr im Bundestag durchwinken lassen.

Allenfalls das Vorhandensein einer Notbremse gegen die Aushöhlung des Grundgesetz bestätigt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil: Dass nämlich die EU nicht einfach ihre Kompetenzen nach Belieben ausweiten darf und dass das Grundgesetz auch weiterhin durch das Bundesverfassungsgericht geschützt wird. Das jedoch sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Gegen das Demokratiedefizit auf EU-Ebene bewirkt dieses Urteil jedoch nichts.

Donnerstag, 28. Mai 2009

Der Deal im Strafprozess wird Gesetz - Kommentar von Heribert Prantl

Strafprozess: Der Deal wird Gesetz (Süddeutsche Zeitung)

Heribert Prantl kommentiert die Verabschiedung des Gesetzes, nach dem ab sofort vor Gericht zwischen Anklage und Verteidigung Deals über Strafmilderung für (Teil-)Geständnisse möglich werden.

Zitat:

Im Bundestag wird der klassische deutsche Strafprozess zu Grabe getragen - er wird abgelöst vom ausgehandelten Konsensprozess. Die Gerechtigkeit steht dumm da. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Und ich wundere mich erneut, was alles in diesem Staat in Zeiten einer großen Koalition beschlossen werden kann, ohne dass es eine tatsächliche öffentliche Diskussion gab. Ja, wir haben in Deutschland wirklich eine beschissene Medienlandschaft.

Donnerstag, 5. März 2009

Verfassungsgericht kippt Bayerns Versammlungsgesetz: Kommentar von Heribert Prantl

Versammlungsgesetz gekippt: Nachhilfestunde in Demokratie (Süddeutsche Zeitung)

Heribert Prantl kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das neue bayerische Versammlungsgesetz - wie abzusehen war - als verfassungswidrig zu beurteilen.

Auszug:

Dieses Gesetz betrachtet also eine Demonstration nicht als Ort der Meinungskundgabe, sondern als Gelegenheit zur Erfassung potentieller Täter. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Die CSU mag halt die Demokratie nicht. Das sollte für den aufmerksamen Beobachter (also jeden, der die letzten 30 Jahre nicht in der Antarktis unter einem Felsen verbracht hat) keine Neuigkeit sein. Ich vermute, dass zudem jeder, der die CSU wählt, auch die Demokratie nicht so recht mag.

Freitag, 30. Januar 2009

Sinn des Terrorcamp-Gesetzes sind nicht Verurteilungen, sondern Schaffung von Möglichkeiten, Bürgerrechte außer Kraft setzen zu können

Terrorcamp-Gesetz: Falscher Mausklick, und du bist Terrorist (Süddeutsche Zeitung)

Heribert Prantl bringt es mal wieder gekonnt auf den Punkt:

Bisher war Sinn und Zweck des Strafrechts die Bestrafung des Straftäters. Was sonst. Aber das so Selbstverständliche gilt nicht mehr, wenn es um Terrorbekämpfung geht.

Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz verhandelt, das nicht mehr zur Bestrafung, sondern nur zur Verfolgung taugt, ja nur diese bezweckt: Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal.

Die Hauptsache ist, dass der Staat ermitteln, belauschen und Computer durchsuchen darf. Die Straftat wird quasi fingiert, weil man sie braucht, um massiv in die Grundrechte des Beschuldigten eingreifen zu können. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Samstag, 20. Dezember 2008

Geplantes Gesetz zu Terrorcamps: Minority Report lässt grüßen

Gesetz zu Terrorcamps: Ausdruck von Wichtigtuerei (Süddeutsche Zeitung)

Mal wieder ein treffender Kommentar von Heribert Prantl.

Ausschnitt:

Richter werden künftig in den Kopf des Beschuldigten hineinschauen müssen: Der muss nämlich nach dem geplanten Gesetz die Motivation haben, später einen Terroranschlag zu verüben.

Vor drei Jahren hat Bundesinnenminister Schäuble in einem Interview angekündigt, er wolle "gefährliche Leute", denen man bisher eine Straftat nicht nachweisen könne, vor Gericht stellen lassen. Zu diesem Zweck solle das "Absolvieren einer Ausbildung in einem Terroristenlager" strafbar sein. Nun wird die Ankündigung Gesetz. Es läuft darauf hinaus, die von seinem Vorgänger Otto Schily geplante vorbeugende Sicherungshaft nun als Strafhaft auszugestalten. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Was mich bei dem Ganzen noch mehr irritiert als die Schäubleschen und Zypriesschen Wahnideen (von denen erwartet man mittlerweile nichts anderes mehr), ist das dumpfe Schweigen der deutschen Medien. Kritik an den Vorhaben von SPD und Union werden kaum noch laut - von Ausnahmen wie die gelegentlichen Wortmeldungen von Herrn Prantl und hier und da ein kritisches Stück bei der Frankfurter Rundschau oder der Zeit einmal abgesehen. Vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender leisten sich Kritik an der Sicherheitspolitik der großen Koalition nur noch verhalten in solch abseitigen, monatlichen Sendungen wie beispielsweise "Neues" auf 3Sat.

Dieses mediale Schweigen ist mir persönlich unheimlicher als die ewig gleichen, grundgesetzwidrigen Gesetzesinitiativen von Schäuble und Co.

Donnerstag, 20. November 2008

Blackbox Strafvollzug: Was wird aus den Eingesperrten?

Strafvollzug in Deutschland: Im Keller der Gesellschaft (Süddeutsche.de)

Heribert Prantl nimmt sich eines wichtigen Themas an, das wie kaum ein anderes Thema in Deutschland verdrängt wird: Die Bedingungen im Strafvollzug und die Folgen daraus für die Gesellschaft.

Ausschnitt:

Wer in Deutschland in Haft gerät, landet in einer Blackbox. Doch Strafvollzug und Resozialisierung müssen ein Thema sein. Denn es gilt der Satz: Morgen sind sie wieder Nachbarn! (Quelle: Sueddeutsche.de)

Mittwoch, 12. November 2008

BKA-Gesetz: Geheim-Befugnisse des BKA verhindern den Rechts-Schutz der Bürger

Streit um das BKA-Gesetz: Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß (Süddeutsche.de)

Noch ein mit hörbar kalter Wut geschriebener Kommentar von Heribert Prantl zum neuen BKA-Gesetz.

Ausschnitt:

Einer der größten, wichtigsten, ja fundamentalsten Sätze des Grundgesetzes steht in Artikel 19 Absatz 4: Dieser Satz garantiert jedem Menschen, der von "von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt" wird, dass ihm "der Rechtsweg offen" steht. Der Satz war, als er vor sechzig Jahren ins Grundgesetz geschrieben wurde, ein kühner Satz. Der große Staatsrechtler Richard Thoma bezeichnete ihn als den "Schlussstein in dem Gewölbe des Rechtsstaats".

Das neue BKA-Gesetz reißt diesen Schlussstein aus dem Gewölbe. Es ersetzt ihn durch einen Laib löchrigen Käse., der eingewickelt ist in den Satz: Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß. [...]

Die große Koalition hat über so etwas nicht nachgedacht; ihr Rechtsschutzbewusstsein erodiert. Es ist dies eine grundrechtsgefährliche Erosion. Sie ist so gefährlich wie die Erosion auf den Weltfinanzmärkten - ja, sie ist noch gefährlicher, weil die Regierung Merkel und die Parteien, die diese Regierung stützen, diese Zerstörung selbst betreiben. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Die SPD und die Union sind nicht mehr die selben Parteien wie vor zwanzig und mehr Jahren. Es sind heute gefährliche Parteien geworden.

BKA-Gesetz zeigt durch Entmachtung der Staatsanwaltschaft wie Präventionsgedanke den Rechtsstaat aushöhlt

Streit um das BKA-Gesetz: Die Allmächtigen (Süddeutsche.de)

Eine Analyse des BKA-Gesetzes durch Heribert Prantl.

Ausschnitt:

Der heutige Tag ist ein bemerkenswerter Tag in der deutschen Rechtsgeschichte. Es ist der Tag, an dem die Entmachtung der Staatsanwaltschaft Gesetz wird [...].

Nicht mehr der Generalbundesanwalt, sondern Minister Schäuble führt künftig das entscheidende Wort. Denn die Verhütung von Straftaten, die das neue Gesetz dem BKA zuweist, schlägt die Verfolgung von Straftaten, für die die Bundesanwaltschaft zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft, die Herrin des Ermittlungsverfahrens, die dafür sorgen soll, dass dem Gesetz Genüge getan wird, wird zur nachgeordneten Behörde. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Im Grunde genommen ist dies und im größeren Rahmen der ganze Präventions-Scheiß eine Entmachtung der Herrschaft des Rechts. Der Rechtsstaat wird so zum Polizeistaat. SPD und Union haben sich mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes im Bundestag als extremistische, anti-demokratische Parteien entlarvt.

Donnerstag, 23. Oktober 2008

Geplanter EU-weiter Einsatz von Nacktscannern an Flughäfen: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten?

Sicherheitsmaßnahme an Flughäfen: Der entblößte Bürger (Süddeutsche.de)

Heribert Prantl kommentiert die Entscheidung der EU-Kommission, dass die EU-Mitgliedsstaaten künftig "Nacktscanner" (sehr treffendes Wort übrigens für die neue Technologie) an Flughäfen einsetzen können.

Ausschnitt:

Diese Inquisition der Fluggäste soll als eine Art Reihenuntersuchung zulässig sein, und zwar nicht nur bei den Fluggästen, bei denen ein Detektor piepst, sondern bei allen. [...]

Der Einsatz steht für die Veralltäglichung einer Perversion des Sicherheitsdenkens. Er führt zur Entwürdigung der Menschen.

Die Hauptlüge der inneren Sicherheit lautet: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Mit diesem Satz haben Politiker in ganz Europa jede neue Sicherheitsmaßnahme, jedes neue Sicherheitsgesetz begründet [...].

Nun entlarvt sich dieser Satz vor aller Augen. Auch der, der nichts zu verbergen hat, muss sich dem Sicherheitspersonal nackt präsentieren. [...]

Unter der Herrschaft des Terrorismus hat sich das Sicherheitsrecht fundamental geändert. Schon jetzt kann die Gesamtbevölkerung subtil ausgeforscht werden - mit Abhöraktionen, mit ausgeklügelten Kontrollarrangements und Datensammlungen, die darauf abzielen, Mobilität und Informationsverhalten der Bürger zu kontrollieren. [...]

Ein solcher Präventionsstaat banalisiert die Grundrechte. Er zehrt von den Garantien des Rechtsstaats; er entsteht, indem er sie verbraucht. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Freitag, 18. April 2008

BKA-Gesetz nicht verfassungskonform: Ein Kommentar von Heribert Prantl

Geplantes BKA-Gesetz: Die Lidlisierung des Rechts (Süddeutsche Zeitung).

Mal wieder ein klarer Kommentar von Heribert Prantl zur Arbeit von Schäuble und Zypries.

Ausschnitt:

Das geplante Gesetz ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, es ist auch (bewusst?) schlampig: Die polizeiliche Beobachtung in Paragraph 20i entspricht nicht der Verfassungsgerichtsentscheidung zum Kfz-Kennzeichenabgleich, die Beobachtung bezieht sich auf eine unzulässige Vielzahl von Umständen (Absatz 1), der Anlass der Beobachtung (Absatz 2) ist weit und vage: Das Bundeskriminalamt darf beobachten, wenn es das aufgrund der "Gesamtwürdigung der Person" für geboten hält.

Die Rasterfahndung in Paragraph 20j ist viel zu weit gespannt, sie limitiert nicht die Merkmale, die erfasst werden sollen, und sie ermöglicht die Weiterverwendung "für ein mit dem Sachverhalt zusammenhängendes Verfahren".

Bei der Onlinedurchsuchung von Computern in Paragraph 20k wird nicht von konkreter Gefahr gesprochen, man hat Karlsruher Formulierungen pro forma aufgepickt, ohne sie dann zu definieren. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Was für einen "unanständigen" Arbeitsethos haben Schäuble und Zypries eigentlich? Könnte es sein, dass denen mittlerweile das Regieren ziemlich auf den Senkel geht? Die beiden scheinen intellektuell überfordert zu sein mit ihrer Aufgabe.

Sonntag, 20. Januar 2008

"Prävention ist es, das Land vor Schäuble zu bewahren"

Schäubles innere Sicherheit: Recht sichert Freiheit (Süddeutsche.de)

Heribert Prantl findet gewohnt klare Worte:

Prävention ist es, das Land und seine Bürger vor Gesetzen des Innenministers Schäuble zu bewahren. Wolfgang Schäuble hat eine grotesk falsche Vorstellung davon, was Sicherheit ist. Er glaubt, Sicherheit herrsche dann, wenn nichts und niemand mehr vor staatlichen Zugriffen sicher ist. [...] Der Minister klagt, das Bekanntwerden seiner Pläne sei eine "Störung des gedeihlichen Miteinanders" in der Koalition. Diese Einlassung ist frivol. Seine Pläne stören und zerstören etwas viel Wichtigeres: das gedeihliche Miteinander in der Gesellschaft. Die Maßlosigkeit des Ministers [...] gefährdet die innere Sicherheit des Gemeinwesens, sie ruiniert die Geborgenheit der Menschen im Recht. (Quelle: Süddeutsche.de)

Man könnte noch anschließen: Merkel ist genauso drauf wie Schäuble. Ach, die ganze Union singt das Lied vom allmächtigen Überwacher-Staat. Und die SPD summt natürlich auch mit. Aber wer sind die wirklichen Taktgeber bei dieser Aufführung? Ich befürchte, dass es eben nicht wirklich unsere Politiker sind und die Medien und das Volk schon gar nicht. Wem also nutzt ein Abgleiten Deutschlands in einen Polizeistaat?

Sonntag, 6. Januar 2008

Das Jugendstrafrecht ist vorbildlich, aber seine Ausführung wird kaputtgespart

Jugendstrafrecht: Helden und Maulhelden (Süddeutsche Zeitung)

Ein Kommentar von Heribert Prantl.

Ausschnitt:

Das deutsche Jugendstrafrecht gilt als vorbildlich, denn es ist klug und individuell anpassungsfähig. Wenn Politiker es kaputtmachen, grenzt das fast an eine Straftat. Das deutsche Jugendstrafrecht ist gut, ja: Es ist weltweit vorbildlich; aber seine Ausführung in der Praxis ist ein Desaster, vor allem deswegen, weil es kaputtgespart wird, auch und vor allem in Hessen. [...] Und Warnschuss-Arreste sind längst möglich. (Quelle: Süddeutsche.de)

Donnerstag, 27. Dezember 2007

Der neue Sündenbock Deutschlands: Die Muslime

Es blochert in Deutschland (Süddeutsche Zeitung)

(Via Feynsinn)

Ein Kommentar von Heribert Prantl zur Forderung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, dass Moslems in Deutschland alle miteinander eine allgemeine Gewaltsverzichterklärung abgeben sollten.

Ausschnitt:

Mit solchen törichten Redereien über eine große Minderheit machen diese Innenminister das wenige kaputt, was jüngst hierzulande an Integration erreicht worden ist. Sie pauschalisieren, sie grenzen aus und gefährden damit den inneren Frieden. Sie machen aus den Muslimen in Deutschland Bürger unter Vorbehalt, sie machen aus Mitbürgern Nichtbürger. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Es sind zur Zeit ganz gefährliche Brandstifter an der Macht in Deutschland. Mal sehen, was die ganzen NGOs so alles taugen, sprich, wie sie auf diese Hetzreden der Unions-Minister reagieren, ob sie überhaupt reagieren. Mal sehen, ob es internationale Reaktionen gibt.