Call Wolfgang: talk to Monika (Annalist)
Annalist meldet, dass der Künstler Johannes Kreidler seine Aktion "Call Wolfgang", bei der zwei Computer via Voice-over-IP "verdächtige" Begriffe austauschen, wegen einer Warnung der Bundesanwaltschaft unterbrechen musste.
Leider erfährt man bislang auf den Webseiten des Künstlers nichts über diesen möglicherweise äußerst fragwürdigen Einschüchterungsversuch der Bundesanwaltschaft.
Dienstag, 9. Dezember 2008
Bundesanwaltschaft geht gegen Kritiker des Überwachungsstaates vor: Künstler musste Aktion wegen Drohungen unterbrechen??
Donnerstag, 6. November 2008
Generalbundesanwältin entlarvt sich selbst: Verdächtige seien keine "Privatbürger"
Harms fordert europaweiten Anti-Terror-Kampf (Leipziger Volkszeitung)
Generalbundesanwältin Monika Harms sieht mit Sorge, wie das Vertrauen in die deutschen Ermittlungsbehörden in der Bevölkerung schwindet:
Ausschnitt:
"Ich würde mir ein bisschen mehr Vertrauen in die Ermittlungsbehörden wünschen. Wir wollen doch gar nicht in den Computer des Privatbürgers schauen, sondern bei einem verdichteten Verdacht die Gefahr schwerster Anschläge abwehren. [...]" (Quelle: LVZ-Online.de)
Aber wie soll bei derartigen Lügen der Frau Harms Vertrauen wachsen? Denn natürlich soll in die Computer von Privatbürgern geschaut werden. Denn natürlich sind Verdächtige auch nichts anders als Privatbürger. Dass Frau Harms dies anscheinend nicht so sieht, zeigt, dass sie geistig den Boden des Grundgesetzes längst verlassen hat. Dies zeigen ja auch ihre Aktionen gegen G8-Gegner.
Diese Frau ist gefährlich.
Donnerstag, 9. Oktober 2008
Stellvertr. Generalbundesanwalt: Deutsche Polizei und Geheimdienste nutzen "im Regelfall" fragwürdiges Wissen ausländischer Behörden
Verwendung von Folteraussagen: Eine Frage der Verhältnismäßigkeit (Süddeutsche.de)
Ausschnitt:
Unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge sollten nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können. [...]
Griesbaum begründete seinen Ansatz mit dem globalen Charakter der Terrorbekämpfung. "Der Rückgriff auf durch ausländische Strafverfolgungsorgane erzielte Beweisergebnisse und - noch weit häufiger - auf durch ausländische Nachrichtendienste zur Verfügung gestellte Informationen bildet inzwischen den Regelfall", sagte er in seinem Referat in der Abteilung Strafrecht der Tagung. (Quelle: Sueddeutsche.de)
Und ich frage mich, ob nicht längst ausländische Geheimdienste sogar quasi "im Auftrag" deutscher Behörden im deutschen Inland agieren, um so an deutschen Vorschriften und an den für deutsche Behörden geltenden Zwängen, beispielsweise den Parlamenten Bericht über ihre Überwachungstätigkeit zu erstatten, vorbei, Erkenntnisse über Bürger gewinnen.
Montag, 7. Juli 2008
G8-Protestierer wurden rechtswidrig und nicht nur zu Unrecht beschattet und belauscht - Rechtsstaat nicht funktionsfähig
Ermittlungen zum G8-Gipfel in Heiligendamm: Vom Terrorismus-Vorwurf ist kaum noch was übrig (Tagesschau.de)
Tagesschau.de (nicht zu verwechseln mit der ARD-Sendung "Tagesschau") berichtet als eine der wenigen Medien in Deutschland über den nun auch gerichtlich bestätigten Skandal mit dem Namen "Monika Harms".
Allerdings: "Kaum noch was übrig"? Ich würde sagen: Gar nichts mehr übrig.
Um welche Taten ging es eigentlich? Um einige Brandanschläge auf leerstehende Bundeswehrfahrzeuge, die dabei sogar kaum Schaden nahmen.
Daraus konstruierte Generalbundesanwältin Harms eine grundlegende Gefährdung der Existenz des deutschen Staates und leitete Verfahren ein, bei denen zig Menschen jegliche Privatsphäre geraubt wurde und auch die Pressefreiheit unterminiert wurde.
Und nun wird davon gesprochen, dass der Rechtsstaat ja trotzalledem funktioniert hätte, weil Gerichte die Aktionen der Frau Harms nun als rechtswidrig anerkannt hätten.
So ein Unsinn! Der Rechtsstaat versagte in dem Moment, wo ein angeblich unabhängiger Richter den Wünschen von Fraum Harms nachgab und den riesigen Lausch- und Beobachtungsangriff auf Bürger genehmigte. Alleine die Existenz des Gummiparagraphen 129a ist zudem schon eine massive Unterhöhlung des Rechtsstaats. Genau das wurde hier wieder bestätigt.
Montag, 7. Januar 2008
Was waren die tatsächlichen Gründe für die Razzien gegen G8-Protestierer im Mai 2007?
Der Fall Monika Harms (Taz.de)
(Via Augsblog.de)
Hinsichtlich des nun als rechtswidrig vom BGH beurteilten Vorgehens der Bundesanwaltschaft gegen G8-Protestierer scheinen nur zwei Schlussfolgerungen möglich: Entweder die Bundesanwaltschaft wollte politischen Einfluss ausüben - in Richtung G8-Protestierer oder in Richtung der (Medien-)Öffentlichkeit - oder die Ermittler hatten überhaupt gar keine Ahnung, "wie diese Protestszene tatsächlich tickt", wie Felix Lee in einem Kommentar bei Taz.de schreibt:
Ausschnitt:
Den 20 Verdächtigten konnte nicht das kleinste Indiz vorgelegt werden, warum ausgerechnet sie an einem Farbeierwurf oder gar einem Brandanschlag beteiligt gewesen sein sollen. Beweise fehlen bis heute. [...] Haben die Ermittlungsbehörden die Razzien tatsächlich genutzt, nur um wenige Wochen vor Gipfelbeginn mit stasiähnlichen Methoden eine legitime Protestszene zu durchleuchten? Daraus lässt sich nur schließen, dass die Ermittler bis zum Schluss nicht die leiseste Ahnung hatten, wie diese Protestszene tatsächlich tickt. (Quelle: Taz.de)
"Sicherheit" à la Monika Harms
Hausdurchsuchung mit Monika Harms (Augsblog.de)
Sascha vom Augsblog beschreibt sehr anschaulich, wie das wohl ist, wenn Generalbundesanwältin Monika Harms mal eben zur Sicherheit Wohnungen rechtswidrig durchsuchen lässt.
Ausschnitt:
Es ist Viertel nach Sechs am frühen Morgen. Plötzlich klingelt es an der Tür. Du in deinem Schlaf glaubst an einen dummen Streich und ziehst dir die Decke über den Kopf. Doch plötzlich splittert Holz. Laut. Und Schreie hallen durch deine Wohnung. (Quelle: Augsblog.de)
Freitag, 4. Januar 2008
Erneute Ohrfeige für Monika Harms
Wieder eine Ohrfeige für Frau Harms (Berliner Zeitung)
Ausschnitt:
Das neue Jahr beginnt für Generalbundesanwältin Monika Harms wie das alte endete - mit empfindlichen Watschen für ihre fast schon wahnhafte Hatz auf vermeintliche Linksterroristen. [...] das fast schon systematische Über-das-Ziel-Hinausschießen der Ermittlungen gegen Links rüttelt an den rechtsstaatlichen Grundstrukturen unserer Demokratie. (Quelle: BerlinOnline.de)
Freitag, 30. November 2007
Briefaussortierung ganzer Stadtviertel durch BKA und Bundesanwaltschaft war illegal
Ermittler dürfen Post nicht selbst filzen (Berliner Zeitung)
Noch eine Klatsche vom Bundesgerichtshof (BGH) gegen Generalbundesanwältin Monika Harms.
Ausschnitt:
Die Ermittler suchten nach Bekennerschreiben für Brandanschläge auf Autos. Deshalb kamen sie im Mai dieses Jahres in das Briefzentrum Hamburg-Mitte und filzten die Post. Sie gingen sogar mit einem Postangestellten auf Tour und nahmen ihm sofort nach Leerung der Postkästen die Briefe ab. [...] Ein Praxis, die ein anderer Ermittlungsrichter des BGH gestern als im wesentlichen rechtswidrig erachtete. Das Aussortieren sei allein Aufgabe der Postbediensteten und deshalb "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch eines Richters grundsätzlich ausgeschlossen", um die Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden [...] "Die Rechtslage ist eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzten". [...] Das Justizministerium hielt das Vorgehen für legal. (Quelle: Berlinonline.de)
Die Polizei sortierte eigenmächtig und rechtswidrig beispielsweise Briefe aus, die keinen Absender trugen. BKA, Bundesanwaltschaft und das Bundesjustizministerium haben kriminelles Vorgehen durchgeführt, angeordnet oder gebilligt. Konsequenzen wird dies natürlich nicht haben. Bis zum nächsten Mal also. Gerichte verbieten solche Maßnahmen zwar nachträglich, aber wen kümmert das schon? Oder anders: Warum werden geltende Gesetze von der Exekutive erst ernst genommen, wenn ein Gericht ein Urteil gefällt hat, das eigentlich nichts anderes besagt, als dass das, was im Gesetz steht, auch gültig ist?
Generalbundesanwältin Harms hat ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt
Militante Gruppe: "Harms hat kein Augenmaß" (Stern.de)
Ein Interview mit dem Politikwissenschaftler Peter Grottian.
Ausschnitt:
Es gab keine konkreten Anhaltspunkte für die Bildung einer terroristischen Vereinigung durch die "Militante Gruppe". Und trotzdem hat man das Scheunentor geöffnet und das ganze Sammelsurium an Maßnahmen angewandt. Die Generalbundesanwältin wurde offensichtlich miserabel unterrichtet. Dennoch hat sie auf Basis eines Anfangsverdachts eines Anfangsverdachts von einem Anfangsverdacht die Grundrechte massiv und fundamental verletzt. Auch Frau Harms muss sorgfältig begründen, warum sie derartige Schritte veranlasst. In diesem Fall hat sie ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt. (Quelle: Stern.de)
Donnerstag, 29. November 2007
BGH pfeift Innenminister-Erfüllungsgehilfin Monika Harms zurück
Bremse für den Terrorwahn (Zeit.de)
Ausschnitt:
Zwar seien die Beschuldigten der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten gruppe" dringend verdächtig, befanden die Richter. Rechtlich aber sei damit nicht der Vorwurf begründet, sie seien nach Paragraf 129a Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. [...] Die Haftbefehle gegen die drei wurden daher gegen Auflagen außer Kraft gesetzt. Eigentlich hätten sie nie ausgestellt werden dürfen. [...] Für die Bundesanwaltschaft ist das Urteil sogar in zweifacher Hinsicht eine Niederlage. Es lässt sie nicht nur übereifrig und als Erfüllungsgehilfin eines jederzeit mit dem Terrorargument zuschlagenden Innenministers wirken. Es verstärkt auch den Verdacht derjenigen, die kritisieren, der Paragraf 129a diene nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern vor allem als Vorwand, klandestine Strukturen ausspähen zu dürfen. Sein Einsatz wird für die Bundesanwälte damit nicht nur rechtlich, sondern auch politisch schwieriger. (Quelle: Zeit.de)
BGH urteilt, dass Brandstiftungen noch kein Terrorismus sind - Kommentar in Berliner Zeitung
Karlsruher Klimaschutz (Berliner Zeitung)
Ausschnitt:
Die Bundesanwaltschaft hat gestern eine beglückende Nachricht erhalten. Sie lautet, dass eine paar angezündete Fahrzeuge noch nicht den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bedrohen [...]. Der BGH hat also nichts anderes getan, als das Gesetz zu lesen, eine sinnvolle Tätigkeit, auf deren regelmäßige Verrichtung die Bundesanwälte in jüngster Zeit immer öfter leichtfertig verzichten. Das ist nicht gut für das Ansehen der Behörde und besonders schlecht für das Klima im Land. (Quelle: Berlinonline.de)
Ansonsten ist die Presse seeeeeeeeeeeeeeehr ruhig. Kaum ein Wort der Kritik in Richtung BKA, Bundesanwaltschaft und Monika Harms.
