Donnerstag, 30. Juli 2009

Mehr Rechte für Abgeordnete bei "kleinen Anfragen": Heribert Prantl kommentiert die erneute Hilfe für den Bundestag durch das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Symphonie mit Pauken (Süddeutsche Zeitung)

Das Urteil ist auch ein erneuter Schuss des Bundesverfassungsgerichts vor den Bug derjenigen, die den Präventionsstaat propagieren.

Heribert Prantl kommentiert:

Zum dritten Mal in Folge hat am heutigen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments gestärkt: Das höchste Gericht erklärt die herablassende, überhebliche und geheimniskrämerische Art für verfassungswidrig, mit der die Bundesregierung die sogenannten Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt. [...]

Die Bundesregierung hatte die Auskunftsbegehren unter Hinweis auf "Geheimhaltungsbedürfnisse" ziemlich umfassend und oberflächlich abgebürstet. Diese Argumentation wird von den Verfassungsrichtern zerpflückt, an manchen Stellen bricht da in der Begründung blanke Ironie durch. Die Verfassungsrichter halten die subalterne Rolle, in die sich der Bundestag drängen lässt oder von der Bundesregierung gedrängt wird, für grundgesetzwidrig. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Es geht also auch bei diesem Urteil um das Herz der Demokratie in Deutschland: Um die Unabhängigkeit des Parlamentes von der Regierung. Für die ARD-Tagesschau und ZDF-Heute ist das alles kein Thema. Es könnte natürlich auch sein, dass "Tagesschau" und "Heute" kaum berichten über derartige Urteile, weil in den Redaktionen sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass in Deutschland das Parlament trotz der Hilfen aus Karlsruhe weiterhin ein zahnloser Tiger bleibt (weil im Hintergrund hinter Regierung und Parlament bekanntlich ja eh immer die Mehrheitspartei oder Mehrheitsoalition die Fäden zieht und so die Gewaltenteilung in Deutschland schon immer ausgehebelt hat) und man deshalb den Bundestag bei der Berichterstattung ruhig vernachlässigen dürfe.

Bundesverfassungsgericht stärkt erneut erheblich Rechte der Bundestagsabgeordneten gegenüber Regierung - Für ARD und ZDF kaum ein Thema

Bundesregierung muss Parlament besser über Geheimdienste aufklären (Heise.de)

Zitat:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung gerügt, weil sie Anfragen von Bundestagsabgeordneten zu Tätigkeiten der Nachrichtendienste nicht beantwortet und pauschal auf das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) für die Spione hingewiesen hat. Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts stellte in einem jetzt veröffentlichten Urteil (2 BvE 5/06) fest, die Bundesregierung habe Antworten auf mehrere "Kleine Anfragen" von 2006 "mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Begründungen verweigert". Damit seien die Rechte der Parlamentarier verletzt worden. (Quelle: Heise.de)

Pikanterweise ging es konkret um eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung, ob und wenn ja wie umfangreich der BND und die Geheimdienste der Bundesländer Bundestagsabgeordnete bespitzeln. Die Regierung antwortete darauf einfach nicht.

Der wichtigste Satz im Heise-Artikel lautet:
Karlsruhe stellte nun klar, dass das PKG allein ein zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle der Regierung sei. Diese hebe die Informationsrechte von Abgeordneten nicht auf. Das parlamentarische Fragerecht werde auch nicht durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Befassung des Ältestenrates mit diesen Fragestellungen verdrängt. (Quelle: Heise.de)

Die Regierung bräuchte dem Parlament nur in Fällen "evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit" keine ausführliche Antwort oder keine ausführliche Begründung für eine Nicht-Antwort geben. Nur anhand einer ausführlichen Begründung könne nämlich das Parlament entscheiden, ob es die Nicht-Anwort akzeptieren könne (zur Erinnerung: theoretisch steht der Bundestag in Deutschland über der Regierung, weil der Bundestag die Regierung jederzeit durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt jagen kann...).

Nachdem das Bundesverfassungsgericht also schon beim Urteil zum Lissabon-Vertrag die Macht des Bundestages gestärkt hatte und außerdem jüngst die Rechte der Opposition bei Untersuchungsausschüssen gegenüber der Regierung gestärkt hatte, stärkt es jetzt erneut die Macht des Bundestages gegenüber der Regierung.

Diese Tatsache ist jedoch - wie beim Verfassungsgerichts-Urteil zu den Oppositionsrechten bei Untersuchungsausschüssen - kaum ein Thema in den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern von ARD und ZDF. Bei Tagesschau.de gibt es zwar einen kleinen Artikel, der jedoch kaum den grundlegenden Charakter des Karlsruher Urteils darstellt. Bei Heute.de finde ich bis jetzt keinen einzigen Artikel zum Thema. Nur zum Vergleich: Via News.Google.de findet man jedoch bei anderen Medien eine ganze Reihe von Artikeln zu dieser Nachricht und zu diesem Thema.

Die extreme Zurückhaltung bei Tagesschau.de und Heute.de bei Meldungen, in denen es um die Stärkung der Rechte des Bundestages geht, kann ich mir nur damit erklären, dass ARD und ZDF in ihren Nachrichtensendungen weitestgehend halt Regierungsfunk betreiben.

Versuch, Vorratsdaten zur Aufklärung von Betrugsverbrechen zu verwenden, vorerst gescheitert

LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben (Heise.de)

Ein Staatsanwalt und ein Amtsrichter in Bamberg versuchten, die restriktiven Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Nutzung der Telekommunikationsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Erst das Landgericht stoppte den Versuch. Ein Betrugsversuch über die Höhe von 19,90 Euro pro Monat ist also auch weiterhin keine Bedrohung für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.

Natürlich werden zig weitere Amtsgerichte es in Deutschland weiter versuchen, von zig Staatsanwälten ganz zu schweigen. Denn dahinter steht meiner Meinung nach nicht etwa schlicht Unprofessionalität auf Seiten der Staatsanwälte und Amtsrichter, sondern eine rechtsstaatlich problematische Einstellung.

Von Arnim will vor Bundesverfassungsgericht gegen Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen klagen

Staatsrechtler hält Europawahl für verfassungswidrig (Der Standard)

Zitat:

Ein deutscher Staatsrechtler, Hans Herbert von Arnim, hat Einspruch gegen die Europawahl vom 7. Juni erhoben. [...]

Von Arnim beruft sich auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon: "Daraus ergibt sich klar, dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen ist." (Quelle: DerStandard.at)

Mittwoch, 29. Juli 2009

Weiterhin umfassende Autokennzeichen-Scans: Mecklenburg-Vorpommern ignoriert weiter Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Kennzeichen-Überwachung: Jedes Auto ist verdächtig (Spiegel.de)

Zitat:

Mecklenburg-Vorpommerns Polizei hat im großen Stil Autokennzeichen gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen - obwohl das Verfassungsgericht diese Praxis verurteilt hat. (Quelle: Spiegel.de)

Schön auch, wie Spiegel.de in dem Artikel in einem extra Kasten Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung, den biometrischen Pass, den Bundestrojaner (genau unter diesem Begriff) und neuerdings auch die kommende elektronische Gesundheitskarte erklärt - unter der zusammenfassenden Überschrift "Die Großprojekte des Spannerstaates". Tut sich da nun doch so langsam was in den Medien? Ein Hauch von Opposition und Kritik? Keine durchgehenden Medien-Jubelarien mehr, wenn Schäuble und Monika Harms auftreten und mehr Eingriffsrechte für Staat, Behörden und Polizei fordern?

EU will allen EU-Bürgern in ihre Online-Rechnungen gucken

EU möchte bei Rechnungen mitlesen (Heise.de)

Wer möchte das nicht. Da der EU aber niemand reinsprechen kann oder will, wird die EU natürlich auch dieses Mal bekommen, was sie möchte.

Bürgerrechte? Freiheitsrechte? Demokratie? Rechtsstaat? Datenschutz? America EU, fuck yeah!

Zitat:

In ihrem schon im Januar veröffentlichten Vorschlag (PDF-Dokument) zur Vereinfachung der Rechungsdirektive sieht die EU-Kommission ein länderübergreifendes Kontrollrecht vor.

§ 249 dieses Entwurfs erlaubt den "zuständigen Behörden" eines Mitgliedlandes, auf Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen, sie herunterzuladen und zu "benutzen". (Quelle: Heise.de)

Und die Bundesregierung findet das natürlich alles total super. Denn das erleichtert die Arbeit der Behörden. Und das ist der einzige Maßstab. Die Behörden müssen es einfach haben. Darauf kommt es an. Auf nichts anderes. Dauert nicht lange, da schlagen SPD und Union die Abschaffung des letzten verbliebenen Restes an Pseudo-Einfluss ab, den die Bürger haben, sprich: die Wahlen. Das würde nämlich auch die Arbeit der Behörden erheblich vereinfachen. "Bürokratieabbau" eben.

Bundesverfassungsgericht: Staat darf Beweise verwerten, die er durch illegalen Einbruch und Raub bei Bürgern gewonnen hat

Beweisverwertung: Karlsruher Dunkelkammer (Süddeutsche Zeitung)

Zitat:

Das Verfassungsgericht erklärt die Verwertung von Zufallsfunden zur Regel - und damit das Verbot zur Ausnahme. Umgekehrt wäre es richtig gewesen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Die Polizei kann in Deutschland einfach so illegal in Wohnungen einbrechen und alles mögliche rauben. Das wird dann zwar Jahre später von einem Gericht als illegal verurteilt - aber ohne jede Folgen für die beteiligten Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Nur für das Opfer des polizeilichen Einbruchs und des polizeilichen Raubes hat das alles Folgen, wenn die Polizei nämlich bei ihrem illegalen Tun Beweise dafür gefunden hat, dass der Beraubte auch irgendwann mal irgendwas Illegales getan hat.

Die Illegalen jagen also in Deutschland die Illegalen. Toller Rechtsstaat ist das.

Behörden in Brandenburg berauben legal die Öffentlichkeit: Öffentliche Seen werden an Private verscherbelt

Land privatisiert Gewässer: Seeparee in Brandenburg (Frankfurter Rundschau)

Zitat:

Die Seen würden für "lächerliche Beträge" verhökert. Dabei "nützt die Privatisierung nur wenigen, schadet aber ganz vielen". Zum Beispiel der Tourismusbranche, die ihre Reisekataloge gern mit dem pittoresken Seenpanorama schmückt, um Besucher anzulocken. (Quelle: FR-Online.de)

Die Gemeinden sind pleite und können sich nicht leisten, die Seen zu kaufen. Der Bundestag findet diese Praxis des Ausverkaufs von öffentlichen Lebensressourcen an Private total klasse - woran man indirekt wieder sehen kann, wem die Parteien CDU/CSU, FPD und SPD eigentlich gehören und gehorchen. Dem Bürger jedenfalls nicht.

Montag, 27. Juli 2009

Riesiger Schaden für EU-Bürger und EU-Firmen zu befürchten, weil EU-Kommission SWIFT-Daten an USA weitergeben will

Kontodaten: USA wollen EU-Bürger ausspähen (Frankfurter Rundschau)

Zitat:

Alle Bankkunden in Deutschland und allen anderen EU-Staaten müssen künftig damit rechnen, dass ihre Kontodaten gezielt von US-Terrorfahndern ausgeforscht werden - ganz legal und mit freundlicher Unterstützung der Europäischen Union.

Am kommenden Montag wollen die EU-Außenminister in Brüssel die Kommission ermächtigen, ein entsprechendes Abkommen mit den USA auszuhandeln [...].

US-Regierung und EU-Kommission drücken nun mächtig aufs Tempo. Noch im Herbst soll die Vereinbarung in Kraft treten und damit noch vor dem EU-Reformvertrag von Lissabon, der dem Europaparlament das Mitbestimmungsrecht in Sicherheitsfragen garantiert. (Quelle: FR-Online.de)

Auch daran merkt man, dass es den Überwachungsbefürwortern in der Politik und in den Behörden um alles Mögliche geht, nicht aber um den Schutz der Demokratie.

Mal ganz abgesehen von der Verletzung der Bürgerrechte jedes einzelnen EU-Bürgers: Für die USA sind die Daten des Finanzdienstleisters SWIFT vor allem auch ein wunderbares Mittel zur Wirtschaftsspionage. Damit können die USA alle Geschäftsbeziehungen aller westlicher Firmen weltweit detailliert aufzeichnen. Ein ungeheuerer Schatz für die USA oder für einzelne Geheimdienstmitarbeiter, um Einfluss auf die Weltwirtschaft zu nehmen - sei es durch den Einsatz ihres Wissens an der Börse, durch Erpressung von Firmen oder durch Weiterleiten der Informationen über Konkurrenten an bestimmte Firmen (an denen man dann am besten auch gleich Anteilseigner ist) und so weiter.

Bewusste Schikanen gegen Journalisten: Auch in Rheinland-Pfalz bedrohen Polizei, Staatsanwaltschaft und Politiker die Pressefreiheit

Angriff auf die Pressefreiheit: Wolken über Disney-Land (Frankfurter Rundschau)

Zitat:

Verbrochen hat Freigeist Hahne, was das tägliche Brot von Pressemenschen sein sollte. Er hat über die dubiose Finanzierung des eine Viertelmilliarde Euro teuren neuen Freizeit- und Geschäftszentrums am Nürburgring auf seiner Internetseite "Motor-Kritik" berichtet. Dabei griff er auch auf Material zurück, das ihm anonym zugespielt wurde. (Quelle: FR-Online.de)

Deshalb wurde nun die Wohnung von Hahne durchsucht und seine Computer, Handys und Kameras von der Polizei weggenommen.

Hahne lag übrigens mit seinen Enthüllungen richtig. Er hat also nicht etwa Falsches behauptet. Es geht alleine darum, dass er Insider-Wissen veröffentlicht hat - das tägliche Geschäft eines recherchierenden Journalisten halt.

Natürlich wird Hahne - wie viele andere Journalisten vor ihm - letztlich Recht bekommen. In drei Jahren vorm Bundesverfassungsgericht. Bis dahin ist er in seiner Arbeit massiv behindert und seine Quellen massiv eingeschüchtert.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach festgestellt, dass solch ein Vorgehen gegen Journalisten unrechtmäßig ist. Aber das juckt Polizei, Staatsanwaltschaft und die Politiker in Rheinland-Pfalz anscheinend nicht.

Wie die Polizei in den Niederlanden Überwachung als politisches Druckmittel einsetzt

Niederlande: Polizei schikaniert systematisch Verdächtige (Frankfurter Rundschau)

Zitat:

In den Niederlanden muss man nicht mal mehr verurteilt sein, um bestraft zu werden. Ein Verdacht reicht aus. Die Polizei dort spricht vom Prinzip "Gegenwirken". Statt Verbrechern nach der Tat mühsam hinterher zu jagen, soll das Verbrechen bekämpft werden, schon bevor die eigentliche Straftat geschehen ist.

Wer als verdächtig gilt, sieht sich deshalb mit einer Fülle von an sich legitimen Einzelmaßnahmen konfrontiert", schreibt der Chaos Computer Club in seiner Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung. So fänden zum Beispiel bei Verdächtigen oder ihren Unternehmen jedes Jahr ausführliche Steuerprüfungen statt. Haben sie etwa ein Restaurant, dann kommt die Hygiene- oder die Gewerbeaufsicht monatlich oder gar wöchentlich zur Kontrolle.

Eine andere Möglichkeit: "Ein Verdächtiger wird beispielsweise jedes Mal, wenn er mit seinem Auto unterwegs ist, von der Polizei kontrolliert", berichtete der linke Netzaktivist Rop Gonggrijp schon 2005 auf dem 22. Chaos Communication Congress in Berlin. "Diese Praxis ist auch heute noch in den Niederlanden geläufig", sagte Gonggrijp jetzt der FR. Dem Betroffenen bleibe dadurch einfach keine Zeit für andere Aktivitäten. (Quelle: FR-Online.de)

Dank der neuen technischen Überwachungsmöglichkeiten kann die Polizei also auch in den Niederlanden immer mehr unbescholtene, aber politisch unbequeme Bürger als verdächtig erklären und sie jahrelang mit Kontrollen und Überwachung schikanieren.

Aber auch in Deutschland handeln Staatsanwälte und Polizei längst ebenso, wie beispielsweise jüngst erst die Bundesanwaltschaft, das BKA und diverse LKAs bei ihren Schikanen gegen G8-Gegner vorführten. Deutsche Gerichte verurteilten das Vorgehen der Polizei und der Bundesanwaltschaft zwar als kriminell, aber davon erfährt die Öffentlichkeit in Deutschland kaum etwas, weil unsere Medien zwar live Pressekonferenzen von Monika Harms übertragen, aber über derartige Gerichtsurteile, wenn überhaupt, nur auf Seite 13 berichten.

So kann er also weitergehen, der leise Ausbau eines Polizeisystems, das immer schnelleren Zugriff auf immer größere Datenbestände hat und immer unkontrollierter (Stichwort "BKA-Gesetz" und "Zugangserschwerungsgesetz") handeln kann. Diese Entwicklung wird sich nach der Bundestagswahl wohl noch beschleunigen.