Posts mit dem Label Polizei werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Polizei werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Polizei in Hessen darf ab sofort heimlich Computer verwanzen und in allen privaten Datenbanken schnüffeln

Hessen erweitert Befugnisse der Polizei (Heise.de)

Auf bloßen Verdacht hin (ein Verdacht, der ist schnell konstruiert...) darf die Polizei Hessens ab sofort heimlich in die Wohnungen der Bürger einbrechen und dort die Computer verwanzen.

Fast noch schlimmer: Ab sofort darf Hessens Polizei auch in privaten Datenbanken jeder Art auf puren Verdacht hin Rasterfahndungen durchführen.

Durch diese geschickt eingefädelte Erlaubnis des Schnüffelns in privaten Datenbanken gibt es faktisch KEINE Schranken mehr für die Polizei beim willkürlichen Ausschnüffeln der Bevölkerung. Gut gemacht, CDU und FDP!

Aber wenigstens gibt es dann endlich, endlich, endlich KEINE Toten durch Terrorismus mehr in Deutschland. Endlich. Es gibt also eine Chance, dass Deutschland doch noch überlebt, auch wenn es knapp war. Dank CDU und FDP!

Samstag, 5. Dezember 2009

Plastikdose von Geocaching-Schnitzeljagd löst Bombenalarm aus

Schnitzeljagd löst Bomben-Alarm aus (BZ-Berlin.de)

Unbekannte haben im Rahmen eines schnitzeljagd-ähnlichen Spiels an einem Regionalbahnhof eine Plastikdose versteckt. Jetzt droht ihnen die Polizei mit Strafen und Bußgeldern, weil die Polizei dachte, in der Plastikdose wäre eine Bombe versteckt gewesen.

Da kann man nur hoffen, dass die Polizei nicht anfängt zu denken, dass auch zum Beispiel in Müllcontainern Bomben versteckt sein könnten. Das könnte sonst teuer werden für die Hausbesitzer oder die städtische Müllabfuhr.

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Verfassungsgericht schützt erneut Demonstrationsfreiheit: Ungerechtfertigte Festnahmen müssen entschädigt werden

Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger Freiheitsentziehung erfolgreich (Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 135/2009 vom 2. Dezember 2009)

Das Verfassungsgericht stellt fest: Wer von der Polizei unrechtmäßig einfach so festgenommen wird, hat Anspruch auf Entschädigung. Das einfache Urteil des Gerichts, dass die Handlungen der Polizei nicht rechtmäßig waren und der Fall damit erledigt sei, reicht nicht aus.

Man glaubt ja nicht, dass im Jahr 2009 das Bundesverfassungsgericht nötig ist, um dies noch einmal feststellen zu lassen. So ist die Notwendigkeit dieses Verfassungsgericht-Beschlusses gleichzeitig ein Anzeichen dafür, wie acht- und sorglos inzwischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte mit der Menschenwürde der Bürger umgehen.

Ich meine: Die unrechtmäßige Festnahme von Bürgern sollte dermaßen harte Entschädigungszahlungen nach sich ziehen, dass es den Landesfinanzen weh tut, damit sich die Exekutive nachhaltig dafür interessiert, solche Rechtsverletzer und damit Kostenverursacher in Polizeiuniform schnellstmöglich aus dem Dienst zu schmeißen.

Zitat:

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Urteile des Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle auf
und wies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Sie verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, weil sie bei der Versagung eines Amtshaftungsanspruchs nicht berücksichtigt haben, dass schon die Voraussetzungen für die freiheitsentziehende Maßnahme selbst nicht gegeben waren. Außerdem haben die Gerichte die Umstände des Gewahrsamvollzugs bei der Versagung des Schmerzensgeldes in verfassungsrechtlich nicht mehr tragfähiger Weise außer Acht gelassen. [...]

So ist insbesondere zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht in der mindestens zehnstündigen Festsetzung der Beschwerdeführer keine nachhaltige Beeinträchtigung gesehen hat, ohne die abschreckende Wirkung zu erwägen, die einer derartigen Behandlung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten — namentlich die durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Teilnahme an Demonstrationen oder deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasste Beobachtung — zukommen konnte und die der Rechtsbeeinträchtigung ein besonderes Gewicht verleihen kann. (Quelle: Bundesverfassungsgericht.de)

Dienstag, 29. September 2009

Münchner Polizei testet, ob sie Leute einfach so ohne konkrete Hinweise auf Straftat verhaften darf

Terrordrohungen gegen das Oktoberfest: Bayerische Polizei inhaftiert vorbeugend zwei Islamisten (Spiegel.de)

Zitat:

Präventiv nahmen die Fahnder zwei Islamisten fest, die sich angeblich verdächtig verhielten. Konkrete Anhaltspunkte für Planungen gibt es nicht, eine Anwältin erstattete Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung. (Quelle: Spiegel.de)

Montag, 14. September 2009

Polizist schlägt Bürger am Rand einer Demo mit Faust ins Gesicht: Video von Passant zwingt Polizei zu Ermittlungen

Video: Polizeiangriff auf Demonstranten (RBB)

Am Rande der Demonstration "Freiheit statt Angst" in Berlin filmte jemand, wie ein Polizist einem Bürger einen Faustschlag ins Gesicht versetzte. Auf dem Video ist nicht erkennbar, warum solch harte Gewalt gegen den Bürger nötig gewesen sein soll.

Solche offenbar übertriebene Polizeigewalt kommt am Rande von Demonstrationen vermutlich ständig vor. Die betroffenen Bürger mit ihren Anzeigen gegen Polizeibeamte konnten bislang jedoch nicht darauf hoffen, vor Gericht Recht zu bekommen. Die Medienaufmerksamkeit und das hochauflösende Videomaterial scheinen die Berliner Polizei nun aber zumindest zu zwingen, Ermittlungen gegen die am Vorfall beteiligten Polizisten einzuleiten.

Zitat:

Polizeisprecher Frank Millert sagte in der rbb-Abendschau, das Vorgehen der Beamten sei nicht durch eine normale "Festnahmeseituation" zu erklären. Man habe deswegen ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. (Quelle: RBB-Online.de)

Mal sehen, ob diese Untersuchungen zu einem befriedigenden Ergebnis führen. Ich befürchte jedoch, dass am Ende - wie so oft bei Anschuldigungen von Polizeigewalt - der Eindruck beim Beobachter zurückbleibt, es werde von Seiten der Polizei nicht unabhängig und ernsthaft ermittelt oder gar Beweise unterdrückt und Zeugenaussagen der Beamten manipuliert. Schließlich ermittelt hier die Polizei gegen sich selbst. Es gibt in Deutschland keine unabhängige Einrichtung, die Polizeigewalt in solchen Fällen untersucht. Deutsche Politiker von SPD und Union haben sich wiederholt gegen die Einrichtung solcher unabhängigen Stellen ausgesprochen - trotz wiederholter Aufforderungen und Mahnungen der UNO oder des EU-Rates (siehe dazu diesen Eintrag in der Linkablage).

Links zu dem Video selbst gibt es bei Fefe.

Dienstag, 4. August 2009

Deutschland hat jetzt eine Abhörzentrale. Bundesdatenschutzbeauftragter warnt - wie immer vergeblich

Schaar warnt vor staatlicher Überwachung (Spiegel.de)

Zitat:

Schaar sagte, er halte es für bedenklich, dass das Innenministerium die Anlage in Betrieb genommen habe, ohne den Abschluss der bereits angelaufenen Beratungen über ein Gesetz abzuwarten, das die Rechte und Pflichten des BVA festlegen solle. Die Einbindung des BVA in die Telekommunikationsüberwachung von verschiedenen Behörden bedeute einen zusätzlichen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis, sagte Schaar. Dafür fehle die gesetzliche Grundlage. [...]

Das BVA sei nicht nur technischer Dienstleister, "wie die Bundesregierung glauben machen möchte", erklärte Jelpke. Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass die Administratoren des BVA sich in laufende Überwachungsmaßnahmen einschalten, also mithören könnten. Bei technischen Problemen sei das sogar unvermeidlich. "Dies verstößt gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten", sagte Jelpke. (Quelle: Spiegel.de)

Die bekannte Salamitaktik von Schäuble bei der Einführung von neuen und/oder effizienteren Überwachungsmöglichkeiten macht es schwer, Schäubles Vorgehen zu kritisieren - wie dieses aktuelle Beispiel zeigt.

Noch kann Schäuble sagen, dass man ja noch gar nichts wesentlich Neues installiert habe. Noch lässt sich darüber streiten, ob die Bündelung der technischen Überwachung beim Bundesverwaltungsamt im Auftrag von BKA und Bundespolizei gegen Gesetze verstößt oder sonst bedenklich ist in Bezug auf den Datenschutz.

Aber dies ist ja nur der erste Schritt von Schäuble. Jetzt, wo es diese Abhörzentrale technisch eingerichtet erst einmal gibt beim Bundesverwaltungsamt, wird es für Schäuble oder seinen Nachfolger im Amt als Bundesinnenminister politisch wesentlich leichter, die Abhörzentrale weiter aufzurüsten und ihre Dienstleistungen auch den Verfassungsschützern und sonstigen Geheimdiensten zur Verfügung zu stellen.

Immer ein Schritt nach dem anderen. Schäuble ist ja kein Idiot.

Mittwoch, 29. Juli 2009

Bundesverfassungsgericht: Staat darf Beweise verwerten, die er durch illegalen Einbruch und Raub bei Bürgern gewonnen hat

Beweisverwertung: Karlsruher Dunkelkammer (Süddeutsche Zeitung)

Zitat:

Das Verfassungsgericht erklärt die Verwertung von Zufallsfunden zur Regel - und damit das Verbot zur Ausnahme. Umgekehrt wäre es richtig gewesen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Die Polizei kann in Deutschland einfach so illegal in Wohnungen einbrechen und alles mögliche rauben. Das wird dann zwar Jahre später von einem Gericht als illegal verurteilt - aber ohne jede Folgen für die beteiligten Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Nur für das Opfer des polizeilichen Einbruchs und des polizeilichen Raubes hat das alles Folgen, wenn die Polizei nämlich bei ihrem illegalen Tun Beweise dafür gefunden hat, dass der Beraubte auch irgendwann mal irgendwas Illegales getan hat.

Die Illegalen jagen also in Deutschland die Illegalen. Toller Rechtsstaat ist das.

Montag, 27. Juli 2009

Bewusste Schikanen gegen Journalisten: Auch in Rheinland-Pfalz bedrohen Polizei, Staatsanwaltschaft und Politiker die Pressefreiheit

Angriff auf die Pressefreiheit: Wolken über Disney-Land (Frankfurter Rundschau)

Zitat:

Verbrochen hat Freigeist Hahne, was das tägliche Brot von Pressemenschen sein sollte. Er hat über die dubiose Finanzierung des eine Viertelmilliarde Euro teuren neuen Freizeit- und Geschäftszentrums am Nürburgring auf seiner Internetseite "Motor-Kritik" berichtet. Dabei griff er auch auf Material zurück, das ihm anonym zugespielt wurde. (Quelle: FR-Online.de)

Deshalb wurde nun die Wohnung von Hahne durchsucht und seine Computer, Handys und Kameras von der Polizei weggenommen.

Hahne lag übrigens mit seinen Enthüllungen richtig. Er hat also nicht etwa Falsches behauptet. Es geht alleine darum, dass er Insider-Wissen veröffentlicht hat - das tägliche Geschäft eines recherchierenden Journalisten halt.

Natürlich wird Hahne - wie viele andere Journalisten vor ihm - letztlich Recht bekommen. In drei Jahren vorm Bundesverfassungsgericht. Bis dahin ist er in seiner Arbeit massiv behindert und seine Quellen massiv eingeschüchtert.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach festgestellt, dass solch ein Vorgehen gegen Journalisten unrechtmäßig ist. Aber das juckt Polizei, Staatsanwaltschaft und die Politiker in Rheinland-Pfalz anscheinend nicht.

Wie die Polizei in den Niederlanden Überwachung als politisches Druckmittel einsetzt

Niederlande: Polizei schikaniert systematisch Verdächtige (Frankfurter Rundschau)

Zitat:

In den Niederlanden muss man nicht mal mehr verurteilt sein, um bestraft zu werden. Ein Verdacht reicht aus. Die Polizei dort spricht vom Prinzip "Gegenwirken". Statt Verbrechern nach der Tat mühsam hinterher zu jagen, soll das Verbrechen bekämpft werden, schon bevor die eigentliche Straftat geschehen ist.

Wer als verdächtig gilt, sieht sich deshalb mit einer Fülle von an sich legitimen Einzelmaßnahmen konfrontiert", schreibt der Chaos Computer Club in seiner Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung. So fänden zum Beispiel bei Verdächtigen oder ihren Unternehmen jedes Jahr ausführliche Steuerprüfungen statt. Haben sie etwa ein Restaurant, dann kommt die Hygiene- oder die Gewerbeaufsicht monatlich oder gar wöchentlich zur Kontrolle.

Eine andere Möglichkeit: "Ein Verdächtiger wird beispielsweise jedes Mal, wenn er mit seinem Auto unterwegs ist, von der Polizei kontrolliert", berichtete der linke Netzaktivist Rop Gonggrijp schon 2005 auf dem 22. Chaos Communication Congress in Berlin. "Diese Praxis ist auch heute noch in den Niederlanden geläufig", sagte Gonggrijp jetzt der FR. Dem Betroffenen bleibe dadurch einfach keine Zeit für andere Aktivitäten. (Quelle: FR-Online.de)

Dank der neuen technischen Überwachungsmöglichkeiten kann die Polizei also auch in den Niederlanden immer mehr unbescholtene, aber politisch unbequeme Bürger als verdächtig erklären und sie jahrelang mit Kontrollen und Überwachung schikanieren.

Aber auch in Deutschland handeln Staatsanwälte und Polizei längst ebenso, wie beispielsweise jüngst erst die Bundesanwaltschaft, das BKA und diverse LKAs bei ihren Schikanen gegen G8-Gegner vorführten. Deutsche Gerichte verurteilten das Vorgehen der Polizei und der Bundesanwaltschaft zwar als kriminell, aber davon erfährt die Öffentlichkeit in Deutschland kaum etwas, weil unsere Medien zwar live Pressekonferenzen von Monika Harms übertragen, aber über derartige Gerichtsurteile, wenn überhaupt, nur auf Seite 13 berichten.

So kann er also weitergehen, der leise Ausbau eines Polizeisystems, das immer schnelleren Zugriff auf immer größere Datenbestände hat und immer unkontrollierter (Stichwort "BKA-Gesetz" und "Zugangserschwerungsgesetz") handeln kann. Diese Entwicklung wird sich nach der Bundestagswahl wohl noch beschleunigen.

Donnerstag, 23. Juli 2009

Schweizer Bundesregierung plant geheime, ungesetzliche Internetüberwachung der Bevölkerung

(Via Netzpolitik.org) Überwachung: Mit dem Staat ins Internet (Die Wochenzeitung)

Zitat:

Vertrauliche Dokumente, die der WOZ vorliegen, zeigen: Der Bund plant die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Ab dem 1. August müssen die Internetprovider, also die Anbieter von Internetzugängen, technisch aufrüsten. Künftig sollen sie in der Lage sein, die Internetnutzung ihrer KundInnen unmittelbar an die Behörden zu übertragen.

Von der "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses" ist in den Dokumenten die Rede. Konkret kann künftig das gesamte Surfverhalten einer Nutzerin oder eines Nutzers abgefangen werden, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist. Der Staat liest Diskussionen in Chats oder Einträge in Foren mit, hört bei Gesprächen über Dienste wie Skype mit oder guckt zu, sobald die Person eine Webcam aktiviert. (Quelle: Woz.ch)

Grauenhaft.

Die Schweizer Bundesregierung geht einfach davon aus, dass die bisherigen Gesetze zur Telekommunikationsüberwachung derartige Überwachungsmaßnahmen des gesamten Internetverkehrs erlauben würden, obwohl in den Gesetzen nirgends die Rede ist vom Internetverkehr. Deshalb wird gar kein neues Gesetz angestrebt, sondern es werden einfach geheime Befehle an die Polizei gegeben, Bürger ab sofort derart umfassend zu überwachen.

Es zeigt sich hier erneut, dass diese Clique aus Politikern, die derartige Überwachungen forcieren weltweit mit zu den größten Gefährdern der Demokratie zählen. Diese Leute gehören identifiziert, ihr politisches Treiben muss beobachtet werden, sie müssen öffentlich bloßgestellt werden und zu Feinden der Demokratie und der Bürgerrechte erklärt werden und das Volk muss sich vorbereiten gegen solche Regierungspolitiker und Vertreter von Geheimdiensten und Polizei Maßnahmen zu ergreifen, um die Demokratie und die Macht der verfassungsgebenden Gewalt zu schützen.

Verfassungsgericht: Wer seine gelesenen E-mails beim Provider speichert, darf ohne große Hindernisse von Polizei überwacht werden

Beschlagnahme von E-Mails erlaubt: Löchriges Fernmeldegeheimnis (Taz.de)

Zitat:

Wenn E-Mails beim Internetprovider beschlagnahmt werden, ist dies zwar ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis, dennoch sind solche Beschlagnahmungen nicht nur bei schweren Straftaten möglich. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. (Quelle: Taz.de)

Es geht hierbei um E-mails, die man als Nutzer beim Provider speicherte, nachdem man sie bereits gelesen hat. Wer also E-mails nach dem Lesen bei seinem Provider speichert, muss in Kauf nehmen, dass die Polizei selbst bei geringstem Verdacht und geringsten möglichen Straftaten auf diese E-mails zugreift.

Das ist nötig, weil ansonsten Deutschland in Chaos, Anarchie und Verbrechen versinken würde und die Amis haben gerade keine Zeit, mit Truppen die Ordnung in Deutschland wieder herzustellen.

Freitag, 3. Juli 2009

Intensiver Austausch von Daten irgendwie verdächtiger Personen zwischen Deutschland und USA

US-Behörden sollen direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten (Internet-Law.de)

Zitat:

Die Bundesregierung hat ohne Beteiligung des Bundestags und unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA ein völkerrechtliches Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Daten abgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr. Zudem soll auch ein Austausch von Informationen zu Personen erfolgen, die in Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. [...]

Der deutsche Staat übermittelt also personenbezogene Daten von Bürgern in die USA, die (nur) in dem Verdacht stehen, dass sie terroristische Straftaten begangen haben oder künftig begehen werden. Wer weiß, wie schnell ein Anfangsverdachte bejaht ist, der wird eine Vorstellung davon haben, was das bedeutet. (Quelle: Internet-Law.de)

WDR Sendung "Monitor" prangert an: Im LKA Brandenburg arbeiten weiterhin hunderte ehemalige Unterdrücker und Stasi-Mitarbeiter

(Via Süddeutsche.de) Von der Stasi zum Staatsschutz: Ehemaliger MFS-Mitarbeiter beim LKA Brandenburg (WDR.de, Sendung "Monitor")

Zitat:

Wie fühlt sich ein Stasi-Opfer, wenn es fast 20 Jahre nach der Wende seinen ehemaligen Peiniger wieder trifft - in einer bundesdeutschen Polizeiuniform? Hauptamtliche Stasi-Offiziere - also keine kleinen Leuchten und keine gewöhnlichen Spitzel, sondern ehemalige aktive eines Unterdrückungsapparates - sie arbeiten in großer Zahl im Landeskriminalamt Brandenburg, haben Karriere gemacht. Auch in sensiblen Bereichen wie Terrorbekämpfung, Spionage, Abwehr von Rechtsradikalen. (Quelle: WDR.de)

Donnerstag, 25. Juni 2009

Datenschutz ohne Chance: Hamburg versucht sich gegen Plünderung der BKA-Datenbanken durch US-Polizei und US-Geheimdienste zu wehren

Datenschutz bei Anti-Terror-Gesetz: Streit über Rechtshilfe an USA (Taz.de)

Zitat:

Nächste Woche will der Bundestag einen neuen Antiterrorvertrag mit den USA ratifizieren. [...]

Der Vertrag räumt den USA Zugriff auf die beim Bundeskriminalamt gespeicherten Fingerabdrücke und DNA-Profile ein. Zur Abwehr von Terroranschlägen können auch sonstige Daten einschließlich Informationen zur Gesundheit, zum Sexualleben und zur Gewerkschaftszugehörigkeit übermittelt werden. [...]

Das schwarz-grün regierte Land Hamburg kritisiert jedoch, dass in den USA kein ausreichender Datenschutz besteht. Betroffene hätten kein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. (Quelle: Taz.de)

Freitag, 19. Juni 2009

Wie nach 9/11 das Sicherheitsdenken eskalierte - eine Bilanz des BND-Ausschusses

BND-Ausschuss: Foltern lassen (Zeit.de)

Ein Fazit zum BND-Ausschuss. Sehr guter Artikel.

Zitat:

Wer den Erfolg des Gremiums nur anhand der aufgedeckten Skandale bemisst, der mag von einem Fehlschlag sprechen. Und doch haben die Abgeordneten, vor allem die der Opposition, minutiös rekonstruiert, wie sich die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden und das Denken führender Politiker nach 9/11 veränderten. Mit aller Macht wurde versucht, weitere Anschläge zu verhindern – bisweilen ohne Rücksicht auf Grundrechte und Prinzipien des Rechtsstaats. [...]

Bei Khafagy jedenfalls gab es mehr Hinweise auf Verbindungen zu Islamisten als bei Kurnaz. Doch dem Bremer blieb die Heimreise bis zum Sommer 2006 verwehrt. "Wir wollten ihn jedenfalls nicht in Deutschland haben", unabhängig davon, ob Kurnaz "gefahrenträchtig war oder nicht", sagte Otto Schily später entwaffnend offen.

Die Entscheidung, eine Rückkehr des Bremers zu verhindern, zeigt deutlich, wie die Bedrohung im Herbst 2002 eingeschätzt wurde. Es galt, alles zu tun, um aufzuklären, wie gefährlich Islamisten in Deutschland waren. Jedes Indiz wurde maximal negativ ausgelegt – zulasten des Betroffenen.

[...] auch ein anderer Beschluss gefasst wurde, der vor 9/11 kaum denkbar gewesen wäre: BKA, BND und Verfassungsschutz erhielten die Genehmigung, nach Damaskus zu reisen, um dort den Deutschsyrer Mohammed Haydar Zammar zu vernehmen. (Quelle: Zeit.de)

Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar: Zum ersten Mal wird institutionelle Zensur in Deutschland eingeführt / Beschädigung von Schaars Amt

Datenschützer zum Internetsperr-Gesetz: "Da wurde mit sehr heißer Nadel gestrickt" (Spiegel.de)

Zitat:

Schaar: Ich habe insbesondere ein Problem mit der offenbar erst sehr spät gefundenen Vorgabe, ein Kontrollgremium einzurichten, das in meiner Dienststelle angesiedelt ist und dessen Mitglieder ich zu benennen habe - nach welchen Kriterien auch immer.

SPIEGEL ONLINE: Aber diese Mitsprachemöglichkeit müssten Sie doch begrüßen...

Schaar: ...wenn es denn um eine Aufgabe ginge, die meiner Funktion entspräche. Aber dieses Gremium soll ja eben nicht nach datenschutzrechtlichen Kriterien oder nach Kriterien der Informationsfreiheit urteilen - was meine originären Aufgaben sind. Sondern es geht darum, nach strafrechtlichen Kriterien festzustellen, ob es sich bei bestimmten Inhalten um Kinderpornografie handelt. Das ist eine völlig wesensfremde Funktion, die mir da zugewiesen werden soll. Das Problem ist doch: Zum ersten Mal soll es in Deutschland eine institutionelle Inhaltskontrolle geben, was ja in der Tat Datenschutzrisiken birgt. Das ist eine sehr gravierende Änderung unserer Medienordnung - und dabei liegt es auf der Hand, dass derartige Sperrmechanismen später einmal auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden könnten. (Quelle: Spiegel.de)

Kann gut sein, dass SPD und Union hier gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollten: Zensur einführen und den unbequemen Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar zur Amtsaufgabe drängen.

Schäuble hat mal wieder gewonnen.

Mittwoch, 17. Juni 2009

Rechtsgutachten zu Kinderpornosperren: BKA dürfte ohne Umwege auch Abuse-Mails an ausländische Provider verschicken

Wissenschaftlicher Dienst: BKA darf Abuse-Mails schreiben (Odem.blog)

Zitat:

Eine wichtige Begründung für Internet-Sperren war ja bisher: das BKA dürfe aufgrund der Souveränität der Staaten keine ausländischen Provider anschreiben. Die Hausjuristen des Bundestages sehen das in ihrer Zusammenfassung so:

["]Solange eine Email des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt, und diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweist, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert. Solche rein informativen Emails des BKA an außereuropäische Host-Provider wären demnach zulässig. Unzulässig wären hingegen derartige Emails durch das BKA an Host-Provider, die diesem eine Löschung der inkriminierten Inhalte vorschreiben würden.["]

Ein freundlicher Hinweis wäre demnach erlaubt, nur keine Aufforderung oder ähnliches. (Quelle: Blog.Odem.org)

Damit hat sich auch dieses (eh schon wackelige) Argument für irgendwelche Internetsperren mit einem juristischen Boom! in Luft aufgelöst.

Aber um Argumente geht es bei dieser Veranstaltung namens Internetsperren ja von Anfang an vermutlich nicht. Es geht um Macht, um Machtmissbrauch, um Machtsicherung.

Montag, 15. Juni 2009

Iran am Scheideweg: Irans theokratische Halb-Demokratie ist verschwunden - Jetzt kommt totaler diktatorischer Polizeistaat oder echte Demokratie

Iran's Clarifying Election (Wall Street Journal)

Ahmadineschad scheint das gesamte politische Establishment, also auch die geistlichen Führer, des Irans mit Hilfe der ihm hörigen Polizei, der Geheimdienste und des Militärs in den Schwitzkasten genommen zu haben. Selbst der bislang als höchste Autorität geltende "Oberste Führer" Ayatollah Ali Khamenei könnte nur noch eine Sprechpuppe von Ahmadineschad sein, vermuten Beobachter.

Der Artikel schildert außerdem, wie unglaubwürdig das Wahlergebnis dem Volk präsentiert wurde.

Zitat:

Mr. Ahmadinejad's victory has the merit of clarifying the situation within the Islamic Republic. The choice is now between a repressive regime based on a bizarre and obscurantist ideology and the prospect of real change and democratization. There is no halfway house. (Quelle: WSJ.com)

Augenzeugenbericht zu Polizeigewalt in Iran

Hatred, chaos and savage beatings in Tehran (CNN.com)

Ein Augenzeugenbericht über die Polizeigewalt in Iran.

Zitat:

The Baseejis were just as ruthless. Those who didn't ride on motorcycles walked the streets in large packs carrying clubs. They didn't wear uniforms, so they could easily ambush protesters. They beat one protester so badly that he collapsed in the middle of an intersection and trembled uncontrollably. [...]

Never since the Islamic Revolution of 1979 have Iran's people appeared this divided. (Quelle: CNN.com)

Ein kleines Video zeigt, dass paramilitärische Polizei in Iran tatsächlich Angst und Schrecken verbreitet

(Via Twitter.com/Iran09) Riot police in Iran beating to death in people house (YouTube.com)

Ein Video, offensichtlich aufgenommen aus einem Hochhaus, das zeigt, wie in einem Innenhof eines typisch iranischen Privathauses eine am Boden liegende Person von offensichtlich uniformierten Menschen getreten wird.

Auch wenn im Video nur die Misshandlung einer einzigen Person gezeigt wird, ist die Aussagekraft des Videos dennoch enorm. Denn es zeigt, wie in Iran paramilitärische Polizei äußerst brutal gegen Bürger vorgeht.

Das Entscheidende ist hierbei die Situation, in der die Polizeigewalt stattfindet. Wenn...

  • mehrere mit Schlagstöcken bewaffnete und durch Helme mit Gesichtsschutz ausgestattete uniformierte Menschen in einem von der öffentlichen Straße abgetrennten Hinterhof eine einzelne und einsame Person (der schwarzen Kleidung und den vermutlich von ihr stammenden Schreien nach eine Frau) niederschlagen
  • und diese Person anschließend nicht mitnehmen, sondern auf dem Boden liegen lassen
  • und noch dazu ein sich ebenfalls im Hinterhof befindliches Motorrad mit Tritten zu beschädigen versuchen
... dann zeigt dies, dass es hierbei der paramilitärischen Polizei...
  • nicht um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung geht
  • und kein Mensch vor gewalttätigen Demonstranten geschützt werden sollte
  • und die Polizei hier nicht etwa eine Person hart anfasste, die sich einer Festnahme widersetzte.
Das auf den ersten Blick unscheinbare Video, das zudem nur die Misshandlung einer einzelnen Person zeigt, macht also unzweifelhaft deutlich, dass in Iran paramilitärische Polizeieinheiten wie eine gesetzlose Horde nur daran interessiert zu sein scheinen, Angst und Schrecken unter der Bevölkerung zu verbreiten.

Die typische Anlage des Hauses und die zu hörenden Kommentare der filmenden Augenzeugen sind außerdem ein deutlicher Hinweis, dass sich die Szene tatsächlich in Iran abgespielt hat.

Das einzige, was angezweifelt werden kann, wäre der Zeitpunkt des Geschehens. Und natürlich ist unklar, ob die misshandelte Person tatsächlich an den Folgen der Polizeigewalt starb. Dies ist jedoch letztlich nicht ausschlaggebend für die einfache, aber durch das Video überzeugend belegte Feststellung, dass in Iran tatsächlich entfesselte Polizeigruppen Terror verbreiten.