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Montag, 14. September 2009

Japan: Industrie will Tondateien auf Handys inhaltlich kontrollieren

Japan: Handy-Software soll illegalen Musiktausch unterbinden (Heise.de)

Die Musikindustrie (z.B. Sony) und japanische Handy-Hersteller (z.B. Sony) sollen sich darauf geeinigt haben, auf neuen Handys zwangsweise eine Software vorzuinstallieren, die das Abspielen von Musik auf dem Handy nur dann erlaubt, wenn bei jedem Musikstück zuvor das Handy eine Verbindung zu einem Server aufnimmt und abfragt, ob das Musikstück irgendwo in einem Online-Shop gekauft wurde. Stammt das Musikstück aus einer anderen Quelle, soll das Abspielen auf dem Handy nicht möglich sein.

Gibt es eigentlich für diese Art der Beraubung der Rechte des Kunden durch in Endprodukte fest eingebaute Überwachungshardware und Überwachungssoftware schon einen griffigen, kurzen Namen? Dieses Phänomen wird sich ja vermutlich auf immer mehr Endprodukte ausweiten.

Ich schlage hierfür den Begriff "gefesseltes Produkt" vor. Hat jemand einen besseren Vorschlag?

Gefesselte Produkte schränken hierbei nicht nur die Verbraucherrechte ein, sondern meist auch die Bürgerrechte. Auch Einschränkungen der Netzneutralität, also z.B. die Drosselung oder gar Sperrung bestimmter Internetinhalte durch Internet-Zugangsanbieter sind eine Form der Produkt-Fesselung.

Gefesselte Produkte schränken den Nutzer ein, ein Produkt seiner Bestimmung nach zu verwenden. Die Nutzungseinschränkung setzt dabei auf einer inhaltlichen Ebene an, nämlich auf einer inhaltlichen Kontrolle von Informationen, die mit dem gefesselten Produkt empfangen, verarbeitet oder weiterverbreitet werden können. So führen gefesselte Produkte automatisch immer auch zu einer Einschränkung der Bürgerrechte, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Rezipientenfreiheit.

Man könnte also kurz und bündig sagen: Handys, die das Abspielen von Tondateien nur erlauben, wenn diese aus einer bestimmten Quelle stammen, greifen die Demokratie an. Und wieder einmal ist es die Musikindustrie, die hier an vorderster Front der Demokratie-Gefährder steht.

Freitag, 7. August 2009

SPD weiter auf politischen Abwegen ins extremistische Lager: Teile der SPD-Bundestagsfraktion befürworten Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen

(Via Fefe) SPD fordert Anti-Pirateriegesetz nach französischem Vorbild (Digitale Linke)

Zitat:

Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, hat in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift promedia (nur in der Printfassung zugänglich) gefordert, im Internet den "Schutz des geistigen Eigentums" nach französischem Vorbild sicherzustellen. Dazu ist sie bereit, auch Grundrechte über Bord zu werfen – so jedenfalls belegen es ihre Interview-Äußerungen: "In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal einfache, klare Lösungen zu finden. Als ich gehört habe, wie die Franzosen das Problem der Piraterie lösen wollen, habe ich mich gefragt, warum wir das nicht hinbekommen." [...]

["]Wir neigen immer dazu, komplizierte Lösungen zu finden, während die französische eine simple Lösung ist, die auf den ersten Blick einleuchtet." (Quelle: Blog.Die-Linke.de)

"Franzöisches Vorbild" heißt in diesem Fall, dass Urheberrechtsverletzern von einer Behörde auf Zuruf der Musikindustrie für lange Zeit jeglicher private Zugang zum Internet verboten wird. "Französisches Vorbild" heißt, dass Bürger massiv in ihrer informationellen Sebstbestimmung behindert werden. "Französisches Vorbild" heißt, dass Bürger massiv bei der demokratischen Mitwirkung in der Gesellschaft und in ihrer Berufsausübung und in ihren Kontakten und in ihrer Kommunikation mit Freunden und Familien behindert werden. Und das nur, weil eine sterbende Industrie, deren Dienstleistungen technisch überflüssig geworden sind, fiktive Schäden anzeigt.

Das "Französische Vorbild" im Umgang mit Urheberrechtsverletzern ist somit vor allem eines: Ein Vorbild der Unverhältnismäßigkeit und Inkompetenz und mit seinen Beschränkungen der Bürgerrechte ein schwerer Angriff auf das Grundgesetz und die Demokratie.

Donnerstag, 12. März 2009

Schäuble findet Informationelle Selbstbestimmung nicht gut und verkennt Handeln des Verfassungsgerichts bei Eilentscheidung zu Vorratsdatenspeicherung

Im Gespräch: Wolfgang Schäuble und Winfried Hassemer: Wie viele Sicherheitsgesetze überlebt der Rechtsstaat? (FAZ.net)

Zitat:

Schäuble: [...] Zu den weniger ruhmreichen Taten des Verfassungsgerichts in meiner Erinnerung gehört eine einstweilige Anordnung im Volkszählungsverfahren in den achtziger Jahren. Die öffentliche Erregung, die damals große Teile des Landes ergriff, kann heute niemand mehr nachvollziehen. (Quelle: FAZ.net)

Wenn ich Schäuble hier richtig verstehe, bezieht er sich hier auf das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es das neue Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung (Wikipedia.org) ausformulierte. Schäuble hält von diesem Grundrecht also anscheinend nicht viel.

Zur öffentlichen Debatte über die Onlinedurchsuchung sagt Schäuble:
Schäuble: Was mich störte an der Debatte, war ihre Länge. So entstehen Verunsicherungen in vielen Teilen der Bevölkerung [...]. (Quelle: FAZ.net)

Komisch, bei mir nahm die Verunsicherung mit zunehmender Debatte ab. Könnte es sein, dass Verunsicherungen dadurch entstanden, dass lange Debatten - manche bezeichnen das Phänomen "lange Debatte" auch als "ausführliche Debatte" - die seltsame Wirkung haben, dass schwache Argumente als schwache Argumente entlarvt werden und dies eventuell auf Seiten der Vertreter solcher schwacher Argumente derartige Verunsicherungen auslösen?

Schäuble sieht "enge Voraussetzungen" bei der Einschränkung von Bürgerrechten in seinen Gesetzen:
Zu Zeiten von Wallenstein musste man Boten abfangen. Im Computerzeitalter muss es unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit des Aufspürens elektronischer Botschaften geben. (Quelle: FAZ.net)

So als ob der Mangel an solchen engen Voraussetzungen in den Gesetzesvorhaben von Schäuble nicht genau der den Kritikern wichtigste Punkt gewesen wäre...

Auch im weiteren Verlauf des Gespräches tut Schäuble so, als ob es bei der Verabschiedung von Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Paketen, Onlinedurchsuchung/BKA-Gesetz von seiner Seite aus eine faire (das heißt mit handgreiflichen Daten und Argumenten gestützte) Diskussion über Kosten und Nutzen in Bezug auf Freiheit und Sicherheit gegeben hätte.

Zur Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Vorratsdatenspeicherung:
Schäuble: In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat es das getan. Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen – für jene nicht. (Quelle: FAZ.net)

Schäuble erwähnt selbst, dass es sich um eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts handelt. Das Gericht hatte keine andere Möglichkeit in der Schnelle als die Vorratsdatenspeicherung auf diese Weise erst einmal auszubremsen. Es ist eine Notlösung. Statt einer genauen Diagnose, wo und wie ein Gesetz eventuell umgebaut werden muss, nimmt das Gericht erst einmal etwas Power aus dem Gesetz, indem es seine Anwendung einschränkt. Statt einer Reparatur muss der Gesetzeswagen also erstmal maximal im ersten Gang weiterhumpeln.

Aber vielleicht hat Herr Schäuble ja doch etwas gelernt in den Auseinandersetzungen in den letzten Jahren. Denn es findet sich auch folgender Satz im Interview:
Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Sie darf es nicht geben. Nichts im Leben ist hundertprozentig. Und jeder Staat, der nach hundertprozentigen Regelungen strebt, fängt an, sich von der Freiheit wegzuentwickeln. Quelle: FAZ.net)

Wenn es nicht bloß ein Lippenbekenntnis ist. Aber vielleicht stimmt er sich und die CDU schon ein auf eine Koalition mit der FDP. Denn bei allem, was ich (vor allem bei der Wirtschaftspolitik) an der FDP auszusetzen hätte, hat die FDP doch einen großen Vorteil: Ein gewisser Wiefelspütz ist nicht Mitglied der FDP-Fraktion.

Leider meint Schäuble weiterhin, dass das herkömmliche Strafrecht nicht ausreiche, um mit dem internationalen Terror fertig zu werden, sondern dass man irgendwie neben dem normalen Strafrecht ein Sonderrecht für besondere Situationen brauche, so wie man im Krieg Feinde auch nicht gerichtlich anklagen würde, sondern bekämpfen müsse. Einleuchtende Argumente für diese Einschätzung, dass der Terrorismus etwas derart herausgehoben Anderes sein soll als letztlich besonders brutale, organisierte Kriminalität, liefert er auch in diesem Interview jedoch nicht.

Das Wort "Prävention" kommt übrigens im ganzen Interview nicht vor.

Donnerstag, 12. Februar 2009

Verdächtige Gastfreundschaft: Visa-Einlader sollen erfasst und deren Daten allen möglichen Ämtern zugänglich gemacht werden

"Visa-Einlader": Verdächtige Gastfreundschaft (Frankfurter Rundschau)

Ausschnitt:

Wer häufig Freunde oder Verwandte aus dem nicht-europäischen Ausland nach Deutschland einlädt, könnte schon bald als verdächtig gelten - und ins Visier staatlicher Behörden geraten. Denn nach den Plänen der großen Koalition sollen künftig alle Einlader oder Bürgen für einen ausländischen Besucher in einer zentralen "Visa-Einlader und Warndatei" gespeichert werden. Auf die Daten des neuen Registers sollen neben den deutschen Auslandsvertretungen auch Polizei, Zoll und Bundesnachrichtendienst (BND) Zugriff haben, aber auch die Arbeitsagenturen und Sozialämter. (Quelle: FR-Online.de)

Und ein Kommentar zu dem Gesetzesvorhaben von SPD und Union: Kommentar: Gastfreundschaft unter Verdacht (Frankfurter Rundschau)

Wieder einmal zeigt sich auch bei diesem Gesetzesvorhaben, dass SPD und Union nicht die Bürger schützen, sondern vor allem die Arbeit von staatlichen Ermittlern erleichtern wollen. Und selbst wenn diese Erleichterung nur minimal ist, werden dennoch Daten der Bürger in riesigem Umfang erhoben, gespeichert und allen möglichen Behörden ohne Prüfung und Kontrolle zugänglich gemacht. So sieht er aus, der Obrigkeitsstaat. So sieht es aus, das mangelnde Demokratie- und Bürgerrechtsverständnis von SPD und Union. Selbst schuld, wer diese Parteien noch wählt.

Freitag, 16. Januar 2009

Jeder Webzugriff von Jedermann wird in Deutschland demnächst kontrolliert

Von der Leyen lässt Kinderpornografie aus dem Netz filtern (Spiegel.de)

Ausschnitt:

Die Familienministerin hat sich durchgesetzt: Das deutsche Internet wird demnächst gefiltert - um Kinderpornografie draußen zu halten. Die Technologie soll bei den Providern stehen, die Sperrlisten verwaltet das Bundeskriminalamt. [...]

Hinweise von Internet-Nutzern, Software-Werkzeuge und die Serverlogs der Sperr-Server würden dazu herangezogen - denn letztere zeigen auch, wo der potentielle-Kinderporno-Konsument unmittelbar zuvor unterwegs war. Diese Logfiles würden aber anonymisiert [...]. (Quelle: Spiegel.de)

Technisch sieht das so aus, dass jeder, wirklich absolut jeder Klick im Internet, den jeder, absolut jeder Internetsurfer macht, zunächst beim jeweiligen Internetprovider kurz "gestoppt" wird, gespeichert wird und analysiert wird, ob der Klick eventuell illegal ist und erst wenn der Klick als legal eingestuft wird, wird der Nutzer mit dem Internet "weiter verbunden".

Dass diese Daten anonymisiert werden, ist reine Augenwischerei. Es entsteht, vor allem wenn man diese "anonymisierten" Daten mit den ebenfalls bei den selben Providern gespeicherten Verbindungsdaten der Vorratsdatenspeicherung verbindet, ein riesiger Überwachungsapparat, von dem die Stasi noch nicht einmal geträumt hatte.

Ich befürchte: Es gibt keine ausgereiften technischen Lösungen, um den Missbrauch dieser Datensammlungen durch unbefugte Dritte zu verhindern und zu verhindern, dass die sogenannte "Anonymisierung" wieder rückgängig gemacht werden kann.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wäre damit im Internet in Deutschland faktisch wieder abgeschafft, weil die Einhaltung des Datenschutzes dieser hochsensiblen Daten vermutlich kaum in wirksamer Weise kontrolliert werden wird.

Kinderpornografie ist schlimm, aber die wirklich interessierten Konsumenten werden leider auch trotz der Überwachung der Normalbürger weiter an dieses Bildmaterial kommen.

Der Spiegel führt weitere Bedenken an:
wenn man eine Art von verbrecherischen Sites aus dem deutschen Netz fernhält, warum dann nicht auch andere? Sites, auf denen man Raubkopien herunterladen kann, Glücksspielangebote, Sites mit Bombenbauanleitungen? Wird ausgerechnet das BKA, das auf dem besten Wege ist, zum deutschen FBI ausgebaut zu werden, auch zum obersten Web-Zensor? Wie frei darf, wie sauber muss das deutsche Netz in Zukunft sein? (Quelle: Spiegel.de)

Es ist und bleibt der überbordene Präventionsgedanke, dessen schädliche Wirkung wie ein Gift in immer stärkerem Maße (nun auch jenseits der Terror-Abwehr) die bürgerlichen Freiheiten schädigt.

Dienstag, 25. November 2008

Deutscher Buchhandel sieht in willkürlichen Internetsperrungen einen "Zivilisationsfortschritt"

Buchhandel will "zivilisiertes Internet" nach französischem Vorbild (Heise.de)

Die Lobbyisten der Urheberrechteverwerter werben weiterhin für die Sperrung des Internetzugangs von Bürgern, die im Verdacht stehen, das Urheberrecht gebrochen zu haben. Die Sperrung solle dabei ohne Einschaltung des Rechtsweges direkt vom Internetprovider aus aktiviert werden.

So sieht halt nach der Meinung des deutschen Buchhandels "Zivilisation" aus: Willkürherrschaft.

Ein Gerücht ist hingegen, dass die Urheberrechte-Mafia demnächst auch Journalisten zensieren lassen will, die kritisch über ihre Machenschaften schreiben. Dies, so ein fiktiver Sprecher des deutschen Buchhandels, sei gar nicht nötig, weil die meisten Journalisten eh bereits bei Verlagen oder Sendern arbeiten, die im Besitz der Urheberrechte-Mafia sind und man so jetzt bereits umfassende Kontrolle darüber habe, wie über die Interessen der Urheberrechte-Verwerter in Deutschland berichtet wird.

Samstag, 8. November 2008

Großbritannien plant lückenlose Überwachung und Speicherung der Internetnutzung aller britischen Bürger

Bericht: Britische Regierung will E-Mail-Verkehr und Webzugriffe in Black Boxes aufzeichnen (Heise.de)

Ausschnitt:

Britische Regierungskreise denken darüber nach, eine "Black-Box-Technologie" einzusetzen, um E-Mail-Korrespondenzen und Zugriffe auf Webseiten im großen Stil zu überwachen. Jede Mail und jeder Besuch einer Webseite in Großbritannien soll in solchen Black Boxes aufgezeichnet werden, um die Informationen später dann in eine "gigantische" Big-Brother-Datenbank zu überführen und zu speichern, berichtet heute die Tageszeitung The Independent. (Quelle: Heise.de)

Tja, die sogenannte "freie westliche Welt" war einmal. Gewöhnt euch dran.

Zwangsfilterung des australischen Internets: Regierung legt eigenmächtig in geheimer Liste fest, was gefiltert wird

Australien auf dem Weg zur Great Firewall - Der Kampf gegen Clean Feed (Ravenhorst)

Detaillierte Infos von Kai zur kommenden Zwangsfilterung der Internetzugänge aller australischer Bürger. Gefiltert werden sollen unscharf definierte, irgendwie "illegale und unangemessene" Inhalte. Der genaue Inhalt dieser Filterliste bleibt unter Verschluss und wird von der australischen Regierung eigenmächtig bestimmt.

In Neuseeland ist es der angebliche Schutz des Urheberrechts, in Australien der Jugendschutz, der als Aufhänger für die lückenlose Filterung oder willkürliche Einschränkung des Internetzugangs aller Bürger herhalten muss

Tja, die sogenannte "freie westliche Welt" war einmal. Gewöhnt euch dran.

Neues Copyright-Schutz-Gesetz in Neuseeland: Anonymer Anruf reicht und Internetprovider müssen ohne Prüfung Nutzer und Websites aus Netz entfernen

Web sites threatened by New Zealand's copyright law (The Industry Standard)

Neuseeland hat auch kürzlich ein neues Internet-Filtergesetz verabschiedet. Nach diesem Gesetz reicht es, wenn irgendjemand anonym bei einem Internetprovider anruft und behauptet, ein bestimmter Kunde würde das Copyright von jemand anderem verletzen. Der Provider muss dann handeln. Beweise muss der Anrufer nicht vorbringen. Die Folge: um Strafen aus dem Weg zu gehen, kappen die Internetprovider ihren so bezichtigten Kunden ohne weitere Nachprüfungen den Internetzugang.

Jetzt wird deutlich, dass so auch jede beliebige Website in Neuseeland vom Netz genommen werden kann. Anonymer Anruf bei Hosting-Provider genügt und weg ist die Website. Sehr praktisch.

Ausschnitt:

It isn't just the threat of having to cut web access to customers that is vexing internet service providers wrestling with implementing the government's new copyright law -- now they may have to snuff out websites if someone complains about a copyright violation. [...]

TelstraClear's head of corporate services, Mathew Bolland, says from November 1, if TelstraClear hosts a website and someone phones up complaining that site has breached their copyright, TelstraClear will have to take the site down.

"We don't check or verify," he says. "We take it down." (Quelle: TheStandard.com)

Tja, die sogenannte "freie westliche Welt" war einmal. Gewöhnt euch dran.

Donnerstag, 23. Oktober 2008

Polizei, die friedliche Demonstranten filmt, handelt rechtswidrig

Polizei darf auf Demos nur unter Auflagen filmen (Heise.de)

Ausschnitt:

Nach § 12a Versammlungsgesetz darf die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur dann anfertigen, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen", so der Gesetzestext. (Quelle: Heise.de)

Und wenn es berechtigte Annahmen geben würde, dass von einer Versammlung solch eine Gefahr ausgeht, dann wäre sie gar nicht erst genehmigt worden. Somit ist das mittlerweile alltägliche Abfilmen von friedlichen Demonstranten durch die Polizei rechtswidrig.

Aber die Polizei selber kümmert dies vermutlich nicht.

Aus Sicht der Polizei und anderer sogenannter staatlicher "Sicherheitsbehörden" dienen Demonstrationen heute vermutlich vor allem dazu, der Polizei und Verfassungsschutz einen Überblick zu geben, wer "zum harten Kern" irgendeiner politischen Bewegung gehört. Wartet erstmal ab, wenn die automatische Auswertung von Fotos und Videobändern (Gesichtserkennung) nicht mehr nur bei den fortschrittlichsten Geheimdiensten Anwendung findet, sondern auch bei der Berliner Polizei.

Man kann aus zweierlei Gründen nur hoffen, dass sich auch in Zukunft unter die Überwachungsgegner keine gewaltbereiten Idioten mischen werden. Einerseits, damit niemand zu Schaden kommt, andererseits aber auch, damit die "Sicherheitsbehörden" keinen Anlass finden, ihre gesammelten Datenberge für haarsträubende Verdächtigungen gegen die Teilnehmer solcher Demonstrationen einzusetzen, um ihren eigenen Herrschaftsapparat abzusichern.

Montag, 20. Oktober 2008

Es war einmal ein Rechtsstaat namens Großbritannien

Dein Kopf, Deine Daten und Deine Passwörter gehören uns! (Ravenhorst)

Großbritannien hat sich aus der Reihe der westlichen Rechtsstaaten verabschiedet. Wir trauern. Und vergessen. Denn im Vergessen liegt der einzige Trost.

Ausschnitt:

Wenn die Polizeibehörden und Geheimdienste private Schlüssel und Passwörter nicht durch die Verwanzung von Rechnern oder Abhören des Datenverkehrs in ihren Besitz bekommen können, ist es für sie ein Leichtes – nach dem Beschluss des Appellationsgerichts umso mehr – das RIPA Gesetz und die britischen Gerichte zu nutzen, um über die Androhung mehrjähriger Gefängnisstrafen bei Verweigerung, den absoluten Zwang zur Herausgabe privater Schlüssel und Passwörter bei völliger Missachtung des Unschulsvermutungsprinzips und des Rechts, sich nicht selbst beschuldigen zu müssen, Passwörter, private Schlüssel und die Inhalte verschlüsselter Daten abzugreifen. [...]

Das bedeutet, Personen, die von den Sicherheitsbehörden unter Terrorverdacht gestellt werden, kann Redeverbot, Internetnutzungsverbot, regelmäßige Polizeikontrollen zuhause und Hausarrest erteilt werden, ohne das man die Person über die Begründung und Anschuldigungen informiert, wenn es das Innenministerium und die Richter für richtig halten. [...]

Nur ein Richter, Lord Justice Sedley, der sich dem Beschluss seiner beiden Kollegen nicht anschloß, fand dazu die richtigen Worte: "Damit bewegen wir und zurück in Richtung einer ungezügelten Macht der Exekutive über die persönliche Freiheit." (Quelle: Blog.Kairaven.de)

Freitag, 17. Oktober 2008

Britische Regierung will Internetüberwachung ausbauen: Angriff auf persönliche Daten von Social-Website-Nutzern geplant

Britische Regierung will Internetüberwachung ausbauen (Heise.de)

Ausschnitt:

Da Sicherheitsbehörden und Geheimdienste Zugang zu den gesammelten Verbindungsdaten von den Providern erlangen und die Telefon- und E-Mail-Kommunikation überwachen können, sei die Kommunikation über Webseiten eine Möglichkeit, das Risiko der Überwachung zu umgehen. Die britische Regierung plane daher, den Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten auch Zugang zu persönlichen Daten der Benutzer von Internetdiensten, beispielsweise von sozialen Netzwerken wie Facebook, von Auktionsseiten wie eBay oder von Online-Spielen, zu verschaffen. (Quelle: Heise.de)

Ja, liebe Leute, die freie, westliche Welt war einmal. Gewöhnt euch dran.

Jeder australische Internetzugang soll gefiltert werden: Test der dazu nötigen Technologie steht an

Jeder australische Internetzugang soll gefiltert werden (Heise.de)

Ja, liebe Leute, die freie, westliche Welt war einmal. Gewöhnt euch dran.

Mittwoch, 24. September 2008

Abstimmung über Gesetzespaket im EU-Parlament: Angriff auf das freie Internet

Internet-Regulierung - EU-Parlament stimmt über Web-Kontrolle ab (Spiegel.de)

Wie erstaunlich! Neben Tagesschau.de berichtet tatsächlich noch ein deutsches Medium etwas ausführlicher (also in mehr als drei Sätzen) über die bevorstehende Abstimmung es EU-Parlaments über ein EU-Gesetz! Ich fasse es nicht. Dass mir das aber nicht noch einmal vorkommt! Es ist einfach zu verwirrend für den deutschen Medienkonsumenten plötzlich über Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene informiert zu werden. Aber gut, alles nicht so schlimm. Denn bewirken wird die Berichterstattung eh nichts mehr, weil die Abstimmung über das Gesetz bereits in wenigen Stunden stattfindet. Gut gemacht. Eine frühere Berichterstattung in den etablierten Medien hätte ja sonst noch dazu geführt, dass die Bürger Einfluss genommen hätten auf die Meinungsbildung im EU-Parlament. Und das wiederum hätte nur die EU-Parlamentarier verwirrt.

Es geht um ein riesiges Gesetzespaket, in dem gut versteckt die EU das unbeobachtete Surfen im Internet abschaffen will. China lässt grüßen.

Ausschnitt:

Dass nun ein Vorschlag im Raum steht, IP-Adressen als nicht personenbezogen zu definieren, zeugt Hansen zufolge "allenfalls von der Anfälligkeit des EU-Prozesse für Lobbyarbeit etwa aus der Werbebranche", mit der Realität habe das "nichts zu tun". (Quelle: Spiegel.de)

Weiter sollen Provider in die Pflicht genommen werden, Internet-Inhalte auf ihre "Rechtmäßigkeit" zu prüfen. Die Trennung zwischen der gesetzlichen Regulierung der Internet-Infrastruktur und der Zulässigkeit von Inhalten wird im Gesetz miteinander vermischt. Außerdem enthält das Gesetzespaket weitere Vorgaben über die ausführliche Speicherung und Protokollierung des Surfverhaltens der Bevölkerung.

Montag, 7. Juli 2008

Spiegel.de berichtet über Angriff von EU-Parlamentariern auf Demokratie

Copyright-Krieg: EU-Abgeordnete planen Internet-Kontrollpakt (Spiegel.de)

Spiegel-Online über die Pläne bislang angesehener EU-Abgeordneter, eine umfassende Internetzensur in Europa einzuführen.

Ausschnitt:

Ob die umstrittenen Vorschläge Gesetzeskraft bekommen, hängt noch von vielen Gremien ab:
  • erst entscheiden die Ausschüsse des EU-Parlaments,
  • frühestens im September stimmt das Parlament selbst über die Änderungen ab
  • dann hat noch die EU-Kommission mitzureden
  • zuletzt müssen die EU-Mitgliedsstaaten im Ministerrat die Änderungen absegnen.
[...]
Allerdings, so EU-Abgeordnete Mann: "Wenn das EU-Parlament sich einmal für eine generelle Richtung, also zum Beispiel die Verschärfung der Internet-Kontrolle entscheidet, ist ein Richtungswechsel unwahrscheinlich." (Quelle: Spiegel.de)

Höchstwahrscheinlich würde selbst wenn eine Internetfilterung alle politischen Entscheidungsinstanzen erfolgreich bewältigen würde, das Ganze anschließend wieder (einmal) vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Es sei denn, das Bundesverfassungsgericht wird noch vorsichtiger als in seinen jüngsten Urteilen und überlässt dem Gesetzgeber immer größere Spielräume bei der Malträtierung der Verfassung - oder gibt das Verfahren gleich an den EU-Gerichtshof ab.

Der eigentliche Skandal liegt somit zunächst auch darin, dass viele EU-Abgeordnete ganz ernsthaft Pläne zu einer umfassenden Internetzensur verfolgen und dabei in ihren gesetzgeberischen Tätigkeiten äußerst offensichtlich an einer sehr kurzen Leine der Wirtschafts-Lobbyisten hängen.

Fazit: Wenn selbst eine kleine Industrie (und die Rechteverwerter sind in Europa tatsächlich wirtschaftlich besehen eher unbedeutend) so einen großen Einfluss auf den europäischen Gesetzgebungsprozess hat, dass Abgeordnete mal eben deswegen Grundpfeiler des demokratischen Systems (denn um nichts anderes handelt es sich bei der freien, unzensierten Rede) zu schleifen bereit sind und die Medien fast überhaupt nicht über diesen Vorgang berichten, dann ist das ein sehr ernsthaftes Zeichen.

Mittwoch, 30. April 2008

Zwei unterschiedliche Urteile dazu, ob IP-Adressen Bestandsdaten oder Verkehrsdaten sind

Zwei Urteile beschäftigten sich (indirekt) mit der Frage, ob die IP-Adressen von Surfern Bestandsdaten oder Verkehrsdaten sind:

Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen (Heise.de)

Das Landgericht München I urteilt, dass die Identität eines Surfers von der Staatsantwaltschaft nicht einfach einem klagenden Anwalt mitgeteilt werden darf, wenn es nur um zivilrechtliche Ansprüche des klagenden Anwalts geht.

Ausschnitt (Hervorhebungen von mir):

Bei ihrer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte. Dabei verwarf das Gericht den von der Klägerpartei vorgebrachten Vergleich, die Abfrage der zu einer IP-Nummer und einem Zeitpunkt gehörigen Personendaten würde lediglich einem Blick in ein Telefonbuch gleichen und rückte das Bild dahingehend zurecht, dass es eher darum geht "wer mit wem was am Telefon besprochen hat".

Insgesamt kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei solch einer Akteneinsicht wegen Filesharingvorwürfen einem "erheblichen Eingriff" lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" gegenüberstehen. Dabei spielte neben der Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Anschlussinhaber auch eine Rolle, dass mit dem bloßen Vorbringen einer gespeicherten IP-Nummer "deren eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen ist". (Quelle: Heise.de)

Könnte man aus diesem Urteil folgern, dass das Landgericht München I in den IP-Adressen eher Verkehrsdaten und nicht Bestandsdaten sieht?

Anders das Landgericht Offenburg:
LG Offenburg: Ermittlung von Tauschbörsennutzern durch Staatsanwaltschaft oder Polizei ist zulässig (Heise.de)

Das Landgericht Offenburg sieht in der Zusammenführung von IP-Adressen mit den realen Adressdaten der Kunden anscheinend keine Erhebung von Verkehrsdaten. Die Folge wäre, dass Staatsanwaltschaften und die Polizei ohne richterliche Genehmigungen auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen, sofern "nur" abgefragt wird, welche IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt wem gehörte. Dies seien Bestandsdaten und nicht Verkehrsdaten.

Ausschnitt:
Knackpunkt in der Begründung ist die Einordnung der zu ermittelnden Daten. Handelt es sich um so genannte Verkehrsdaten, steht die Providerauskunft unter Richtervorbehalt. Geht es aber um Bestandsdaten, sind Staatsanwaltschaften und auch die Polizei auskunftsberechtigt. Das LG Offenburg geht nun davon aus, dass es sich bei Name und Postanschrift eines Providerkunden um Bestandsdaten im Sinne des Paragrafen 3 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) handelt. "Ausdrücklich ist dies allerdings auch der jetzt geltenden Fassung des TKG oder der StPO nicht zu entnehmen", betonen die Richter. [...]

Folgt man dieser Auslegung, ist die Auskunftserteilung auch nicht durch jene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts tangiert, die den Behördenzugriff auf die Vorratsdaten außer bei schweren Straftaten verbietet. Denn hier ist nur der Zugriff auf Verkehrsdaten, nicht aber auf Bestandsdaten gemäß des neuen Paragrafen 113 Satz 1 Halbsatz 2 TKG geregelt. Gemäß der rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Offenburg müssen Provider folglich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei jederzeit Auskunft zu Anschlussinhabern hinter IP-Adressen geben. (Quelle: Heise.de)

Die Schlussfolgerung müsste eigentlich lauten: IP-Adressen sind Verkehrsdaten, denn sie teilen mit, was jemand im Internet wo angeschaut hat. Wer dieser Jemand tatsächlich war, offenbaren dann die Bestandsdaten der Provider. Das Wissen darüber, welche IP-Adresse wann welches Internetangebot angeschaut hat (Verkehrsdaten) ist so lange nicht brisant, so lange man nicht die Bestandsdaten kennt. Die Bestandsdaten der Provider sind so lange nicht (ganz so) brisant, so lange man nicht weiß, was der Kunde im Internet angeschaut hat. Die Abfrage von Bestandsdaten, um sie mit IP-Adressdaten zusammenführen zu können, wäre nach der Logik des gesunden Menschenverstandes meist immer eine Erzeugung von brisantem "Verkehrsdatenwissen", auch wenn Staatsanwaltschaft und Polizei nur "harmlose" Bestandsdaten bei den Providern abfragen.

Dienstag, 11. März 2008

Schäuble liefert deutsche Bürger ohne ausreichende Absicherungen den USA aus

USA und Deutschland wollen Personendaten austauschen (Frankfurter Rundschau)

Schäuble unterzeichnet ein Abkommen mit den USA, das umfangreichen, ungeschützten und nahezu unkontrollierten Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden Deutschlands und der USA möglich macht. Deutsche Daten sind somit Freiwild, weil die USA kaum ein gleichwertiges Schutzniveau beim Datenschutz bietet wie Deutschland. Und trotz des gerade heute verkündeten Verbots des Bundesverfassungsgerichts eines willkürlichen Scannings von Autokennzeichen, das als weitere Mahnung dienen könnte, Datenschutz ernst zu nehmen, vertraut Schäuble anscheinend weiterhin darauf, dass Medien und Bürger auf sein haltloses Geschwafel hereinfallen.

Ein Auszug:

Beide Regierungen paraphierten am Dienstag in Berlin ein Abkommen, das den automatisierten Abgleich von Genprofilen und Fingerabdrücken mit den Datenbanken im jeweils anderen Staat ermöglicht. [...] Zugleich räumen Deutschland und die USA Hürden beim Austausch von Informationen über sogenannte Gefährder aus dem Weg. Daten über Extremisten, denen Anschläge zugetraut werden, sollen künftig ohne formales Ersuchen über den Atlantik übermittelt werden. [...] Die USA erhielten mit dem Abkommen auch Informationen über Schwarzfahrer, Anti-Atomkraft-Demonstranten, Asyl- und Visa-Bewerber, warnte Schaar im Deutschlandfunk. Ein angemessener Schutz der Privatsphäre sei nicht gewährleistet. [...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wies die Vorwürfe zurück und sprach von vorbildlichen Datenschutzvorkehrungen. (Quelle: FR-Online.de)

Die Einschätzung darüber, wer wann und warum in welcher Art und Weise ein "Gefährder" ist, ist völlig willkürlich. Schon alleine deswegen ist der geplante Datenaustausch ein Skandal erster Güte.

Wer demnächst noch in die USA reisen möchte, sollte es also vermutlich vermeiden, hier in Deutschland beispielsweise gegen Atomkraft zu demonstrieren. Wer weiß, wie die US-Einreisebehörden einen derartigen Vermerk beispielsweise schlicht und einfach über eine erfolgte Personenkontrolle auf einer Demonstration in deutschen Polizeidatenbanken interpretieren...

Massive Kritik von Datenschutzbeauftragten: Innenpolitiker Deutschlands absolut maßlos

KfZ-Scanning: Ein Etappensieg, nicht mehr, nicht weniger (Zeit.de)

Ein Interview mit Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein.

Auszug:

Weichert: Wir müssen leider feststellen, dass die Gesetzgebung hier wirklich immer mehr zu realisieren versucht als die Verfassung eigentlich erlaubt. Das ist im Prinzip bei jeder entsprechenden Sicherheitsmaßnahme der Fall. Denken Sie nur an die Fälle Rasterfahndung, Onlinedurchsuchung und Großer Lauschangriff. Dauernd erhält die Polizei eine Vielzahl von Befugnissen, die zu weit in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Das Kfz-Scanning ist da nur ein weiteres Beispiel dafür, dass die Sicherheitspolitik maßlos ist - und schlussendlich die Notbremse vom Bundesverfassungsgericht gezogen werden muss. [...] der Eingriff in die Grundrechte kann durch die tatsächlich erzielten Erkenntnisse in keinster Weise gerechtfertigt werden. [...] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble plant, die LKW-Mautdatenerfassung für das Kfz-Scanning zu nutzen. Auch das soll überprüft werden, obwohl ich denke, dass das mit dieser Entscheidung bereits vom Tisch ist. Die Maßlosigkeit der Politik kennt da kein Ende. (Quelle: Zeit.de)

Verfassungsgericht stoppt automatische Erfassung von Autokennzeichen - Und wer stoppt unsere Politiker?

Karlsruher Urteil: Automatische Erfassung von Autokennzeichen gestoppt (Zeit.de)

Der mediale Gewöhnungseffekt schlägt schon zu. Ach, Karlsruhe hat mal wieder ein von unseren besch... Politikern hochgelobtes Gesetz für null und nichtig erklärt? Ja? Und wo ist daran die Neuigkeit?

Eine Neuigkeit wäre es hingegen, wenn mal diese Knallchargen von Politikern zurücktreten würden, die derartige verfassungswidrige Gesetze wie am Fließband verabschieden und sich weiterhin absolut uneinsichtig zeigen.

Ausschnitt:

Nach Ansicht des Gerichts sind die Vorschriften zu unbestimmt. Es sei nicht geregelt, aus welchen Anlässen die Polizei per Videokamera Kfz-Kennzeichen mit den Fahndungsdaten abgleichen dürfe. Außerdem bleibe offen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürften. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. [...] Autokennzeichen werden inzwischen in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erfasst. Allein in Bayern werden nach Angaben des Freistaats fünf Millionen Nummernschilder im Monat gescannt und mit den rund 2,7 Millionen Daten der Fahndungsdateien abgeglichen. Doch der Erfolg der heftig umstrittenen Überwachung ist mit einer Trefferquote von 0,03 Promille höchst dürftig. (Quelle: Zeit.de)

Sei aber alles total unverzichtbar, diese verfassungswidrige und damit kriminelle Datenerhebung der Polizei, so behaupten unverdrossen unsere unseriösen Politiker.

Montag, 21. Januar 2008

AK Vorratsdatenspeicherung: Geplante Registrierung aller Flugreisen ist verfassungswidrig

Geplante Registrierung aller Flugreisen verfassungswidrig (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

Der AK Vorratsdatenspeicherung (VDS) will notfalls Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Registrierung aller Flugreisen einlegen. Die Medien berichten nicht. Welch Überraschung. Der AK VDS ist ja auch nur so eine klitzekleine Ansammlung gesellschaftlicher Randgruppen wie Journalistenverbänden, Rechtsanwaltsverbänden, Kirchen, Internet-Providern und so weiter. Wo sollte da schon diese "Relevanz" liegen, von der Journalisten immer sprechen?

Ausschnitt:

Nach der totalen Protokollierung der Telekommunikation will EU-Innenkommissar Frattini nun die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger verdachtsunabhängig registrieren und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahren lassen. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Ein entsprechender Vorschlag liegt dem Bundesrat zur Beratung vor und wird am 31. Januar in dessen Innenausschuss beraten. [...] Anders als die Vorratsdatenspeicherung soll die Fluggastdatensammlung im Wege eines sogenannten „Rahmenbeschlusses“ durchgedrückt werden. [...] Ein Rahmenbeschluss kann nur einstimmig, also nur mit Zustimmung der Bundesregierung, gefasst werden. SPD und Union haben im Bundestag die Möglichkeit, eine ablehnende Stellungnahme abzugeben, an die die Bundesregierung gebunden ist. Die Niederlande, Österreich, Schweden und Ungarn haben sich schon im Vorfeld ablehnend zu dem Vorhaben geäußert, während die Bundesregierung den Plan befürwortet hat. (Quelle: Vorratsdatenspeicherung.de)

Wie üblich werden unsere Medien also vermutlich erst berichten, wenn der Entwurf fertiges Gesetz geworden ist. Das ist die "demokratische Kultur" à la Deutschland. Und natürlich werden unsere Politiker anschließend auch hier wieder jammern, dass sie ja dem Gesetz leider, leider zwangsweise zustimmen mussten - und unsere Journalisten werden - auch wie üblich - nicht kritisch nachfragen.