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Samstag, 15. August 2009

Einzigartige deutsche Rechtssprechung macht's möglich: BGH ermutigt indirekt Polizei, Verdächtige illegal abzuhören

BGH lässt Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff zu (Heise.de)

Zitat:

Zwar entsprach das rheinland-pfälzische Polizeigesetz, auf dessen Grundlage die Verwanzung im Sommer 2004 angeordnet worden war, laut dem Richtspruch nicht in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner im März 2004 ergangenen Entscheidung zum großen Lauschangriff nach der Strafprozessordnung aufgestellt hatte. Insbesondere enthielt es nach der Einschätzung des BGH keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diese Sphäre darf der Staat nach der Maßgabe aus Karlsruhe auf keinen Fall eingreifen.

Die gewonnenen Erkenntnisse konnten aufgrund einer im Einzelfall erfolgten "Gesamtabwägung" gleichwohl für das Verfahren verwendet werden, urteilte nun der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs. [...]

"Bei uns ist es leider nicht so wie in den USA, wo die Nutzung der Früchte vom verbotenen Baum auch in den Verfahren tabu ist", kommentierte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Entscheidung gegenüber der Frankfurter Rundschau. Der Datenschützer fürchtet, die Rechtsprechung des BGH könnte dazu führen, dass Behörden auch rechtswidrig ermitteln. Dahinter stünde die Hoffnung, die illegal erlangten Beweise doch in Verfahren einspeisen zu können. (Quelle: Heise.de)

Damit ist erneut der Grundrechteschutz in Deutschland hinsichtlich der Überwachung Verdächtiger als Farce entlarvt, denn dabei geht es ja nicht nur darum, dass bestimmte Beweise nicht vor Gericht verwertet werden dürfen, sondern dass illegale Überwachungen als solche erst gar nicht stattfinden.

Positiv an dem Urteil des BGH ist lediglich, dass es bestätigt, dass deutsche Gerichte nicht nach Belieben die Definition, wer Terrorist ist, festlegen können, sondern sich dabei an deutsche Gesetze halten müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber was ist heute noch selbstverständlich, wenn es um Terroristen und deren Behandlung durch Sicherheits- und Justizbehörden geht?

Über den letzten Aspekt des BGH-Urteils berichtet die Süddeutsche Zeitung: Al-Qaida-Urteil des BGH: Strikte Vorgaben für Terrorismus-Urteile.

Zitat:
Zu Unrecht habe das OLG vermeintliche Gesetzeslücken mit einer "europarechtskonformen Auslegung" ausgleichen wollen, nämlich mit dem Hinweis auf einen EU-Rahmenbeschluss von 2002. Etwaige Korrekturen des engen deutschen Begriffs einer "Vereinigung" könne allenfalls der Gesetzgeber vornehmen, sagte Richter Jörg Peter Becker. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Montag, 29. Juni 2009

FAZ-Kommentator trauert darüber, dass seine Journalisten-Stimme kaum mehr Gewicht hat

Lehrerbewertung: Der Aufstand der Massen (FAZ.net)

Der Kommentator der FAZ sieht das Internet als "Notizbuch eines Weltgottes" und möchte deshalb anonyme Meinungsäußerunge im Internet am liebsten verboten wissen.

Zitat:

Jede Stimme kann im Internet gewaltiges Gewicht erlangen. (Quelle: FAZ.net)

Ja, das ist klar, dass Journalisten davor Angst haben. Also manche Journalisten zumindest, die genau deshalb den Beruf des Journalisten wählten, in der Hoffnung, dass so ihre Stimme Gewicht erlangt. Und jetzt kommt das Internet daher und der Journalisten-Rabatt auf Stimmengewicht hat sich in Luft aufgelöst. *schnüff*

Der Rest des Kommentars ist Nonsens und wieder nur das übliche Gerede vom vermeintlich rechtsfreien Raum Internet, so als ob Beleidigungen im Internet erlaubt wären oder gar so als ob der BGH bei seinem Urteil pro Spickmich.de das Beleidigen von Lehrern erlaubt hätte. Auch einige antidemokratische Tendenzen werden im Kommentar deutlich. Und zum Schluss geht es natürlich auch wieder gegen die Urheberrechtsverletzer. Und der Kommentator versteigt sich sogar zu dem Satz, dass die gesamte Netzindustrie ihre Profite aus dem geistigen Eigentum anderer saugt - eine Charakterisierung, die wohl eher auf die Musikindustrie und das Verlagswesen zutrifft als auf eine nicht näher bestimmte "Netzindustrie".

Bleibt die Frage, ob der Antrieb für solche Nonsens-Kommentare tatsächlich in der Enttäuschung mancher Journalisten liegt, nicht mehr viel zu sagen zu haben, oder ob hier lohnabhängige Journalisten vom Verlagswesen dazu gedrängt werden, gegen den wirtschaftlichen Untergang ihres Verlags-Geschäftsmodells im Internetzeitalter anzuschreiben durch Stimmungmache für eine umfassende Zensur des Internets zum Schutze der Interessen einer untergehenden Industrie, die ihre Profite aus der Vermarktung des geistigen Eigentums anderer saugt.

Freitag, 15. Februar 2008

BGH-Beschluss zu Andrej H.: Verschlüsselte E-Mails machen keinen Terroristen

BGH Beschluss vom 18.10.2007: Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (JurPC)

Die ausführliche Begründung vom Bundesgerichtshof, warum der als Terrorverdächtige monatelang intensiv überwachte und schließlich in isolierende Untersuchungshaft verfrachtete Soziologe Dr. Andrej H. sofort freizulassen war.

Das Urteil zeigt, auf Grund welcher vagen Verdachtsmomente heute die Ermittlungsbehörden bereit sind, tiefgreifend in das Leben der Bürger Untertanen einzugreifen.

Andrej H. hatte also Kontakt mit jemanden, der wiederum auch verdächtigt wurde, an einer Sachbeschädigung teilgenommen zu haben. Man hat verschlüsselt kommuniziert. Das ist anscheinend im Kern tatsächlich der Hauptgrund für die Verhaftung von Andrej H. gewesen.

Man kann die Bundesanwaltschaft und das BKA nur noch als Präventions-Amok-Verein bezeichnen.

Montag, 7. Januar 2008

Was waren die tatsächlichen Gründe für die Razzien gegen G8-Protestierer im Mai 2007?

Der Fall Monika Harms (Taz.de)

(Via Augsblog.de)

Hinsichtlich des nun als rechtswidrig vom BGH beurteilten Vorgehens der Bundesanwaltschaft gegen G8-Protestierer scheinen nur zwei Schlussfolgerungen möglich: Entweder die Bundesanwaltschaft wollte politischen Einfluss ausüben - in Richtung G8-Protestierer oder in Richtung der (Medien-)Öffentlichkeit - oder die Ermittler hatten überhaupt gar keine Ahnung, "wie diese Protestszene tatsächlich tickt", wie Felix Lee in einem Kommentar bei Taz.de schreibt:

Ausschnitt:

Den 20 Verdächtigten konnte nicht das kleinste Indiz vorgelegt werden, warum ausgerechnet sie an einem Farbeierwurf oder gar einem Brandanschlag beteiligt gewesen sein sollen. Beweise fehlen bis heute. [...] Haben die Ermittlungsbehörden die Razzien tatsächlich genutzt, nur um wenige Wochen vor Gipfelbeginn mit stasiähnlichen Methoden eine legitime Protestszene zu durchleuchten? Daraus lässt sich nur schließen, dass die Ermittler bis zum Schluss nicht die leiseste Ahnung hatten, wie diese Protestszene tatsächlich tickt. (Quelle: Taz.de)

Samstag, 5. Januar 2008

Wie deutsche Polizisten anscheinend für den Tod eines Schülers verantwortlich sind und die Justiz mauerte

110 – Bei Anruf Tod (Zeit.de)

Zeit.de dokumentiert ein beispielloses Versagen deutscher Strafverfolgungsbehörden: Wie deutsche Polizisten anscheinend ihre Sorgfaltspflichten verletzten und dadurch ein Mensch getötet wurde, wie die Polizisten dafür nur neun Monate auf Bewährung bekamen, wie die Staatsanwaltschaften und die deutschen Gerichte anfangs die Ermittlungen behinderten. Eine Geschichte aus Deutschland und über deutsche Behörden. Auch in diesem Fall zeigt sich ein eklatanter staatlicher Machtmissbrauch, der darin besteht, dass ein Menschenleben nicht wirklich viel zählt für die Staatsanwaltschaft und für deutsche Gerichte, wenn gegen die Polizei ermittelt wird.

Ausschnitt:

Zwei Polizisten setzen einen volltrunkenen Schüler in einer Winternacht an einem unbewohnten Ort nahe Lübeck ab. Kurz darauf wird er überfahren. Die Eltern glauben zunächst an einen tragischen Unfall. Dann beginnen sie, Fragen zu stellen [...]

Die Aufklärung der Todesumstände des Gymnasiasten ist weniger von den Strafverfolgungsbehörden geleistet worden als vielmehr von seinen Eltern und deren Rechtsanwalt Klaus Nentwig. Die Staatsanwaltschaft Lübeck dagegen war mäßig interessiert. [...] So gehen die Tonbandmitschnitte der beiden Polizeieinsätze jener Nacht verloren und auch die Notrufe, die Robert aus dem Polizeiwagen unter 110 abgesetzt hat, sind inzwischen gelöscht. (Quelle: Zeit.de)

Nachdem die Staatsanwaltschaften die Ermittlungen einstellten und auch mehrere Gerichte die Verfahren einstellen wollten, ist der Fall nun vorm Bundesgerichtshof gelandet.

Der geschilderte Fall unterminiert nicht nur das Vertrauen in die Polizei, sondern vor allem auch in die Staatsanwaltschaften und die untergeordneten Gerichte. Man bekommt den Eindruck, dass die Justiz nicht mehr richtig funktioniert, sobald gegen Polizeibeamte ermittelt werden soll.

Freitag, 4. Januar 2008

Erneute Ohrfeige für Monika Harms

Wieder eine Ohrfeige für Frau Harms (Berliner Zeitung)

Ausschnitt:

Das neue Jahr beginnt für Generalbundesanwältin Monika Harms wie das alte endete - mit empfindlichen Watschen für ihre fast schon wahnhafte Hatz auf vermeintliche Linksterroristen. [...] das fast schon systematische Über-das-Ziel-Hinausschießen der Ermittlungen gegen Links rüttelt an den rechtsstaatlichen Grundstrukturen unserer Demokratie. (Quelle: BerlinOnline.de)

Freitag, 30. November 2007

Briefaussortierung ganzer Stadtviertel durch BKA und Bundesanwaltschaft war illegal

Ermittler dürfen Post nicht selbst filzen (Berliner Zeitung)

Noch eine Klatsche vom Bundesgerichtshof (BGH) gegen Generalbundesanwältin Monika Harms.

Ausschnitt:

Die Ermittler suchten nach Bekennerschreiben für Brandanschläge auf Autos. Deshalb kamen sie im Mai dieses Jahres in das Briefzentrum Hamburg-Mitte und filzten die Post. Sie gingen sogar mit einem Postangestellten auf Tour und nahmen ihm sofort nach Leerung der Postkästen die Briefe ab. [...] Ein Praxis, die ein anderer Ermittlungsrichter des BGH gestern als im wesentlichen rechtswidrig erachtete. Das Aussortieren sei allein Aufgabe der Postbediensteten und deshalb "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch eines Richters grundsätzlich ausgeschlossen", um die Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden [...] "Die Rechtslage ist eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzten". [...] Das Justizministerium hielt das Vorgehen für legal. (Quelle: Berlinonline.de)

Die Polizei sortierte eigenmächtig und rechtswidrig beispielsweise Briefe aus, die keinen Absender trugen. BKA, Bundesanwaltschaft und das Bundesjustizministerium haben kriminelles Vorgehen durchgeführt, angeordnet oder gebilligt. Konsequenzen wird dies natürlich nicht haben. Bis zum nächsten Mal also. Gerichte verbieten solche Maßnahmen zwar nachträglich, aber wen kümmert das schon? Oder anders: Warum werden geltende Gesetze von der Exekutive erst ernst genommen, wenn ein Gericht ein Urteil gefällt hat, das eigentlich nichts anderes besagt, als dass das, was im Gesetz steht, auch gültig ist?

Generalbundesanwältin Harms hat ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt

Militante Gruppe: "Harms hat kein Augenmaß" (Stern.de)

Ein Interview mit dem Politikwissenschaftler Peter Grottian.

Ausschnitt:

Es gab keine konkreten Anhaltspunkte für die Bildung einer terroristischen Vereinigung durch die "Militante Gruppe". Und trotzdem hat man das Scheunentor geöffnet und das ganze Sammelsurium an Maßnahmen angewandt. Die Generalbundesanwältin wurde offensichtlich miserabel unterrichtet. Dennoch hat sie auf Basis eines Anfangsverdachts eines Anfangsverdachts von einem Anfangsverdacht die Grundrechte massiv und fundamental verletzt. Auch Frau Harms muss sorgfältig begründen, warum sie derartige Schritte veranlasst. In diesem Fall hat sie ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt. (Quelle: Stern.de)

Donnerstag, 29. November 2007

BGH pfeift Innenminister-Erfüllungsgehilfin Monika Harms zurück

Bremse für den Terrorwahn (Zeit.de)

Ausschnitt:

Zwar seien die Beschuldigten der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten gruppe" dringend verdächtig, befanden die Richter. Rechtlich aber sei damit nicht der Vorwurf begründet, sie seien nach Paragraf 129a Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. [...] Die Haftbefehle gegen die drei wurden daher gegen Auflagen außer Kraft gesetzt. Eigentlich hätten sie nie ausgestellt werden dürfen. [...] Für die Bundesanwaltschaft ist das Urteil sogar in zweifacher Hinsicht eine Niederlage. Es lässt sie nicht nur übereifrig und als Erfüllungsgehilfin eines jederzeit mit dem Terrorargument zuschlagenden Innenministers wirken. Es verstärkt auch den Verdacht derjenigen, die kritisieren, der Paragraf 129a diene nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern vor allem als Vorwand, klandestine Strukturen ausspähen zu dürfen. Sein Einsatz wird für die Bundesanwälte damit nicht nur rechtlich, sondern auch politisch schwieriger. (Quelle: Zeit.de)

BGH urteilt, dass Brandstiftungen noch kein Terrorismus sind - Kommentar in Berliner Zeitung

Karlsruher Klimaschutz (Berliner Zeitung)

Ausschnitt:

Die Bundesanwaltschaft hat gestern eine beglückende Nachricht erhalten. Sie lautet, dass eine paar angezündete Fahrzeuge noch nicht den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bedrohen [...]. Der BGH hat also nichts anderes getan, als das Gesetz zu lesen, eine sinnvolle Tätigkeit, auf deren regelmäßige Verrichtung die Bundesanwälte in jüngster Zeit immer öfter leichtfertig verzichten. Das ist nicht gut für das Ansehen der Behörde und besonders schlecht für das Klima im Land. (Quelle: Berlinonline.de)

Ansonsten ist die Presse seeeeeeeeeeeeeeehr ruhig. Kaum ein Wort der Kritik in Richtung BKA, Bundesanwaltschaft und Monika Harms.