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Mittwoch, 2. Dezember 2009

Verfassungsgericht schützt erneut Demonstrationsfreiheit: Ungerechtfertigte Festnahmen müssen entschädigt werden

Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger Freiheitsentziehung erfolgreich (Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 135/2009 vom 2. Dezember 2009)

Das Verfassungsgericht stellt fest: Wer von der Polizei unrechtmäßig einfach so festgenommen wird, hat Anspruch auf Entschädigung. Das einfache Urteil des Gerichts, dass die Handlungen der Polizei nicht rechtmäßig waren und der Fall damit erledigt sei, reicht nicht aus.

Man glaubt ja nicht, dass im Jahr 2009 das Bundesverfassungsgericht nötig ist, um dies noch einmal feststellen zu lassen. So ist die Notwendigkeit dieses Verfassungsgericht-Beschlusses gleichzeitig ein Anzeichen dafür, wie acht- und sorglos inzwischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte mit der Menschenwürde der Bürger umgehen.

Ich meine: Die unrechtmäßige Festnahme von Bürgern sollte dermaßen harte Entschädigungszahlungen nach sich ziehen, dass es den Landesfinanzen weh tut, damit sich die Exekutive nachhaltig dafür interessiert, solche Rechtsverletzer und damit Kostenverursacher in Polizeiuniform schnellstmöglich aus dem Dienst zu schmeißen.

Zitat:

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Urteile des Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle auf
und wies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Sie verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, weil sie bei der Versagung eines Amtshaftungsanspruchs nicht berücksichtigt haben, dass schon die Voraussetzungen für die freiheitsentziehende Maßnahme selbst nicht gegeben waren. Außerdem haben die Gerichte die Umstände des Gewahrsamvollzugs bei der Versagung des Schmerzensgeldes in verfassungsrechtlich nicht mehr tragfähiger Weise außer Acht gelassen. [...]

So ist insbesondere zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht in der mindestens zehnstündigen Festsetzung der Beschwerdeführer keine nachhaltige Beeinträchtigung gesehen hat, ohne die abschreckende Wirkung zu erwägen, die einer derartigen Behandlung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten — namentlich die durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Teilnahme an Demonstrationen oder deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasste Beobachtung — zukommen konnte und die der Rechtsbeeinträchtigung ein besonderes Gewicht verleihen kann. (Quelle: Bundesverfassungsgericht.de)

Samstag, 15. August 2009

Einzigartige deutsche Rechtssprechung macht's möglich: BGH ermutigt indirekt Polizei, Verdächtige illegal abzuhören

BGH lässt Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff zu (Heise.de)

Zitat:

Zwar entsprach das rheinland-pfälzische Polizeigesetz, auf dessen Grundlage die Verwanzung im Sommer 2004 angeordnet worden war, laut dem Richtspruch nicht in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner im März 2004 ergangenen Entscheidung zum großen Lauschangriff nach der Strafprozessordnung aufgestellt hatte. Insbesondere enthielt es nach der Einschätzung des BGH keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diese Sphäre darf der Staat nach der Maßgabe aus Karlsruhe auf keinen Fall eingreifen.

Die gewonnenen Erkenntnisse konnten aufgrund einer im Einzelfall erfolgten "Gesamtabwägung" gleichwohl für das Verfahren verwendet werden, urteilte nun der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs. [...]

"Bei uns ist es leider nicht so wie in den USA, wo die Nutzung der Früchte vom verbotenen Baum auch in den Verfahren tabu ist", kommentierte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Entscheidung gegenüber der Frankfurter Rundschau. Der Datenschützer fürchtet, die Rechtsprechung des BGH könnte dazu führen, dass Behörden auch rechtswidrig ermitteln. Dahinter stünde die Hoffnung, die illegal erlangten Beweise doch in Verfahren einspeisen zu können. (Quelle: Heise.de)

Damit ist erneut der Grundrechteschutz in Deutschland hinsichtlich der Überwachung Verdächtiger als Farce entlarvt, denn dabei geht es ja nicht nur darum, dass bestimmte Beweise nicht vor Gericht verwertet werden dürfen, sondern dass illegale Überwachungen als solche erst gar nicht stattfinden.

Positiv an dem Urteil des BGH ist lediglich, dass es bestätigt, dass deutsche Gerichte nicht nach Belieben die Definition, wer Terrorist ist, festlegen können, sondern sich dabei an deutsche Gesetze halten müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber was ist heute noch selbstverständlich, wenn es um Terroristen und deren Behandlung durch Sicherheits- und Justizbehörden geht?

Über den letzten Aspekt des BGH-Urteils berichtet die Süddeutsche Zeitung: Al-Qaida-Urteil des BGH: Strikte Vorgaben für Terrorismus-Urteile.

Zitat:
Zu Unrecht habe das OLG vermeintliche Gesetzeslücken mit einer "europarechtskonformen Auslegung" ausgleichen wollen, nämlich mit dem Hinweis auf einen EU-Rahmenbeschluss von 2002. Etwaige Korrekturen des engen deutschen Begriffs einer "Vereinigung" könne allenfalls der Gesetzgeber vornehmen, sagte Richter Jörg Peter Becker. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Donnerstag, 30. Juli 2009

Mehr Rechte für Abgeordnete bei "kleinen Anfragen": Heribert Prantl kommentiert die erneute Hilfe für den Bundestag durch das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Symphonie mit Pauken (Süddeutsche Zeitung)

Das Urteil ist auch ein erneuter Schuss des Bundesverfassungsgerichts vor den Bug derjenigen, die den Präventionsstaat propagieren.

Heribert Prantl kommentiert:

Zum dritten Mal in Folge hat am heutigen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments gestärkt: Das höchste Gericht erklärt die herablassende, überhebliche und geheimniskrämerische Art für verfassungswidrig, mit der die Bundesregierung die sogenannten Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt. [...]

Die Bundesregierung hatte die Auskunftsbegehren unter Hinweis auf "Geheimhaltungsbedürfnisse" ziemlich umfassend und oberflächlich abgebürstet. Diese Argumentation wird von den Verfassungsrichtern zerpflückt, an manchen Stellen bricht da in der Begründung blanke Ironie durch. Die Verfassungsrichter halten die subalterne Rolle, in die sich der Bundestag drängen lässt oder von der Bundesregierung gedrängt wird, für grundgesetzwidrig. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Es geht also auch bei diesem Urteil um das Herz der Demokratie in Deutschland: Um die Unabhängigkeit des Parlamentes von der Regierung. Für die ARD-Tagesschau und ZDF-Heute ist das alles kein Thema. Es könnte natürlich auch sein, dass "Tagesschau" und "Heute" kaum berichten über derartige Urteile, weil in den Redaktionen sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass in Deutschland das Parlament trotz der Hilfen aus Karlsruhe weiterhin ein zahnloser Tiger bleibt (weil im Hintergrund hinter Regierung und Parlament bekanntlich ja eh immer die Mehrheitspartei oder Mehrheitsoalition die Fäden zieht und so die Gewaltenteilung in Deutschland schon immer ausgehebelt hat) und man deshalb den Bundestag bei der Berichterstattung ruhig vernachlässigen dürfe.

Bundesverfassungsgericht stärkt erneut erheblich Rechte der Bundestagsabgeordneten gegenüber Regierung - Für ARD und ZDF kaum ein Thema

Bundesregierung muss Parlament besser über Geheimdienste aufklären (Heise.de)

Zitat:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung gerügt, weil sie Anfragen von Bundestagsabgeordneten zu Tätigkeiten der Nachrichtendienste nicht beantwortet und pauschal auf das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) für die Spione hingewiesen hat. Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts stellte in einem jetzt veröffentlichten Urteil (2 BvE 5/06) fest, die Bundesregierung habe Antworten auf mehrere "Kleine Anfragen" von 2006 "mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Begründungen verweigert". Damit seien die Rechte der Parlamentarier verletzt worden. (Quelle: Heise.de)

Pikanterweise ging es konkret um eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung, ob und wenn ja wie umfangreich der BND und die Geheimdienste der Bundesländer Bundestagsabgeordnete bespitzeln. Die Regierung antwortete darauf einfach nicht.

Der wichtigste Satz im Heise-Artikel lautet:
Karlsruhe stellte nun klar, dass das PKG allein ein zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle der Regierung sei. Diese hebe die Informationsrechte von Abgeordneten nicht auf. Das parlamentarische Fragerecht werde auch nicht durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Befassung des Ältestenrates mit diesen Fragestellungen verdrängt. (Quelle: Heise.de)

Die Regierung bräuchte dem Parlament nur in Fällen "evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit" keine ausführliche Antwort oder keine ausführliche Begründung für eine Nicht-Antwort geben. Nur anhand einer ausführlichen Begründung könne nämlich das Parlament entscheiden, ob es die Nicht-Anwort akzeptieren könne (zur Erinnerung: theoretisch steht der Bundestag in Deutschland über der Regierung, weil der Bundestag die Regierung jederzeit durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt jagen kann...).

Nachdem das Bundesverfassungsgericht also schon beim Urteil zum Lissabon-Vertrag die Macht des Bundestages gestärkt hatte und außerdem jüngst die Rechte der Opposition bei Untersuchungsausschüssen gegenüber der Regierung gestärkt hatte, stärkt es jetzt erneut die Macht des Bundestages gegenüber der Regierung.

Diese Tatsache ist jedoch - wie beim Verfassungsgerichts-Urteil zu den Oppositionsrechten bei Untersuchungsausschüssen - kaum ein Thema in den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern von ARD und ZDF. Bei Tagesschau.de gibt es zwar einen kleinen Artikel, der jedoch kaum den grundlegenden Charakter des Karlsruher Urteils darstellt. Bei Heute.de finde ich bis jetzt keinen einzigen Artikel zum Thema. Nur zum Vergleich: Via News.Google.de findet man jedoch bei anderen Medien eine ganze Reihe von Artikeln zu dieser Nachricht und zu diesem Thema.

Die extreme Zurückhaltung bei Tagesschau.de und Heute.de bei Meldungen, in denen es um die Stärkung der Rechte des Bundestages geht, kann ich mir nur damit erklären, dass ARD und ZDF in ihren Nachrichtensendungen weitestgehend halt Regierungsfunk betreiben.

Versuch, Vorratsdaten zur Aufklärung von Betrugsverbrechen zu verwenden, vorerst gescheitert

LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben (Heise.de)

Ein Staatsanwalt und ein Amtsrichter in Bamberg versuchten, die restriktiven Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Nutzung der Telekommunikationsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Erst das Landgericht stoppte den Versuch. Ein Betrugsversuch über die Höhe von 19,90 Euro pro Monat ist also auch weiterhin keine Bedrohung für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.

Natürlich werden zig weitere Amtsgerichte es in Deutschland weiter versuchen, von zig Staatsanwälten ganz zu schweigen. Denn dahinter steht meiner Meinung nach nicht etwa schlicht Unprofessionalität auf Seiten der Staatsanwälte und Amtsrichter, sondern eine rechtsstaatlich problematische Einstellung.

Mittwoch, 29. Juli 2009

Weiterhin umfassende Autokennzeichen-Scans: Mecklenburg-Vorpommern ignoriert weiter Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Kennzeichen-Überwachung: Jedes Auto ist verdächtig (Spiegel.de)

Zitat:

Mecklenburg-Vorpommerns Polizei hat im großen Stil Autokennzeichen gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen - obwohl das Verfassungsgericht diese Praxis verurteilt hat. (Quelle: Spiegel.de)

Schön auch, wie Spiegel.de in dem Artikel in einem extra Kasten Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung, den biometrischen Pass, den Bundestrojaner (genau unter diesem Begriff) und neuerdings auch die kommende elektronische Gesundheitskarte erklärt - unter der zusammenfassenden Überschrift "Die Großprojekte des Spannerstaates". Tut sich da nun doch so langsam was in den Medien? Ein Hauch von Opposition und Kritik? Keine durchgehenden Medien-Jubelarien mehr, wenn Schäuble und Monika Harms auftreten und mehr Eingriffsrechte für Staat, Behörden und Polizei fordern?

Bundesverfassungsgericht: Staat darf Beweise verwerten, die er durch illegalen Einbruch und Raub bei Bürgern gewonnen hat

Beweisverwertung: Karlsruher Dunkelkammer (Süddeutsche Zeitung)

Zitat:

Das Verfassungsgericht erklärt die Verwertung von Zufallsfunden zur Regel - und damit das Verbot zur Ausnahme. Umgekehrt wäre es richtig gewesen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Die Polizei kann in Deutschland einfach so illegal in Wohnungen einbrechen und alles mögliche rauben. Das wird dann zwar Jahre später von einem Gericht als illegal verurteilt - aber ohne jede Folgen für die beteiligten Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Nur für das Opfer des polizeilichen Einbruchs und des polizeilichen Raubes hat das alles Folgen, wenn die Polizei nämlich bei ihrem illegalen Tun Beweise dafür gefunden hat, dass der Beraubte auch irgendwann mal irgendwas Illegales getan hat.

Die Illegalen jagen also in Deutschland die Illegalen. Toller Rechtsstaat ist das.

Freitag, 24. Juli 2009

Urteil zum BND-Untersuchungsausschuss: Verfassungsrichter ätzen unverhohlen gegen Bundesregierung

Beschluss zu BND-Untersuchungsausschuss: Verfassungsrichter rügen Informationspolitik der Regierung (Spiegel.de)

Ein ausführlicher Artikel von Spiegel.de zur wegweisenden Stärkung der Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht

Zitat:

Den Informationsanspruch des Parlaments ziehen die Richter erstaunlich weit: Die "Grenze unzulässiger Ausforschung" durch einen Untersuchungsausschuss, heißt es in dem Beschluss, sei "erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage 'völlig ins Blaue hinein' gestellt werden". Dazu gehöre das Recht, wie eine Strafverfolgungsbehörde Zeugen zu laden und in Dokumente und deren Auswertung Einsicht nehmen zu können, vor allem aber der "Anspruch auf Vorlage von Akten im Verantwortungsbereich der Regierung".

Diese Ansprüche hatte die Bundesregierung aber massiv beschnitten, indem sie die Vorlage von angeforderten Akten verweigerte und Zeugen nur beschränkte Aussagegenehmigungen erteilte, die etwa auch nicht für Vorgänge aus der sogenannten Präsidentenrunde und der "Nachrichtendienstlichen Lage" gelten sollten. (Quelle: Spiegel.de)

Gut ist vor allem, dass durch dieses Urteil besonders die Rechte der Opposition gestärkt werden. Denn eine allgemeine Stärkung des Bundestages gegenüber der Regierung bringt bekanntlich ansonsten nicht viel, weil Bundestag und Regierung immer in der selben Hand, nämlich in der Hand der Mehrheitspartei oder Mehrheitskoalition sind.

Donnerstag, 23. Juli 2009

Verfassungsgericht: Wer seine gelesenen E-mails beim Provider speichert, darf ohne große Hindernisse von Polizei überwacht werden

Beschlagnahme von E-Mails erlaubt: Löchriges Fernmeldegeheimnis (Taz.de)

Zitat:

Wenn E-Mails beim Internetprovider beschlagnahmt werden, ist dies zwar ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis, dennoch sind solche Beschlagnahmungen nicht nur bei schweren Straftaten möglich. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. (Quelle: Taz.de)

Es geht hierbei um E-mails, die man als Nutzer beim Provider speicherte, nachdem man sie bereits gelesen hat. Wer also E-mails nach dem Lesen bei seinem Provider speichert, muss in Kauf nehmen, dass die Polizei selbst bei geringstem Verdacht und geringsten möglichen Straftaten auf diese E-mails zugreift.

Das ist nötig, weil ansonsten Deutschland in Chaos, Anarchie und Verbrechen versinken würde und die Amis haben gerade keine Zeit, mit Truppen die Ordnung in Deutschland wieder herzustellen.

Deutschland und seine bescheuerten Medien: Stell dir vor das Verfassungsgericht stärkt die Demokratie und niemand berichtet drüber

Aussagegenehmigung für Schlapphüte (Rechtslupe.de)

Die sogenannten "Qualitätsmedien", auch Mainstream-Medien genannt, berichten bis jetzt nur sehr, sehr kurz über ein wichtiges, heutiges Urteil des Bundesverfassungsgericht. Es geht darin um die Demokratie in Deutschland, um die Gewaltenteilung und um die Kontrollrechte des Bundestages gegenüber der Regierung.

Das ZDF berichtete erst drei Stunden nach den ersten DPA-Meldungen in ganzen 5 Sekunden im ZDF-Mittagsmagazin über das Urteil. In den anderen Medien sieht es nicht viel besser aus.

Ich stelle mir gerade vor, wie in den USA die Medien über ein derartiges Urteil berichtet hätten. Es wäre in allen wichtigen Nachrichtensendungen Thema Nr. 1 gewesen. Es hätte Sondersendungen gegeben, Analysen, Kommentarrunden. Denn es geht um einen zentralen Punkt der Demokratie: Wie stark darf das Parlament in Untersuchungsausschüssen die Regierung in die Mangel nehmen.

Und hier in Deutschland? Es ist kein Thema hier. Das könnte man darauf zurückführen, dass die Journalisten hierzulande wissen, dass die deutsche Demokratie eh nicht für voll genommen werden kann und der Bundestag eh nur ein unwichtiger Abnickverein ist und somit auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeit des Bundestages unwichtig sind. Oder es zeigt, dass unsere Qualitätsmedien schlicht bescheuert sind.

Wie auch immer. Zumindest der oben verlinkte Artikel erläutert die Bedeutung des Verfassungsgerichtsurteils ausführlich.

Freitag, 3. Juli 2009

Nachwirkungen des BVerfG-Urteils zum Lissabon-Vertrag: CSU will Einfluss der Bundesregierung auf EU-Gesetzgebung massiv beschneiden

CSU will Bundesregierung an die Leine nehmen: Nach dem Urteil zum Lissabon-Vertrag (Süddeutsche Zeitung)

So langsam wird immer mehr Leuten die Tragweite des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag deutlich.

Zitat:

Im Detail verlangen die Christsozialen nicht nur, dass Bundestag und Bundesrat "zwingend zustimmen müssen", bevor die Bundesregierung in Brüssel Kompetenzen an die EU übertrage. [...]

Das heißt: Die CSU verlangt, dass eine Bundesregierung bei EU-Vorhaben, die durch deutsche Gesetze umgesetzt werden müssen, vor einer Zustimmung in Brüssel Bundestag und Bundesrat befassen muss - und danach "in Brüssel so abstimmen muss, wie unsere Parlamente es beschließen". Das soll für alle europäischen Richtlinien gelten. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Dieses Vorhaben der CSU entspricht meiner Meinung nach durchaus dem, was das Bundesverfassungsgericht im Sinn hatte - eben weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung massiv auf die institutionellen Demokratiedefizite in der EU hingewiesen hat.

Es könnte eine im wahrsten Sinne des Wortes heiße parlamentarische Sommer-"Pause" werden.

Donnerstag, 2. Juli 2009

Urteil des BVerfG zu Lissabon-Vertrag führt auch im EU-Ausland zu Überlegungen, die nationalen Parlamente und Verfassungsgerichte zu stärken

Adamovich: Deutsches EU-Urteil hat Folgen für Österreich (Der Standard)

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag löst erste Erdbebenwellen im europäischen Ausland aus. Den EU-Mitgliedsländern wird klar, wie sehr die nationalen Parlamente und die nationalen Verfassungsgerichte durch den Lissabon-Vertrag über den Tisch gezogen wurden. In Österreich gibt es erste ernstzunehmende Stimmen, auch via Verfassungsurteile der europäischen Integration Grenzen aufzuzeichnen.

Zitat:

Was die deutschen Verfassungsrichter in ihrem Grundsatzentscheid zum EU-Vertrag von Lissabon geschaffen haben, ist nicht nur ein juristisches Urteil. Ihr Spruch liest sich über weite Strecken wie ein Plädoyer darüber, was die Union sein darf und was nicht. Und das hat auch Folgen für Österreich [...].

Sollte der Verfassungsgerichthof in Österreich den Lissabon-Vertrag prüfen könnte er die in Karlsruhe festgelegten Integrationsschranken übernehmen. [...]

Das deutsche Bundesverfassungsgericht genieße hohes Ansehen und durch den Entscheid "werden Höchstgerichte in ganz Europa dazu ermuntert, eigene Grenzen der europäischen Integration festzulegen". Stelzer rechnet vor allem mit mehr Konflikten zwischen nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Quelle: DerStandard.at)

Der Europäische Gerichtshof könnte also bald einen schweren Stand haben in Europa.

Die Zeiten, in denen die EU-Regierungen unter sich im europäischen Hinterzimmer in undemokratischer Art und Weise Gesetze ausklamüserten, scheinen womöglich tatsächlich bald vorbei zu sein - und zwar nicht so sehr, weil in Deutschland jetzt der Bundestag in einer extra Runde noch einmal offiziell die Wünsche der Regierung bestätigten muss - so wie der Bundestag das immer macht - sondern, weil dann auch in anderen EU-Ländern die nationalen Parlamente der EU in die Suppe spucken werden.

Die Ironie an der Geschichte wäre dann, dass der Lissabon-Vertrag, mit dem die EU-Regierungen ein Durchregieren auf EU-Ebene erreichen wollten, genau zum Gegenteil führen könnte und dank des Bundesverfassungsgerichts nun die demokratischen Institutionen der Nationalstaaten gestärkt werden könnten. Keine schlechte Lösung für die europäischen Demokratie(en).

Mittwoch, 1. Juli 2009

Nachschau: Karlsruhe hat Lissabon-Vertrag DOCH ausgehebelt

Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe (Telepolis.de)

Oberflächlich hat das Bundesverfassungsgericht gestern die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages - nach "kleinen" Änderungen an den Begleitgesetzen - genehmigt. Das Urteil enthält jedoch einen mächtigen Stolperstein, der den Sinn des gesamten Lissabon-Vertrages letztlich in Frage stellt:

Eine interessante Lücke lässt Karlsruhe für den Fall offen, das eine EU-Gesetzesinitiative, welche vom Bundestag abgelehnt wurde, in Brüssel gegen die deutsche Stimme verabschiedet werden sollte. Ein solches EU-Gesetz hätte keine demokratische Legitimation und letztendlich wäre der Weg nach Karlsruhe vorherbestimmt. Wenn Karlsruhe allerdings über europäischen Gesetzen steht, macht der Vertrag von Lissabon keinen Sinn. Wenn ein Staat sich unter Berufung auf nationale Gerichtsbarkeit gegen die Entscheidungen Brüssels stellen kann - und in einigen Fällen sogar stellen muss -, ist der Grundgedanke der Abstimmungsmodalitäten und der Mehrheitsfindung auf EU-Ebene natürlich Makulatur. (Quelle: Telepolis.de)

An diesen Aspekt, an diesen "Sonderfall" hatte ich bislang noch gar nicht gedacht. Und diese Einstellung des deutschen Staates zum Lissabon-Vertrag werden sich natürlich auch andere EU-Staaten zu eigen machen, die bei EU-Entscheidungen überstimmt werden. Und damit ist das Urteil doch ein Gewinn für die Demokratie, denn es erzwingt, dass das mit dem Lissabon-Vertrag eigentlich von der Politik angestrebte Ziel, nämlich dass EU-Recht das nationale Recht brechen kann, nur verwirklicht werden kann, wenn die EU-Institutionen endlich viel demokratischer als heute werden.

Dienstag, 30. Juni 2009

Euphorie wegen Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag? Wohl eher nicht.

Verfassungsgericht zu Lissabon-Vertrag: Sternstunde der Demokratie (Süddeutsche Zeitung)

Heribert Prantl lobt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Lissabon-Vertrag in höchsten Tönen, weil der Bundestag sich jetzt "täglich" mit dem auseinandersetzen müsse, was auf EU-Ebene an Politik gemacht wird:

Der Bundestag soll - nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts - in Deutschland im Mittelpunkt des "verflochtenen" demokratischen EU-Prozesses stehen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Leider übersieht Heribert Prantl hier erneut, dass der Bundestag letztlich nur ein Anhängsel der Regierung ist und somit immer letztlich die Politik der Regierung unterstützt. Warum wohl musste erst das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil laut sagen, dass der Bundestag mehr mitreden soll, darf und muss? Warum kamen Forderungen nach mehr Mitsprache auf EU-Ebene wohl nicht vom Bundestag selbst? Ganz einfach: Weil der Bundestag längst ein hohles Gebilde ist.

Sowohl Regierung als auch die Mehrheit im Bundestag werden immer kontrolliert von der Mehrheitspartei oder Mehrheitskoalition. Der Bundestag kann somit niemals eine von der Regierung unabhängige Politik machen in Deutschland. Die Regierung kann also auch nach dem Karlsruher Urteil weiterhin unbemerkt von der Öffentlichkeit (weil die deutschen Medien über EU-Gesetzesinitiativen grundsätzlich nicht berichten) auf EU-Ebene Gesetze vorbereiten und sie dann nachts um 3 Uhr im Bundestag durchwinken lassen.

Allenfalls das Vorhandensein einer Notbremse gegen die Aushöhlung des Grundgesetz bestätigt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil: Dass nämlich die EU nicht einfach ihre Kompetenzen nach Belieben ausweiten darf und dass das Grundgesetz auch weiterhin durch das Bundesverfassungsgericht geschützt wird. Das jedoch sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Gegen das Demokratiedefizit auf EU-Ebene bewirkt dieses Urteil jedoch nichts.

Montag, 29. Juni 2009

FAZ-Kommentator trauert darüber, dass seine Journalisten-Stimme kaum mehr Gewicht hat

Lehrerbewertung: Der Aufstand der Massen (FAZ.net)

Der Kommentator der FAZ sieht das Internet als "Notizbuch eines Weltgottes" und möchte deshalb anonyme Meinungsäußerunge im Internet am liebsten verboten wissen.

Zitat:

Jede Stimme kann im Internet gewaltiges Gewicht erlangen. (Quelle: FAZ.net)

Ja, das ist klar, dass Journalisten davor Angst haben. Also manche Journalisten zumindest, die genau deshalb den Beruf des Journalisten wählten, in der Hoffnung, dass so ihre Stimme Gewicht erlangt. Und jetzt kommt das Internet daher und der Journalisten-Rabatt auf Stimmengewicht hat sich in Luft aufgelöst. *schnüff*

Der Rest des Kommentars ist Nonsens und wieder nur das übliche Gerede vom vermeintlich rechtsfreien Raum Internet, so als ob Beleidigungen im Internet erlaubt wären oder gar so als ob der BGH bei seinem Urteil pro Spickmich.de das Beleidigen von Lehrern erlaubt hätte. Auch einige antidemokratische Tendenzen werden im Kommentar deutlich. Und zum Schluss geht es natürlich auch wieder gegen die Urheberrechtsverletzer. Und der Kommentator versteigt sich sogar zu dem Satz, dass die gesamte Netzindustrie ihre Profite aus dem geistigen Eigentum anderer saugt - eine Charakterisierung, die wohl eher auf die Musikindustrie und das Verlagswesen zutrifft als auf eine nicht näher bestimmte "Netzindustrie".

Bleibt die Frage, ob der Antrieb für solche Nonsens-Kommentare tatsächlich in der Enttäuschung mancher Journalisten liegt, nicht mehr viel zu sagen zu haben, oder ob hier lohnabhängige Journalisten vom Verlagswesen dazu gedrängt werden, gegen den wirtschaftlichen Untergang ihres Verlags-Geschäftsmodells im Internetzeitalter anzuschreiben durch Stimmungmache für eine umfassende Zensur des Internets zum Schutze der Interessen einer untergehenden Industrie, die ihre Profite aus der Vermarktung des geistigen Eigentums anderer saugt.

Dienstag, 23. Juni 2009

BGH bestätigt: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit sogar für anonym getätigte Äußerungen - Quelle surprise!

Spickmich.de: BGH erlaubt Noten für Lehrer im Internet (Spiegel.de)

Zitat:

Die Bewertung von Lehrern im Internet verstößt nicht gegen deren Persönlichkeitsrecht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Schüler dürfen demnach auf Spickmich.de weiterhin Noten für Lehrer vergeben - und anonym bleiben. [...}

Die BGH-Richter urteilten: Auch anonyme Bewertungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. (Quelle: Spiegel.de)

Ca, alors! Ische bün ent-e-setzt!! Auch anonyme Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt? Wirklich? Na, sowas.

Bis diese simple Tatsache jedoch in Deutschland allgemein bekannt ist, werden sicherlich noch zig Jahrzehnte vergehen.

Mal sehen, wie lange es dauert, bis dennoch der nächste Lehrer versucht gegen Spickmich.de zu klagen. Begründung dann sicherlich: Kinder hätten kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Ach, ich glaub, diese (erfolglosen) Klagen gab es sogar schon, wenn ich mich recht erinnere.

Donnerstag, 11. Juni 2009

Französischer Verfassungsrat lässt Gesetz zu Internetsperre scheitern - Musikindustrie indirekt als extremistische Menschenrechtsverachter entlarvt

Frankreich streitet über Netzsperren: "Loi Hadopi" soll schnell erneuert werden (Netzeitung.de)

In Frankreich darf kein Bürger einfach auf Beschluss einer Behörde vom Internet ausgeschlossen werden. Dies verletze die Menschenrechte der betroffenen Bürger. Der Schutz des Urheberrechts wird also trotz der ekelhaften, erpresserischen und vermutlich auch korrupten Lobbyarbeit der Musikindustrie nun doch nicht oberstes Staatsziel Frankreichs, dem sich alle anderen Werte und Rechte unterzuordnen haben. Dennoch will die UMP das Gesetz weiter verfolgen. Nur wie genau die Bedenken des französischen Verfassungsrates bei der nächsten Version des Gesetzes ausgeräumt werden sollen, bleibt weitgehend unklar.

Zitat:

Eine Aussperrung aus dem Internet verletze Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789. [...]

Wie die Regierung die ebenfalls vom Verfassungsrat beanstandete Umkehr der Beweislast neu formulieren will, blieb bislang unklar. (Quelle: Netzeitung.de)

Donnerstag, 23. April 2009

Weiteres illegales KFZ-Kennzeichen-Screening in Bundesländern lässt an Autorität des Verfassungsgerichts zweifeln

Autokennzeichen-Erfassung: Fünf Bundesländer nutzen verbotene Videoüberwachung (Spiegel.de)

Zitat:

Laut ADAC erfassen noch immer fünf Bundesländer Autokennzeichen per Video. Damit verstoßen sie gegen ein im März 2008 gefälltes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. [...]

Ein Gutachten belege Verstöße in Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Baden-Württemberg, teilte der ADAC am Donnerstag in München mit. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel würden Autofahrer weiter nach dem alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz ohne jeden Anlass überwacht. [...]

Baden-Württemberg plane trotz der klaren Vorgaben der Karlsruher Richter eine nicht verfassungsgemäße Überwachung des Straßenverkehrs. Die Polizei in Berlin führe mittlerweile sogar ohne erforderliche gesetzliche Grundlage Videokontrollen durch [...]. (Quelle: Spiegel.de)

Rechtliche Konsequenzen wird dieses Fehlverhalten der Exekutiv-Organe natürlich nicht haben. Urteile des Bundesverfassungsgerichts scheinen im Grunde genommen nur so eine Art "Ermahnung" zu sein, ohne wirkliche Autorität.

Mittwoch, 1. April 2009

Bundesverfassungsgericht: Pauschale Anordnung zur DNA-Entnahme verfassungswidrig

DNA-Probe: Erfolgreich vor dem BVerfG gestoppt (Datenschutz-Blog)

Zitat:

Wie inzwischen faktisch üblich, wurde diese angeordnet, ohne dass "zukünftige erhebliche Straftaten" im Raume stehen. Das abstellen auf "sonstige Straftaten" ist so ohne weiteres nicht möglich [...]. (Quelle: Datenschutzbeauftragter-Online.de)

Dienstag, 31. März 2009

Linkketten vom Landgericht zu Wikileaks: Jetzt auch Hausdurchsuchungen bei Richtern des LG Karlsruhe?

Linkketten vom Landgericht Karlsruhe zu Wikileaks.org (Fefes Blog)

Das Landgericht Karlsruhe urteilte, dass auch das mittelbare verlinken von strafrechtlich relevantem Material Hausdurchsuchungen rechtfertigt. So ein Pech für die Richter des Landgerichts. Denn nun könnten sie oder Mitarbeiter ihres Landgerichts ebenfalls zu Zielen von Hausdurchsuchungen werden.