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Samstag, 15. August 2009

Einzigartige deutsche Rechtssprechung macht's möglich: BGH ermutigt indirekt Polizei, Verdächtige illegal abzuhören

BGH lässt Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff zu (Heise.de)

Zitat:

Zwar entsprach das rheinland-pfälzische Polizeigesetz, auf dessen Grundlage die Verwanzung im Sommer 2004 angeordnet worden war, laut dem Richtspruch nicht in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner im März 2004 ergangenen Entscheidung zum großen Lauschangriff nach der Strafprozessordnung aufgestellt hatte. Insbesondere enthielt es nach der Einschätzung des BGH keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diese Sphäre darf der Staat nach der Maßgabe aus Karlsruhe auf keinen Fall eingreifen.

Die gewonnenen Erkenntnisse konnten aufgrund einer im Einzelfall erfolgten "Gesamtabwägung" gleichwohl für das Verfahren verwendet werden, urteilte nun der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs. [...]

"Bei uns ist es leider nicht so wie in den USA, wo die Nutzung der Früchte vom verbotenen Baum auch in den Verfahren tabu ist", kommentierte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Entscheidung gegenüber der Frankfurter Rundschau. Der Datenschützer fürchtet, die Rechtsprechung des BGH könnte dazu führen, dass Behörden auch rechtswidrig ermitteln. Dahinter stünde die Hoffnung, die illegal erlangten Beweise doch in Verfahren einspeisen zu können. (Quelle: Heise.de)

Damit ist erneut der Grundrechteschutz in Deutschland hinsichtlich der Überwachung Verdächtiger als Farce entlarvt, denn dabei geht es ja nicht nur darum, dass bestimmte Beweise nicht vor Gericht verwertet werden dürfen, sondern dass illegale Überwachungen als solche erst gar nicht stattfinden.

Positiv an dem Urteil des BGH ist lediglich, dass es bestätigt, dass deutsche Gerichte nicht nach Belieben die Definition, wer Terrorist ist, festlegen können, sondern sich dabei an deutsche Gesetze halten müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber was ist heute noch selbstverständlich, wenn es um Terroristen und deren Behandlung durch Sicherheits- und Justizbehörden geht?

Über den letzten Aspekt des BGH-Urteils berichtet die Süddeutsche Zeitung: Al-Qaida-Urteil des BGH: Strikte Vorgaben für Terrorismus-Urteile.

Zitat:
Zu Unrecht habe das OLG vermeintliche Gesetzeslücken mit einer "europarechtskonformen Auslegung" ausgleichen wollen, nämlich mit dem Hinweis auf einen EU-Rahmenbeschluss von 2002. Etwaige Korrekturen des engen deutschen Begriffs einer "Vereinigung" könne allenfalls der Gesetzgeber vornehmen, sagte Richter Jörg Peter Becker. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Donnerstag, 12. Februar 2009

Deutschland: Politik plant weitere Datenvernetzung zwischen Polizei und Geheimdiensten

"Wunschliste" für den Präventionsstaat Deutschland (Ravenhorst)

Kai trägt zusammen, wie die Union derzeit daran arbeitet, den Datenaustausch zwischen den Datenbanken aller möglicher geheimdienstlicher und polizeilicher Behörden zu befödern und so die vormalige Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei weiter auszuhöhlen. Noch protestiert die SPD. Aber wir kennen ja die wiefelspützische SPD...

Und der BND will jetzt auch im Inneren Telefongespräche abhören dürfen und auch "Quellen-TKÜ" betreiben, also in Wohnungen von Bürgern heimlich einbrechen dürfen.

Es wird immer bunter und wilder. Ich bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis auch dem letzten CDU-Wähler klar wird, dass die Union eine Truppe gefährlicher Chaoten ist. Dass die SPD nur hohl und leer ist und jeden Scheiß mitmacht, so lange sie irgendwie mit an der politischen Macht beteiligt ist, ist wohl inzwischen jedem klar.

Freitag, 18. April 2008

BKA-Gesetz nicht verfassungskonform: Ein Kommentar von Heribert Prantl

Geplantes BKA-Gesetz: Die Lidlisierung des Rechts (Süddeutsche Zeitung).

Mal wieder ein klarer Kommentar von Heribert Prantl zur Arbeit von Schäuble und Zypries.

Ausschnitt:

Das geplante Gesetz ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, es ist auch (bewusst?) schlampig: Die polizeiliche Beobachtung in Paragraph 20i entspricht nicht der Verfassungsgerichtsentscheidung zum Kfz-Kennzeichenabgleich, die Beobachtung bezieht sich auf eine unzulässige Vielzahl von Umständen (Absatz 1), der Anlass der Beobachtung (Absatz 2) ist weit und vage: Das Bundeskriminalamt darf beobachten, wenn es das aufgrund der "Gesamtwürdigung der Person" für geboten hält.

Die Rasterfahndung in Paragraph 20j ist viel zu weit gespannt, sie limitiert nicht die Merkmale, die erfasst werden sollen, und sie ermöglicht die Weiterverwendung "für ein mit dem Sachverhalt zusammenhängendes Verfahren".

Bei der Onlinedurchsuchung von Computern in Paragraph 20k wird nicht von konkreter Gefahr gesprochen, man hat Karlsruher Formulierungen pro forma aufgepickt, ohne sie dann zu definieren. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Was für einen "unanständigen" Arbeitsethos haben Schäuble und Zypries eigentlich? Könnte es sein, dass denen mittlerweile das Regieren ziemlich auf den Senkel geht? Die beiden scheinen intellektuell überfordert zu sein mit ihrer Aufgabe.

Freitag, 7. März 2008

Negative Folge des Verfassungsgerichtsurteils zur Online-Durchsuchung: Richterband soll bei großem Lauschangriff eingeführt werden

Abhören von Wohnungen: Koalition will Lauschangriff neu regeln (Süddeutsche.de)

Ausschnitt:

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu Online-Durchsuchungen dringen die Innenexperten der großen Koalition auf eine Neuregelung auch beim großen Lauschangriff. Die Karlsruher Vorgaben für Online-Durchsuchungen sollten analog auch auf das Abhören von Wohnungen angewandt werden, sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) [...]. Ein Richter solle dann im Nachhinein entscheiden, welche Passagen zum unantastbaren Kernbereich der Privatsphäre gehörten und damit unverwertbar seien. Ein solches Verfahren habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung nunmehr ausdrücklich gebilligt. (Quelle: Süddeutsche.de)

Da staunen diejenigen, die das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung gelobt hatten, vermutlich. Ich hatte es jedoch befürchtet: In dem Urteil rückte das Bundesverfassungsgericht von seiner bisherigen Position eines absoluten Schutzes des Kernbereichs der Privatsphäre ab. Das will die große Koaltion sich nun auch beim großen Lauschangriff zu Nutze machen und ein sogenanntes "Richterband" einführen, um - wie bei einer Online-Durchsuchung - doch erst einmal alles aufzeichnen zu können.

Der Staat bekommt so Zugriff auf das Privateste des Privaten. Bundesverfassungsgericht sei Dank.

Mittwoch, 23. Januar 2008

Bayerische Geheimhaltung in Bezug auf durchgeführte Überwachung der Bevölkerung

Bayern verweigert Auskunft zu Überwachungsmaßnahmen (Heise.de)

Ausschnitt:

Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. [...] Die Grünen wollten von der Staatsregierung wissen, aus welchen Gründen wie viele Bürger in Bayern seit 2003 abgehört wurden. Außerdem verlangt die Opposition Auskunft, welche Technik eingesetzt wird, um Telefongespräche und Internet-Verbindungen anzuzapfen sowie Gespräche in Wohnungen zu belauschen. Auch die SPD bezeichnete die Weigerung der CSU als unverständlich: "Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die Staatsregierung nicht berichtet" [...]. (Quelle: Heise.de

Keine Gründe? Vermutlich gibt es da einige Millionen Gründe - oder wieviele Einwohner hat Bayern derzeit? Wer will schon als Bürger hören, dass er abgehört wird? Also ich kann die Bayerische Landesregierung voll verstehen, dass sie hier lieber nichts zu sagen will.

Sonntag, 6. Januar 2008

Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit!

Auf dem Weg in den autoritären Staat (Blätter für deutsche und internationale Politik)

(Via Kommentar von Don Pepone, via Mein Parteibuch Blog)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger analysiert, ob sich aus dem Grundgesetz oder aus anderen ähnlichen Gesetzeswerken oder Erklärungen ein "Grundrecht auf Sicherheit" ableiten lässt und was dies bedeuten würde.

Ausschnitt:

Ohne nennenswerte Wirkung zu entfalten, hatte damals vor allen der als Kronjurist der konservativen Rechtspolitik geltende Bonner Staatsrechtler Josef Isensee behauptet, im Grundgesetz der Bundesrepublik sei, wenngleich nicht ausdrücklich, so jedoch implizit ein Grundrecht auf Sicherheit verankert. Darauf anspielend erklärte Otto Schily 1998, an die Gegner des Großen Lauschangriffs gewandt: "Wer meint, dass das Grundrecht auf Sicherheit eine Erfindung konservativer Professoren ist, der irrt und beweist damit nur seine Unkenntnis der deutschen Verfassungs- und Rechtsgeschichte. Schon in der Virginia Bill of Rights ist das Grundrecht auf Sicherheit enthalten gewesen. Es setzt sich über die verschiedenen Verfassungsdokumente bis zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fort, in der in Artikel 5 das Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit verankert ist." [...]

Die in der Verfassung positivrechtlich spezifizierten Freiheitsgrundrechte würden einem entindividualisierten, kategorial also völlig anderen, positivrechtlich nicht fassbaren, insofern notwendig abstrakten und deswegen in Abwägungen immer überlegenen Grundrecht auf Sicherheit untergeordnet werden. Die Freiheit würde der vermeintlichen Sicherheit zum Opfer fallen. [...]

Das zentrale für die Existenz eines solchen Grundrechts auf Sicherheit vorgebrachte Argument ist jedoch unzutreffend. [...] weil die Sicherheit, die Art. 5 EMRK neben das Grundrecht auf Freiheit stellt, unter allen Auslegungsgesichtspunkten und nach ständiger Rechtssprechung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs sowie der einschlägigen Kommentarliteratur nicht Sicherheit durch, sondern Sicherheit vor dem Staat bedeutet. (Quelle: Blaetter.de)

Es folgt noch eine interessante Auflistung der "verfassungspolitischen Desaster", in die die Bundes- und einige Länderregierungen in letzter Zeit immer wieder gerieten, weil die Regierungen den Charakter des Grundgesetzes als Gesetz zum Schutz des Bürgers vor dem Staat missachteten.

Anschließend analysiert der Artikel eingehender die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Großen Lauschangriffs und Leutheusser-Schnarrenberger stellt dar, dass sich Regierung und Parlament in ihrem berichtigten Gesetzentwurf zum Großen Lauschangriff nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten haben:
Bemerkenswert ist nun, dass bereits der in die parlamentarische Beratung eingebrachte und schließlich auch vom Deutschen Bundestag mehrheitlich verabschiedete Gesetzentwurf den § 100c Abs. 4 kaum merklich anders fasst, ohne dass dies die zustimmende Bundestagsmehrheit gestört hätte. Anstelle des strikt bedingenden "wenn kernbereichsrelevante Informationen erfasst werden" steht nun im Gesetz das relativierende "soweit kernbereichsrelevante Informationen erfasst werden", womit erkennbar der rechtliche Spielraum für eine Umgehung des verfassungsgerichtlichen Überwachungsverbots geschaffen wurde. Abweichend von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts scheint also nun der Lauschangriff auch dann zulässig sein, wenn typisierende Umstände unwiderlegbar darauf schließen lassen, dass in den überwachten Räumen kernbereichsrelevante Gespräche geführt werden. (Quelle: Blaetter.de)

Bei der Regelung der Telekommunikationsüberwachung geht die Bundesregierung sogar noch weiter. Hier sollen Überwachungen nur abgebrochen werden, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme [vorliegen], dass durch die Überwachungsmaßnahmen allein Kommunikationsinhalte oder Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden." Die Betonung liegt auf "allein"!

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger folgert dementsprechend:
Dies ist eine Formulierung, die in ihrer rabulistischen Qualität kaum noch zu überbieten ist. Denn weil eine Prognose darüber, dass in einer interpersonalen Kommunikationssituation alleine, das heißt ausschließlich kernbereichsrelevante, Gespräche geführt werden, lebensfremd und schlicht unmöglich ist, wird die sich als eingriffsbeschränkend gerierende Formel in Wirklichkeit dazu führen, dass ausnahmslos alle Gespräche einer polizeilichen Überwachung offen stehen. (Quelle: Blaetter.de)

Denn: Weil niemand mit Sicherheit prognostizieren kann, dass ein Verdächtiger bei einem Gespräch mit beispielsweise Familienangehörigen doch auch über Dinge sprechen könnte, die mit der ihm zur Last gelegten Tat zu tun haben, meint die Bundesregierung und die SPD- und Unionsfraktionen im Parlament, dass die Polizei im Zweifelsfall halt immer abhören muss. Aus dem Verbot des Bundesverfassungsgerichts, dass Überwachungen dort zu unterbleiben haben, wo der Kernbereich der Privatsphäre betroffen ist, wird so eine Vorgabe, die nach den Äußerungen von Regierung und SPD/Union kaum mehr beachtet werden muss.

Weiterhin wird die Bundesregierung dann argumentieren, dass die automatische Aufzeichnung aller Gespräche ("Richterband") das grundgesetzschonendere Vorgehen sei (im Vergleich zur von der Bundesregierung herbeifantasierten Möglichkeit, Gespräche eigentlich immer "live" mitverfolgen zu dürfen).

Dies, so Leutheusser-Schnarrenberger, sei pure "Rabulistik".

Zum Schluss geht Leutheusser-Schnarrenberger noch auf die "Gedankenexperimente" von Schäuble ein, das bei der Gefahrenabwehr der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht mehr gelten könne.
Es wirft ein grelles Licht auf den fundamentalen Wandel im Staatsdenken, der sich in den letzten Jahren schleichend vollzogen hat und nun mit Vehemenz die Politik bestimmt, dass es ausgerechnet das Bundesinnenministerium war, das in einer 1989 herausgegebenen Broschüre ausdrücklich auf die dem Hobbesschen Staatsdenken eigene Gefahr der "Rechtfertigung autoritärer Systeme" hinwies, in denen "die Bedeutung des Volkes auf den Status von Befehlsempfängern degradiert wird." (Quelle: Blaetter.de)

Wolfgang Schäuble jedoch bezieht sich neuerdings ausdrücklich auf Thomas Hobbes als Kronzeugen des angeblich "modernen Staatsdenkens".

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Weil Ermittler nicht überall zuhören können, würde Deutschland zum Biotop für Verbrecher

Deutschland wird zum Biotop der Verbrecher (Welt.de)

Ein italienischer Mafia-Jäger meint, dass Deutschland der Mafia hilflos und schutzlos ausgeliefert ist und überhaupt gar nicht, gaaaaaaar nicht gegen die Mafia ermittelt werden kann, weil hier die umfassende akustische Wohnraumüberwachung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts behindert würde.

Der Artikel schildert sogar, dass Deutschland nun wegen dieser Behinderungen bei der akustischen Wohnraumüberwachung zu einem "Biotop" für Verbrecher würde, also zu einem Lebensraum, in dem sich Verbrecher pudelwohl fühlen. Dass Deutschland also eine Art Paradies für Verbrecher sei. Nur weil die Ermittler nicht überall zuhören können.

Datenschützer seien hysterisch und würden übertreiben, wird oftmals aus den Reihen der Unionsparteien geäußert. Wer übertreibt hier?

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Düsseldorfer Gericht verurteilt mutmaßliche El-Kaida-Terroristen auf Grundlage von Großem Lauschangriff

"Rechtliche Grauzone" (Zeit.de)

Ausschnitt:

Ein Düsseldorfer Gericht hat mehrere Al-Qaida-Angehörige mit Hilfe von Erkenntnissen aus einem Großen Lauschangriff zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richter kritisierten die momentane Rechtslage. [...] Bei der Würdigung des Beweismaterials aus der Wohnraumüberwachung habe sich der Senat in einer "rechtlichen Grauzone" bewegt. Der Gesetzgeber solle die jetzige Regelung erneut überarbeiten, sagte Breidling. (Quelle: Zeit.de)