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Donnerstag, 30. Juli 2009

Mehr Rechte für Abgeordnete bei "kleinen Anfragen": Heribert Prantl kommentiert die erneute Hilfe für den Bundestag durch das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Symphonie mit Pauken (Süddeutsche Zeitung)

Das Urteil ist auch ein erneuter Schuss des Bundesverfassungsgerichts vor den Bug derjenigen, die den Präventionsstaat propagieren.

Heribert Prantl kommentiert:

Zum dritten Mal in Folge hat am heutigen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments gestärkt: Das höchste Gericht erklärt die herablassende, überhebliche und geheimniskrämerische Art für verfassungswidrig, mit der die Bundesregierung die sogenannten Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt. [...]

Die Bundesregierung hatte die Auskunftsbegehren unter Hinweis auf "Geheimhaltungsbedürfnisse" ziemlich umfassend und oberflächlich abgebürstet. Diese Argumentation wird von den Verfassungsrichtern zerpflückt, an manchen Stellen bricht da in der Begründung blanke Ironie durch. Die Verfassungsrichter halten die subalterne Rolle, in die sich der Bundestag drängen lässt oder von der Bundesregierung gedrängt wird, für grundgesetzwidrig. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Es geht also auch bei diesem Urteil um das Herz der Demokratie in Deutschland: Um die Unabhängigkeit des Parlamentes von der Regierung. Für die ARD-Tagesschau und ZDF-Heute ist das alles kein Thema. Es könnte natürlich auch sein, dass "Tagesschau" und "Heute" kaum berichten über derartige Urteile, weil in den Redaktionen sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass in Deutschland das Parlament trotz der Hilfen aus Karlsruhe weiterhin ein zahnloser Tiger bleibt (weil im Hintergrund hinter Regierung und Parlament bekanntlich ja eh immer die Mehrheitspartei oder Mehrheitsoalition die Fäden zieht und so die Gewaltenteilung in Deutschland schon immer ausgehebelt hat) und man deshalb den Bundestag bei der Berichterstattung ruhig vernachlässigen dürfe.

Bundesverfassungsgericht stärkt erneut erheblich Rechte der Bundestagsabgeordneten gegenüber Regierung - Für ARD und ZDF kaum ein Thema

Bundesregierung muss Parlament besser über Geheimdienste aufklären (Heise.de)

Zitat:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung gerügt, weil sie Anfragen von Bundestagsabgeordneten zu Tätigkeiten der Nachrichtendienste nicht beantwortet und pauschal auf das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) für die Spione hingewiesen hat. Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts stellte in einem jetzt veröffentlichten Urteil (2 BvE 5/06) fest, die Bundesregierung habe Antworten auf mehrere "Kleine Anfragen" von 2006 "mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Begründungen verweigert". Damit seien die Rechte der Parlamentarier verletzt worden. (Quelle: Heise.de)

Pikanterweise ging es konkret um eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung, ob und wenn ja wie umfangreich der BND und die Geheimdienste der Bundesländer Bundestagsabgeordnete bespitzeln. Die Regierung antwortete darauf einfach nicht.

Der wichtigste Satz im Heise-Artikel lautet:
Karlsruhe stellte nun klar, dass das PKG allein ein zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle der Regierung sei. Diese hebe die Informationsrechte von Abgeordneten nicht auf. Das parlamentarische Fragerecht werde auch nicht durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Befassung des Ältestenrates mit diesen Fragestellungen verdrängt. (Quelle: Heise.de)

Die Regierung bräuchte dem Parlament nur in Fällen "evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit" keine ausführliche Antwort oder keine ausführliche Begründung für eine Nicht-Antwort geben. Nur anhand einer ausführlichen Begründung könne nämlich das Parlament entscheiden, ob es die Nicht-Anwort akzeptieren könne (zur Erinnerung: theoretisch steht der Bundestag in Deutschland über der Regierung, weil der Bundestag die Regierung jederzeit durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt jagen kann...).

Nachdem das Bundesverfassungsgericht also schon beim Urteil zum Lissabon-Vertrag die Macht des Bundestages gestärkt hatte und außerdem jüngst die Rechte der Opposition bei Untersuchungsausschüssen gegenüber der Regierung gestärkt hatte, stärkt es jetzt erneut die Macht des Bundestages gegenüber der Regierung.

Diese Tatsache ist jedoch - wie beim Verfassungsgerichts-Urteil zu den Oppositionsrechten bei Untersuchungsausschüssen - kaum ein Thema in den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern von ARD und ZDF. Bei Tagesschau.de gibt es zwar einen kleinen Artikel, der jedoch kaum den grundlegenden Charakter des Karlsruher Urteils darstellt. Bei Heute.de finde ich bis jetzt keinen einzigen Artikel zum Thema. Nur zum Vergleich: Via News.Google.de findet man jedoch bei anderen Medien eine ganze Reihe von Artikeln zu dieser Nachricht und zu diesem Thema.

Die extreme Zurückhaltung bei Tagesschau.de und Heute.de bei Meldungen, in denen es um die Stärkung der Rechte des Bundestages geht, kann ich mir nur damit erklären, dass ARD und ZDF in ihren Nachrichtensendungen weitestgehend halt Regierungsfunk betreiben.

Freitag, 3. Juli 2009

Heribert Prantl kommentiert die Unsitte, Reden im Parlament nachts zu Protokoll zu geben

Neue Bundestags-Geschäftsordnung: Das Parlament als Farce (Süddeutsche Zeitung)

Mal wieder ein lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl über den beklagenswerten Zustand der Demokratie in Deutschland, weil der Bundestag zu einer Farce eines Parlamentes verkommen ist.

Zitat:

Reden werden ungehalten zu Protokoll gegeben, Diskussion und Öffentlichkeit entfallen: So erledigt der Deutsche Bundestag Gesetze - und sich selbst. [...]

Die zweite und dritte Lesung von Gesetzen bestand einzig und allein in der Niederlegung von schriftlichen Reden. [...]

Wird die fehlende Beratung im Plenum durch die Beratung in den Ausschüssen ersetzt? Derzeit nicht. Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. (Quelle: Sueddeutsche.de)

So werden gerade besonders lästige und strittige Themen nicht mehr öffentlich verhandelt im Bundestag. Auch die kleineren Fraktionen lassen sich auf dieses Spiel ein, um mit ihren Themen im Gegenzug und im Poker um die Zeitaufteilung nicht immer am Ende des Sitzungstages, also in der Nacht, zu landen.

Statt also in der Öffentlichkeit und damit auch in den Medien mit Ton und Bild, vielleicht sogar live, zu streiten und Argumente auszutauschen, direkt auf das vorher Gesagte einzugehen, Zwischenfragen zu ermöglichen und medienwirksam zu präsentieren, wird die politische Diskussion im Bundestag abgetötet und der Zugang zur politischen Diskussion absichtlich erschwert.

Die Rede muss gehalten werden, muss geredet werden, muss vorgetragen werden. Ihre Form und ihr Inhalt ist zwingend an den mündlichen Vortrag und an die Zuhörer und an den Ort ihres Vortrages gebunden, weil sie Aussagen zuspitzen muss, um die Zuhörer nicht zu ermüden, weil sie deshalb klarer strukturiert sein muss, weil sie immer mehr offenbart und den Redner mehr "festnagelt" als beispielsweise ein schriftlicher Aufsatz, in dem jemand sich nach allen Seiten absichern kann und schwammig und ausweichend sich zu Dingen äußern kann. Eine zu Protokoll gegebene Rede ist somit eine Verweigerung des Dialogs, eine Verweigerung, sich klar zu positionieren, eine Verweigerung, den politischen Gegner herauszufordern und eine Verweigerung, Dinge beim Namen zu nennen. Eine zu Protokoll gegebene Rede ist eine Verweigerung der Abgeordneten vor der Demokratie und eine Verhöhnung des Wählers.

Andererseits macht die Tatsache, dass die Abgeordneten derart freiwillig auf ihre Reden verzichten, erneut deutlich, dass die Abgeordneten ihre Arbeit im Parlament selbst weitgehend als überflüssig ansehen. Nur eine in der Tat im politischen Geschehen überflüssige Institution kann ohne direkte Folgen ihr Handeln und Tun derart beschneiden. Für den amerikanischen Kongress beispielsweise wäre es schlichtweg undenkbar, dass die Senatoren und Abgeordneten im Repräsentantenhaus freiwillig derart auf ihre öffentlichen Reden verzichten würden. Dies würde sofort zu einer Krise des gesamten demokratischen Systems in den USA führen. In Deutschland jedoch kann der Bundestag ohne direkte sichtbare Folgen auf Debatten verzichten. Eben, weil der Bundestag überflüssig ist und eben weil es in der deutschen Demokratie in der Praxis keine wirksame Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive gibt, weil bei Bundesregierung und Bundestag immer der gleiche "Spieler" im Hintergrund das Sagen hat, nämlich die Mehrheitspartei oder Mehrheitskoalition. Ein Bundestag ist bei diesem System schlicht überflüssig, denn die Politik sowohl von Bundesregierung als auch von Bundestag wird in Deutschland letztlich durch die Mehrheitspartei und dort durch ein informelles Netzwerk an einflussreichen Parteileuten bestimmt.

Leider macht Heribert Prantl auch in diesem Kommentar wieder nicht auf diesen Umstand aufmerksam, also auf das große System-Problem, auf den großen Web-Fehler im politischen System Deutschlands.

Samstag, 20. Dezember 2008

NRW: Streit um prominente Staatsanwältin (Teil 5)

Staatsanwältin Lichtinghagen: Gutes tun und Schlechtes wollen (Süddeutsche Zeitung)

Konkretere Infos über die Vorwürfe gegen Staatsanwältin Lichtinghagen.

Ausschnitt:

Die Staatsanwältin hatte einige Millionen der klammen Privatuni Witten/Herdecke zukommen lassen. Ihre Tochter, die dort studieren wollte, war zunächst abgelehnt worden, dann wurde sie doch aufgenommen und die Liechtenstein-Fahnderin bedachte die Uni weiter. "Der böse Anschein ist hier nicht von der Hand zu weisen", sagte die Ministerin. Andererseits seien der 54-Jährigen bei den Vergaben von Bußgeldern "keine persönlichen Vorteile" nachzuweisen. Deshalb werde sie womöglich mit einer Ermahnung davon kommen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Donnerstag, 18. Dezember 2008

NRW: Streit um prominente Staatsanwältin (Teil 4)

Lichtinghagen-Affäre: Vorwürfe gegen NRW-Justizministerin (Süddeutsche Zeitung)

Immer noch ist unklar, was eigentlich bei der Bochumer Staatsanwaltschaft los ist und was an den Vorwürfen gegen die Staatsanwältin Lichtinghagen dran ist.

Ein interessanter Satz findet sich noch am Schluss des Artikels:

Spekulationen, dass das Gezerre Einfluss auf den am 22. Januar beginnenden Prozess gegen Zumwinkel haben könnte, sind wenig glaubhaft. An eine angebliche Absprache zwischen Lichtinghagen und Zumwinkels Anwalt Hanns Feigen wird auch der neue Vertreter der Anklage gebunden sein. Zumwinkel droht nur eine Bewährungsstrafe.

Für die weiteren Liechtenstein-Verfahren aber gelten fortan neue Regeln. Lichtinghagen bevorzugte das Modell sehr hoher Geldstrafen bei Verzicht auf Haft. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Dienstag, 16. Dezember 2008

NRW: Streit um prominente Staatsanwältin (Teil 3)

Liechtenstein-Fahnderin: Streit um Bochumer Staatsanwältin eskaliert (Süddeutsche Zeitung)

Die Vorwürfe gegen die für die Strafverfolgung von Zumwinkel verantwortliche Staatsanwältin Frau Margrit Lichtinghagen werden konkreter.

Ausschnitt:

Der in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellose Streit um die berufliche Zukunft der Bochumer Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen eskaliert weiter. Die Leitung der Bochumer Staatsanwaltschaft und der Hammer Generalstaatsanwalt Manfred Proyer stellten am Montagnachmittag für das Düsseldorfer Justizministerium ein Dossier zusammen, das die 54-jährige Strafverfolgerin, die bundesweit durch die Liechtenstein-Verfahren bekannt wurde, aus Sicht der Behördenchefs schwer belastet. [...]

In dem Dossier fürs Ministerium wirft die Bochumer Hausspitze der Beamtin nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vor allem vor, bei Geldzuweisungen gemauschelt zu haben. Bei dieser Gelegenheit stellte sich heraus, dass die Beamtin, die viele Steuerstrafverfahren mit hohen Geldbußen abschloss, in ihrer Laufbahn mehr als hundert Millionen Euro mehr oder weniger frei verteilt hat.

So soll sich in den mittlerweile von den Kollegen gefilzten Akten auch ein frischer Vermerk der Ermittlerin befinden, demzufolge sie möglicherweise einige Millionen Euro auch auf Vorschlag hochrangiger Politiker in NRW auszahlen ließ. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Wird hier ein dicker Filz zwischen NRW-Spitzenpolitikern und der berühmten Staatsanwältin sichtbar? Wird dadurch eventuell auch die "Panne" der Staatsanwältin "erklärbarer", durch Zumwinkel nun eventuell knapp an einer Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung vorbei kommen könnte?

NRW: Streit um prominente Staatsanwältin (Teil 2)

Liechtenstein-Fahnderin: Schwere Vorwürfe gegen Staatsanwältin (Süddeutsche Zeitung)

In diesem Artikel erscheint die für die Strafverfolgung von Zumwinkel verantwortliche Staatsanwältin Frau Margrit Lichtinghagen in einem fragwürdigerem Licht.

Ausschnitt:

Die bundesweit bekannte Fahnderin Margrit Lichtinghagen soll bei der Überweisung von Geldbußen gemauschelt haben. [...]

Die seit Monaten andauernden Auseinandersetzungen zwischen Lichtinghagen und ihrer Behördenleitung waren am Dienstag eskaliert. Der prominenten Staatsanwältin waren wegen angeblicher Eigenmächtigkeiten und Kompetenzüberschreitungen ihre Ablösung im Liechtenstein-Komplex und die Versetzung in eine unbedeutende Strafabteilung mitgeteilt worden war. [...]

Die SPD-Opposition im Düsseldorfer Landtag forderte Justizministerin Müller-Piepenkötter auf, "die Intrigen gegen eine erfolgreiche Staatsanwältin zu stoppen". Lichtinghagen solle "aus fadenscheinigen Gründen kaltgestellt" werden, erklärte der SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger. (Quelle: Sueddeutsche.de)

NRW: Streit um prominente Staatsanwältin (Teil 1)

Fall Zumwinkel: Dornen für die Staatsanwältin (Süddeutsche Zeitung)

In diesem Artikel der Süddeutschen Zeitung erscheint die für die Strafverfolgung von Zumwinkel verantwortliche Staatsanwältin Frau Margrit Lichtinghagen als Opfer nicht näher zu bezeichnender Intrigen innerhalb des NRW-Justiz-Apparates.

Ausschnitt:

Steuersünder wie den Ex-Post-Chef Zumwinkel lehrt sie das Fürchten, aber ihren Vorgesetzten ist sie wohl zu forsch. Nun soll die Bochumer Strafverfolgerin Margrit Lichtinghagen versetzt werden. Ein Lehrstück über deutsche Bürokratie. [...]

Ausgerechnet über die berufliche Zukunft einer solch prominenten Strafverfolgerin tobt derzeit zwischen der Behördenleitung in Bochum, der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und dem Düsseldorfer Justizministerium ein erbitterter Streit. Die Beamtin soll, so wollen es ihre Vorgesetzten, von den Liechtenstein-Steuerverfahren abgezogen werden. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Auf dem Weg zum Zwei-Parteien-Staat mit "Bundesratsreform": SPD und Union wollen eigene Macht noch mehr ausbauen

Grundgesetzänderung: Durchregieren in Berlin (Frankfurter Rundschau)

Ausschnitt:

Nach einer ersten Welle der Distanzierung erntet Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wachsenden Beifall für seine Forderung, die Schwellen für eine Zustimmung des Bundesrates zu Gesetzen zu senken. [...]

Wegen der zunehmenden Anzahl von Ländern, in denen Union und FDP gemeinsam regieren, wird es für die große Koalition schwieriger, Gesetze im Bundesrat durchzusetzen. (Quelle: FR-Online.de)

Dass "Demokratie" nicht darin besteht, der Mehrheitspartei das ungehinderte Durchregieren zu ermöglichen, ahnt in Deutschland anscheinend kaum jemand. Alleine, dass SPD und Union diese Vorschläge so selbstsicher überhaupt öffentlich äußern, zeigt, wie beschädigt das demokratische Verständnis in Deutschland bereits ist.

Freitag, 21. November 2008

Schäuble findet Demokratie nicht gut

Wegen Gezerre um BKA-Gesetz: Schäuble fordert neue Regeln für den Bundesrat (Netzeitung.de)

Der kurze, kleine Einleitungssatz der Netzeitung zur Meldung sagt alles, was dazu zu sagen ist:

Ein wichtiges Projekt des Innenministers droht in der Länderkammer zu scheitern. Doch anstatt die Meinungsbildung zu beeinflussen, will Schäuble die Spielregeln ändern. (Quelle: Netzeitung.de)

Man merkt: Es geht beim BKA-Gesetz nicht um überzeugende Inhalte, sondern um die pure Machtausweitung der Exekutive. Das BKA-Gesetz an sich ist ein Angriff auf die Demokratie und Gewaltenteilung. Insofern ist der Angriff auf die Unabhängigkeit des Bundesrates nur logisch.

Montag, 20. Oktober 2008

Es war einmal ein Rechtsstaat namens Großbritannien

Dein Kopf, Deine Daten und Deine Passwörter gehören uns! (Ravenhorst)

Großbritannien hat sich aus der Reihe der westlichen Rechtsstaaten verabschiedet. Wir trauern. Und vergessen. Denn im Vergessen liegt der einzige Trost.

Ausschnitt:

Wenn die Polizeibehörden und Geheimdienste private Schlüssel und Passwörter nicht durch die Verwanzung von Rechnern oder Abhören des Datenverkehrs in ihren Besitz bekommen können, ist es für sie ein Leichtes – nach dem Beschluss des Appellationsgerichts umso mehr – das RIPA Gesetz und die britischen Gerichte zu nutzen, um über die Androhung mehrjähriger Gefängnisstrafen bei Verweigerung, den absoluten Zwang zur Herausgabe privater Schlüssel und Passwörter bei völliger Missachtung des Unschulsvermutungsprinzips und des Rechts, sich nicht selbst beschuldigen zu müssen, Passwörter, private Schlüssel und die Inhalte verschlüsselter Daten abzugreifen. [...]

Das bedeutet, Personen, die von den Sicherheitsbehörden unter Terrorverdacht gestellt werden, kann Redeverbot, Internetnutzungsverbot, regelmäßige Polizeikontrollen zuhause und Hausarrest erteilt werden, ohne das man die Person über die Begründung und Anschuldigungen informiert, wenn es das Innenministerium und die Richter für richtig halten. [...]

Nur ein Richter, Lord Justice Sedley, der sich dem Beschluss seiner beiden Kollegen nicht anschloß, fand dazu die richtigen Worte: "Damit bewegen wir und zurück in Richtung einer ungezügelten Macht der Exekutive über die persönliche Freiheit." (Quelle: Blog.Kairaven.de)

Freitag, 17. Oktober 2008

Staatsstreichgefahr abgewehrt: SPD besinnt sich und trägt Bundeswehreinsatz im Inneren nicht mit

Streit um die Bundeswehr im Inneren: Ein unverantwortliches Spiel mit der Verfassung (Tagesschau.de)

Wenn die beiden großen Parteien sich einig sind, gibt es kaum kritische Kommentare zur Politik der großen Koalition bei ARD und ZDF. Aber beim geplanten Gesetz zum Bundeswehreinsatz im Inneren kamen Union und SPD nicht zueinander. Also darf auch die Tagesschau einen kritischen Kommentar zu diesem geplanten Gesetz bringen.

Ausschnitt:

Um den Bundeswehreinsatz zu befehlen, würde es ausreichen, dass der Verteidigungsminister höchstpersönlich glaubt, es gebe einen solchen Unglücksfall. Ich finde: Eine solche Ermächtigung geht viel zu weit, und deswegen darf der Artikel 35 so nicht geändert werden. [...]

Mir macht es aber vor allem Angst, wie unverantwortlich Politiker mit unserer Verfassung spielen. Gerade bei dem, was hier an Sicherheit und Menschenleben auf dem Spiel steht, ist das für mich ein besonders schwerer Unglücksfall. (Quelle: Tagesschau.de)

Dieser "schwere Unglücksfall" hat einen Namen: Schäuble. Und seine mit ihm befreundete Polizei- und Geheimdienstclique.

Aber der nächste Versuch der Union, das Grundgesetz zu schleifen, wird kommen. Zumindest solange diese Leute um Schäuble herum großen Einfluss haben in der Union. Und die SPD bleibt ein unsicherer Kandidat.