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Dienstag, 29. September 2009

Münchner Polizei testet, ob sie Leute einfach so ohne konkrete Hinweise auf Straftat verhaften darf

Terrordrohungen gegen das Oktoberfest: Bayerische Polizei inhaftiert vorbeugend zwei Islamisten (Spiegel.de)

Zitat:

Präventiv nahmen die Fahnder zwei Islamisten fest, die sich angeblich verdächtig verhielten. Konkrete Anhaltspunkte für Planungen gibt es nicht, eine Anwältin erstattete Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung. (Quelle: Spiegel.de)

Donnerstag, 3. September 2009

USA: Hinrichtung eines vermutlich Unschuldigen

Skandalöse Hinrichtung: Fatale Fehler der Sachverständigen (Frankfurter Rundschau)

Zitat:

In Texas, wo mehr Menschen hingerichtet werden als in jedem anderen US-Staat, untersucht eine Regierungskommission Vorwürfe, Kriminaltechniker hätten über Jahre geschlampt. Im Fall Willingham liegt jetzt ein Gutachten vor, in dem der renommierte Forensiker Craig Beyler zu einem vernichtenden Urteil kommt: Der Tod der drei Kinder, für den Willingham hingerichtet wurde, war kein Verbrechen, sondern ein tragischer Unfall. [...]

Schließt sich die Kommission dem Urteil an, käme das einer tragischen Sensation gleich. Dann wäre Cameron Todd Willingham der erste Todeshäftling in den USA, dessen Unschuld nach der Hinrichtung von offizieller Seite eingeräumt wird. (Quelle: FR-Online.de)

Samstag, 15. August 2009

Einzigartige deutsche Rechtssprechung macht's möglich: BGH ermutigt indirekt Polizei, Verdächtige illegal abzuhören

BGH lässt Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff zu (Heise.de)

Zitat:

Zwar entsprach das rheinland-pfälzische Polizeigesetz, auf dessen Grundlage die Verwanzung im Sommer 2004 angeordnet worden war, laut dem Richtspruch nicht in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner im März 2004 ergangenen Entscheidung zum großen Lauschangriff nach der Strafprozessordnung aufgestellt hatte. Insbesondere enthielt es nach der Einschätzung des BGH keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diese Sphäre darf der Staat nach der Maßgabe aus Karlsruhe auf keinen Fall eingreifen.

Die gewonnenen Erkenntnisse konnten aufgrund einer im Einzelfall erfolgten "Gesamtabwägung" gleichwohl für das Verfahren verwendet werden, urteilte nun der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs. [...]

"Bei uns ist es leider nicht so wie in den USA, wo die Nutzung der Früchte vom verbotenen Baum auch in den Verfahren tabu ist", kommentierte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Entscheidung gegenüber der Frankfurter Rundschau. Der Datenschützer fürchtet, die Rechtsprechung des BGH könnte dazu führen, dass Behörden auch rechtswidrig ermitteln. Dahinter stünde die Hoffnung, die illegal erlangten Beweise doch in Verfahren einspeisen zu können. (Quelle: Heise.de)

Damit ist erneut der Grundrechteschutz in Deutschland hinsichtlich der Überwachung Verdächtiger als Farce entlarvt, denn dabei geht es ja nicht nur darum, dass bestimmte Beweise nicht vor Gericht verwertet werden dürfen, sondern dass illegale Überwachungen als solche erst gar nicht stattfinden.

Positiv an dem Urteil des BGH ist lediglich, dass es bestätigt, dass deutsche Gerichte nicht nach Belieben die Definition, wer Terrorist ist, festlegen können, sondern sich dabei an deutsche Gesetze halten müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber was ist heute noch selbstverständlich, wenn es um Terroristen und deren Behandlung durch Sicherheits- und Justizbehörden geht?

Über den letzten Aspekt des BGH-Urteils berichtet die Süddeutsche Zeitung: Al-Qaida-Urteil des BGH: Strikte Vorgaben für Terrorismus-Urteile.

Zitat:
Zu Unrecht habe das OLG vermeintliche Gesetzeslücken mit einer "europarechtskonformen Auslegung" ausgleichen wollen, nämlich mit dem Hinweis auf einen EU-Rahmenbeschluss von 2002. Etwaige Korrekturen des engen deutschen Begriffs einer "Vereinigung" könne allenfalls der Gesetzgeber vornehmen, sagte Richter Jörg Peter Becker. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Donnerstag, 13. August 2009

Großbritannien verurteilt tatsächlich Menschen, weil sie von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen

Two convicted for refusal to decrypt data (The Register)

Zitat:

Two people have been successfully prosecuted for refusing to provide authorities with their encryption keys, resulting in landmark convictions that may have carried jail sentences of up to five years. (Quelle: TheRegister.co.uk)

"Sie haben das Recht zu schweigen"... - dieser von Rechtsstaaten weltweit bislang respektierte Grundsatz der Rechtsprechung gilt in Großbritannien nicht mehr. Großbritannien ist demnach - wohl nicht nur aus meiner Sicht - kein Rechtsstaat mehr.

Donnerstag, 30. Juli 2009

Versuch, Vorratsdaten zur Aufklärung von Betrugsverbrechen zu verwenden, vorerst gescheitert

LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben (Heise.de)

Ein Staatsanwalt und ein Amtsrichter in Bamberg versuchten, die restriktiven Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Nutzung der Telekommunikationsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Erst das Landgericht stoppte den Versuch. Ein Betrugsversuch über die Höhe von 19,90 Euro pro Monat ist also auch weiterhin keine Bedrohung für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.

Natürlich werden zig weitere Amtsgerichte es in Deutschland weiter versuchen, von zig Staatsanwälten ganz zu schweigen. Denn dahinter steht meiner Meinung nach nicht etwa schlicht Unprofessionalität auf Seiten der Staatsanwälte und Amtsrichter, sondern eine rechtsstaatlich problematische Einstellung.

Mittwoch, 29. Juli 2009

EU will allen EU-Bürgern in ihre Online-Rechnungen gucken

EU möchte bei Rechnungen mitlesen (Heise.de)

Wer möchte das nicht. Da der EU aber niemand reinsprechen kann oder will, wird die EU natürlich auch dieses Mal bekommen, was sie möchte.

Bürgerrechte? Freiheitsrechte? Demokratie? Rechtsstaat? Datenschutz? America EU, fuck yeah!

Zitat:

In ihrem schon im Januar veröffentlichten Vorschlag (PDF-Dokument) zur Vereinfachung der Rechungsdirektive sieht die EU-Kommission ein länderübergreifendes Kontrollrecht vor.

§ 249 dieses Entwurfs erlaubt den "zuständigen Behörden" eines Mitgliedlandes, auf Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen, sie herunterzuladen und zu "benutzen". (Quelle: Heise.de)

Und die Bundesregierung findet das natürlich alles total super. Denn das erleichtert die Arbeit der Behörden. Und das ist der einzige Maßstab. Die Behörden müssen es einfach haben. Darauf kommt es an. Auf nichts anderes. Dauert nicht lange, da schlagen SPD und Union die Abschaffung des letzten verbliebenen Restes an Pseudo-Einfluss ab, den die Bürger haben, sprich: die Wahlen. Das würde nämlich auch die Arbeit der Behörden erheblich vereinfachen. "Bürokratieabbau" eben.

Bundesverfassungsgericht: Staat darf Beweise verwerten, die er durch illegalen Einbruch und Raub bei Bürgern gewonnen hat

Beweisverwertung: Karlsruher Dunkelkammer (Süddeutsche Zeitung)

Zitat:

Das Verfassungsgericht erklärt die Verwertung von Zufallsfunden zur Regel - und damit das Verbot zur Ausnahme. Umgekehrt wäre es richtig gewesen. (Quelle: Sueddeutsche.de)

Die Polizei kann in Deutschland einfach so illegal in Wohnungen einbrechen und alles mögliche rauben. Das wird dann zwar Jahre später von einem Gericht als illegal verurteilt - aber ohne jede Folgen für die beteiligten Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Nur für das Opfer des polizeilichen Einbruchs und des polizeilichen Raubes hat das alles Folgen, wenn die Polizei nämlich bei ihrem illegalen Tun Beweise dafür gefunden hat, dass der Beraubte auch irgendwann mal irgendwas Illegales getan hat.

Die Illegalen jagen also in Deutschland die Illegalen. Toller Rechtsstaat ist das.

Donnerstag, 23. Juli 2009

Schweizer Bundesregierung plant geheime, ungesetzliche Internetüberwachung der Bevölkerung

(Via Netzpolitik.org) Überwachung: Mit dem Staat ins Internet (Die Wochenzeitung)

Zitat:

Vertrauliche Dokumente, die der WOZ vorliegen, zeigen: Der Bund plant die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Ab dem 1. August müssen die Internetprovider, also die Anbieter von Internetzugängen, technisch aufrüsten. Künftig sollen sie in der Lage sein, die Internetnutzung ihrer KundInnen unmittelbar an die Behörden zu übertragen.

Von der "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses" ist in den Dokumenten die Rede. Konkret kann künftig das gesamte Surfverhalten einer Nutzerin oder eines Nutzers abgefangen werden, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist. Der Staat liest Diskussionen in Chats oder Einträge in Foren mit, hört bei Gesprächen über Dienste wie Skype mit oder guckt zu, sobald die Person eine Webcam aktiviert. (Quelle: Woz.ch)

Grauenhaft.

Die Schweizer Bundesregierung geht einfach davon aus, dass die bisherigen Gesetze zur Telekommunikationsüberwachung derartige Überwachungsmaßnahmen des gesamten Internetverkehrs erlauben würden, obwohl in den Gesetzen nirgends die Rede ist vom Internetverkehr. Deshalb wird gar kein neues Gesetz angestrebt, sondern es werden einfach geheime Befehle an die Polizei gegeben, Bürger ab sofort derart umfassend zu überwachen.

Es zeigt sich hier erneut, dass diese Clique aus Politikern, die derartige Überwachungen forcieren weltweit mit zu den größten Gefährdern der Demokratie zählen. Diese Leute gehören identifiziert, ihr politisches Treiben muss beobachtet werden, sie müssen öffentlich bloßgestellt werden und zu Feinden der Demokratie und der Bürgerrechte erklärt werden und das Volk muss sich vorbereiten gegen solche Regierungspolitiker und Vertreter von Geheimdiensten und Polizei Maßnahmen zu ergreifen, um die Demokratie und die Macht der verfassungsgebenden Gewalt zu schützen.

Verfassungsgericht: Wer seine gelesenen E-mails beim Provider speichert, darf ohne große Hindernisse von Polizei überwacht werden

Beschlagnahme von E-Mails erlaubt: Löchriges Fernmeldegeheimnis (Taz.de)

Zitat:

Wenn E-Mails beim Internetprovider beschlagnahmt werden, ist dies zwar ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis, dennoch sind solche Beschlagnahmungen nicht nur bei schweren Straftaten möglich. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. (Quelle: Taz.de)

Es geht hierbei um E-mails, die man als Nutzer beim Provider speicherte, nachdem man sie bereits gelesen hat. Wer also E-mails nach dem Lesen bei seinem Provider speichert, muss in Kauf nehmen, dass die Polizei selbst bei geringstem Verdacht und geringsten möglichen Straftaten auf diese E-mails zugreift.

Das ist nötig, weil ansonsten Deutschland in Chaos, Anarchie und Verbrechen versinken würde und die Amis haben gerade keine Zeit, mit Truppen die Ordnung in Deutschland wieder herzustellen.

Samstag, 11. Juli 2009

Schäuble will via EU-Kommission mächtige EU-Datenbanken verbinden. Datenschützer befürchten umfangreiches Profiling von Bürgern

Zentralagentur für EU-Datenbanken geplant: SIS II, VIS und EURODAC unter einem Dach (Futurezone.ORF.at)

Die EU-Kommission plant, mächtige, EU-weite Datenbanken mit Informationen über Bürger und Asylbewerber unter einem Dach zusammenzuführen. Datenschützer warnen vor erweiterten Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten und vor umfassendem Daten-Profiling. Laut Bericht des Spiegels ist Hauptantreiber hinter den Plänen Bundesinnenminister Schäuble. Wer sonst.

Der Futurezone-Artikel enthält auch die Links zu den originalen Dokumenten der EU-Kommission.

Sonntag, 28. Juni 2009

SPD und Union in Schleswig-Holstein erlauben Zugriff auf sechs Monate alte Daten der Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr "gegenwärtiger" Gefahren

Schleswig-Holstein erlaubt Polizei Zugriff auf Vorratsdaten (Heise.de)

Zitat:

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, bemängelte im Rahmen der abschließenden Lesungen des Vorhabens, dass durch den Beschluss Regelungen ins Landesrecht übernommen würden, "die aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft werden". [...]

Es werde niemand erklären können, dass zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr eine Bestimmung notwendig sei, "die den Zugriff auf bis zu sechs Monate alte Telekommunikationsverbindungsdaten ermöglicht". (Quelle: Heise.de)

Dienstag, 2. Juni 2009

Kinderporno-Internetsperren: Wirtschaftspolitiker im Bundesrat fordern "löschen statt sperren"

Gravierende Einwände im Bundesrat gegen Kinderporno-Sperren (Heise.de)

Scheint so, dass die Wirtschaftspolitiker des Bundesrates auch zu den "Internetfreaks" gehören und Anhänger einer fundamentalistischen Freiheitsideologie sind. Das würde jetzt zumindest ein gewisser Heinrich Wefing wahrscheinlich vermuten.

Zitat:

Zu prüfen ist laut der Empfehlung vor dem Ergreifen weiterer Maßnahmen zunächst, "ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können". Insbesondere seien die vorhandenen Instrumente zur Sperrung von Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten im Wege einstweiliger Verfügungen, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, stärker in Bedacht zu ziehen und bei Bedarf zu verbessern. (Quelle: Heise.de.)

"Vorhandene Instrumente"? Ich dachte das Internet sei ein rechtsfreier Raum!! Na, sowas aber auch...

Samstag, 30. Mai 2009

Missverständnis: Kritiker von Internetsperren seien Anhänger einer fundamentalistischen Freiheits-Ideologie

(Via FixMBR.de) Wider die Ideologen des Internets! (Zeit.de)

Ein Heinrich Wefing meint in einem ellenlangen Artikel bei Zeit.de, dass die Gegner der Internetsperrpläne von Ursula von der Leyen Anarchisten seien, dass die Gegner der Internetsperren Internetfreaks seien, die ganz allgemein gegen Strafverfolgung im Internet seien, dass für sie das Internet einen besonderen, idealistischen Raum darstelle, in der es aus ideologischen Gründen keine Regulierung geben dürfe.

Dass es jedoch letztlich nur um einen Streit über die richtigen Methoden der Bekämpfung von Kriminalität im Internet geht, verschweigt Wefing. Er verschweigt, dass die Alternative, nämlich das Löschen von Kinderpornografie, eine effizientere und wirksamere Art des Vorgehens gegen Kinderporno-Bilder im Internet ist und dass Internetsperren teilweise sogar eine Strafverfolgung behindern und ansonsten kaum einen Effekt haben. Er verschweigt, dass das die Meinung von Experten ist und nicht die Meinung von irgendwelchen Internetspinnern. Er suggeriert, dass das Internet nur von wenigen Leuten genutzt wird. Er schmeißt Kinderpornografie und den Verstoß von Urheberrechten in einen Topf. Er übersieht die Frage der Verhältnismäßigkeit beim Beschneiden von Bürgerrechten.

Kurz: Heinrich Wefings Artikel ist völlig unbrauchbar, weil er von einer völlig falschen Prämisse ausgeht, weil er von etwas ausgeht, was so gar nicht existiert: Eine weitverbreitete anarchistische Ideologie unter den Internetnutzern in Deutschland. Der Artikel ist somit letztlich kein wertvoller Beitrag zu einer irgendwie zielführenden Diskussion.

Zitate:

Wieso hat es fast zwanzig Jahre gedauert, bis öffentlich formuliert wird, was doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist: dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. Dass im Cyberspace dieselben Gesetze gelten wie in der realen Welt. (Quelle: Zeit.de)

Wer hat das jemals verneint? Die vielen Unterzeichner der E-Petition gegen von der Leyens Internetsperren verneinen dies jedenfalls nicht.

Wieso dann die Zögerlichkeit, das Recht auch durchzusetzen? Warum haben Politik und Gesellschaft jahrelang zugelassen, dass Gesetze im Netz systematisch verletzt wurden, ganz offen, teils mit allen Anzeichen von Stolz über den Rechtsbruch? (Quelle: Zeit.de)

Was für eine Zögerlichkeit? Wenn Rechner bei Hausdurchsuchungen ruck zuck in Deutschland beschlagnahmt werden, weil jemand eine einzige MP3-Datei illegalerweise zum Download angeboten hat oder wenn kritische Berichte in Weblogs oder Satiren ruck zuck in Deutschland mit kostenpflichtigen Abmahnungen bombadiert werden, ist das zögerlich? Wefinger kapiert nicht, worum es eigentlich geht. Es geht darum, dass das Geschäftsmodell der Musikindustrie keine technische Grundlage mehr hat, weil ihr bisheriges Geschäftsmodell darauf beruhte, Kopien von Musik herzustellen und zu vertreiben. Es nutzt nichts, Millionen Bürger, die die neuen technischen Möglichkeiten nutzen zu kriminalisieren. Sie werden weiter die einfachen Möglichkeiten nutzen, Musik zu kopieren und zu verbreiten. Selbst wenn die Strafen erhöht werden. Der Grund ist nicht irgendeine Amoralität der Leute, die das Internet nutzen (also über 60% der Bevölkerung Deutschlands), sondern die technischen Möglichkeiten einerseits und die dadurch leider überflüssig gewordene Musikindustrie andererseits.

Das Netz ist anonym, das Recht ist personalisiert. (Quelle: Zeit.de)

Mag schon sein, dass manche Beleidigung in anonymen Weblogs ungeahndet bleibt, weil sie anonym erfolgt. Aber auch hier gilt es abzuwägen. Ein allgemeines Verbot anonymer Meinungsäußerungen beispielsweise (so wie in Italien gerade vorangetrieben und so wie in China längst realisiert), wäre ein weitaus größerer Schaden für eine demokratische Gesellschaft als das Verhindern mancher anonymer Beleidigungen.

Das Problem ist nicht, dass "Internetliebhaber" gesetzlose Gesellen sind, sondern dass die Durchsetzung von bestimmten Rechten im Internet technisch bedingt immer einhergeht mit einer tatsächlich absolut überbordenden, massiven Einschränkung bestimmter bürgerlicher Freiheitsrechte. Anders als in der analogen Welt kann man beispielsweise Nazipropaganda oder Beleidigungen im Internet nur hundertprozentig verfolgen, wenn man letztlich jede Internetaktivität jedes einzelnen Bürgers nonstop überwacht und erfasst. Das ist ein Trade-Off, der schlichtweg scheitern muss, der nicht getan werden kann und darf im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaft. Und auch in der analogen Welt verfolgt niemand den Ansatz, jegliches mögliche Verbrechen im Vorfeld verhindern zu wollen.

Auch in der "analogen" Welt nimmt man ja hin, dass manche Zeitgenossen Lücken ausnutzen, um unerkannt ihr Schindluder treiben zu können. Sind also alle, die kein Internet nutzen, deshalb automatisch Freiheits-Fundamentalisten, weil sie sich beispielsweise dagegen wehren, dass all ihre Post sicherheitshalber als Kopie an die Polizei geht? Oder weil sie sich dagegen wehren, dass der Verkauf und Betrieb von Druckmaschinen nicht lückenlos polizeilich überwacht wird, um so die Herstellung anonymer Flugblätter wirksamer zu unterbinden?

Es ist also kein Kampf zwischen kulturlosen und anarchistischen Internet-Spinnern auf der einen Seite und verantwortungsvollen internetkritischen Hütern von Recht und Gesetz auf der anderen Seite, sondern es geht schlicht um einen Streit über die Wichtigkeit von Freiheit versus Kontrolle. Wefing kapiert nur nicht, dass technisch bedingt im Internet nicht eine vollständige Kontrolle durchgesetzt werden kann ohne die Freiheit nicht vollständig (und darauf kommt es an: vollständig!) zu gefährden. Diese Aussage ist kein Ausdruck eines ideologischen Freiheits-Fundamentalismus, sondern spiegelt schlicht die gegebenen technischen Realitäten des Internets wider.

Ich vermute die Ursache des Missverständnisses liegt allein darin begründet, dass viele der Leute, die für Internetsperren plädieren oder für eine schärfere Durchsetzung der Strafverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen oder bei Beleidigungsdelikten zu wenig Ahnung haben von der Internettechnik.

Ich bitte solche Leute wie diesen Heinrich Wefing inständig darum, sich weiterzubilden. Danke.

Freitag, 8. Mai 2009

Ex-Justizministeriums-Mitarbeiter und Verfasser der Pro-Folter-Rechtfertigungen braucht keinen Verlust seiner Anwaltserlaubnis zu befürchten

No Bar Discipline for Yoo (The Volokh Conspiracy)

Das US-Justizministerium spricht sich wohl gegen eine strafrechtliche Verfolgung derjenigen Rechtsexperten aus, die unter Bush in langen Herleitungen versucht haben, Foltermethoden als legal darzustellen.

Nun wird offenbar, dass zumindest einer der verantwortlichen Rechtsexperten, Professor John Yoo auch nicht den Verlust seiner Anwaltsapprobation befürchten muss, weil die Fristen dafür verstrichen sind.

Zitat:

It appears John Yoo cannot be disciplined or disbarred for writing those memos, even if the Office of Professional Responsibility says it has evidence he should be.

That’s because OPR’s five-year investigation—carefully timed for release only as Bush was leaving the White House and Obama was coming in—dragged on too long. As a result of that timing, OPR blew the deadline for referring possible misconduct allegations against Yoo. (Quelle: Volokh.com)

Somit wird wohl letztlich niemand in den USA zur Verantwortung gezogen werden für die Foltereien, befürchte ich.

Merke: Wenn du Verbrechen ungesühnt begehen willst, arbeite für die Regierung oder die Geheimdienste.

Donnerstag, 7. Mai 2009

Hausdurchsuchungen gibt es in Deutschland bei jedem kleinen Pups - trotz Grundgesetz

Das BVerfG und die Hausdurchsuchung (HerrschendeMeinung.de)

Eine Liste einiger vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig erkannter Hausdurchsuchungen. Die Liste ist lang und umfasst trotzdem nur Fälle bis zurück zum Jahr 2006.

Die Liste belegt, dass große Teile von Polizei und Justiz in Deutschland immer wieder wissentlich das Bundesverfassungsgericht und seine Rechtssprechung missachten, um Bürgerrechte zu verletzen. Irgendwelche Folgen hat dies leider nicht für die beteiligten Staatsanwälte und Richter.

Montag, 4. Mai 2009

Rassismus in Deutschland: Gesetzlich erlaubte Freiheitsberaubung von Asylbewerbern

Asylbewerber verletzt Residenzpflicht: Acht Monate Knast (Taz.de)

Zitat:

Ein Kameruner soll acht Monate absitzen, weil er den ihm zugewiesenen Landkreis verlassen hat. "Das härteste Urteil, das wir kennen", sagt Pro Asyl. [...]

Otto hat sich nicht an die so genannte "Residenzpflicht" gehalten. Der Passus des Asylverfahrensgesetzes erlegt Flüchtlingen eine "räumliche Beschränkung" auf; Verstöße gegen diese nur in Deutschland existierende Bestimmung können mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. [...]

Dass man ein so hohes Gut wie die Freizügigkeit derart einschränke sei "überhaupt nicht einzusehen." Der Paragraf sei "absolut schikanös, der muss weg," sagt Mesovic. (Quelle: Taz.de)

Ich behaupte, dass der skandalöse Umgang mit Asylbewerbern und die skandalöse Gesetzeslage deutlich zeigt, dass es in Deutschland immer noch einen tief sitzenden Rassismus im Großteil der Bevölkerung gibt.

Dieser Rassismus schadet jedoch letztlich allen, weil ihm ein ziemlich ekelhaftes Menschenbild zu Grunde liegt. Und dieses ekelhafte Menschenbild schimmert dann auch im allgemeinen Umgang mit Menschen, nicht nur im Umgang mit Ausländern oder Asylbewerbern, durch.

Donnerstag, 23. April 2009

Gesetzesentwurf zur Kinderporno-Sperre schafft Angst und Rechtsunsicherheit bei normalen Surfern

Kinderpornografie: Internet-Sperre schränkt Grundrechte ein (Frankfurter Rundschau)

Zitat:

Die Grundrechteinschränkung, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, ist das Ergebnis einer erheblichen Verschärfung des Entwurfs. Neu ist, dass die Provider nun doch die IP-Adressen von Internetnutzern, die - gezielt oder unwissentlich - versuchen, auf die blockierten Seiten zuzugreifen, speichern und an "die zuständigen Stellen" weiterleiten dürfen. [...]

Eine Speicherung von Verbindungsdaten solle aber nicht erfolgen, sagte Zypries - obwohl diese Möglichkeit im Text des Gesetzentwurfs ausdrücklich erwähnt wird.

Die Speicherung dieser Daten mache alle Nutzer pauschal zu Verdächtigen, selbst wenn sie keine Ahnung haben, auf was für eine Seite ein Link führt [...].

Neu ist auch, dass nicht mehr nur Seiten, die Kinderpornografie enthalten, blockiert werden - sondern auch Seiten, die auf solche Angebote verweisen.

So könnte die Sperrung allerdings auch sogenannte Whistleblower-Seiten wie Wikileaks.org betreffen. (Quelle: FR-Online.de)

Fazit: Eine nicht öffentlich kontrollierte Polizeibehörde bestimmt selbständig, welche Internetseiten gesperrt werden - u.a. jetzt auch Internetseiten, die nichts direkt mit Kinderpornografie zu tun haben. Nutzer können ohne jegliche Absicht auf gesperrten Seiten landen und werden so - ebenfalls ohne dies zu wissen - zu Verdächtigen. Dies kann in Deutschland ruck-zuck Hausdurchsuchungen nach sich ziehen samt langjähriger Beschlagnahme aller Datenträger und IT-Ausrüstung.

Dem gegenüber stehen quasi keine tatsächlichen Vorteile zur Bekämpfung von Kinderpornografie durch das Gesetz.

Die öffentlich-rechtlichen Medien berichten nicht über die Kritik am Gesetz.

Sieht man sich die Monströsität dieses Gesetzes an und die trotzdem ausbleibende Protestreaktion breiter gesellschaftlicher Kreise, muss man schlussfolgern, dass in Deutschland eine Bundesregierung jegliche Art von Gesetzen verabschieden kann, so lange nur solche abstrakten Werte wie Meinungsfreiheit und Rechtssicherheit betroffen sind und es nicht um die Erhöhung von Steuern, Krankenkassenbeiträgen oder Abwrackprämien geht. Das wirft ein insgesamt absolut katastrophals Bild auf den Zustand dieser Gesellschaft und löst bei mir heftige Fluchtreaktionen aus. Zumal mit der kommenden Bundestagswahl eher wohl noch eine Verschlechterung dieser Situation zu erwarten ist.

Gesetzentwurf des Bundeskabinetts: Sperrung von Internetseiten wird gekoppelt mit völlig neuer Dimension der Internetüberwachung durch BKA

Kinderporno-Sperren: "Frontalangriff auf die freie Kommunikation" befürchtet (Heise.de)

Zitat:

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert übt scharfe Kritik an den Plänen zu Kinderporno-Websperren. Im aktuellen Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch beschließen will, erkennt er eine "völlig neue Überwachungsdimension". Werde das Speichern der Zugriffsversuche und die Weitergabe etwa von IP-Adressen an die Polizei gestattet, könnte eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung erfolgen, "die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde". [...]

Die Aufnahme in das Filterverzeichnis durch eine "Verwaltungsbehörde" schaffe zugleich "nicht ansatzweise" echte Rechtssicherheit, ob eine Webseite tatsächlich kriminelle Inhalte enthalte. (Quelle: Heise.de)

Tagesschau und Heute verschweigen übrigens, dass im Gesetzesentwurf des Kabinetts derartige neue Befugnis-Ausweitungen des BKA zur Internetüberwachung drinstehen.

Regierungsfunk halt.

Montag, 20. April 2009

Sichtweisen von Anklage und Verteidung kurz vor Prozessbeginn gegen "Sauerland-Terroristen"

"Die Welt wird brennen" (Welt.de)

Wenn man von dem suggestiven Anfang des Artikels absieht, in dem bildlich ausgemalt wird, wie die sogenannten "Sauerland-Terroristen" vor den Kochtöpfen stehen und versuchen ihre Bomben zu kochen, ein einigermaßen brauchbarer Artikel, der auch Hinweise auf mögliche Verbindungen von Geheimdiensten zu den Terroristen und ihrem Umfeld erwähnt. Man muss ja schon gnädig sein, wenn in den Medien nicht mehr nur völlig unkritisch die Meinung von BKA und Bundesanwaltschaft eins zu eins übernommen wird. Ein (kleiner) Fortschritt also bei den Medien.

Zitat:

Ein Zuträger der Nachrichtendienste soll nach Angaben aus Sicherheitskreisen auch der in Deutschland geborene Türke Mevlüt K. sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, den Sauerländern bei der Beschaffung der Sprengzünder geholfen zu haben. K., der in der islamistischen Szene den Tarnnamen "Abu Obeida" trägt, war 2002 in Ankara mit einem Koffer voller Geld als mutmaßlicher Unterstützer von al-Qaida festgenommen worden. Doch nach nur einem Jahr kam er wieder aus der Haft frei - angeblich weil er sich sowohl mit dem türkischen Geheimdienst MIT als auch mit der CIA verbündet hatte. Die Bundesanwaltschaft hat bislang keinen Haftbefehl gegen Mevlüt K. erwirkt, der in der Türkei leben soll. (Quelle: Welt.de)

Freitag, 17. April 2009

Großbritannien: Neuer rigider Strafkatalog gegen Schüler in Planung

Isolationszellen für Schüler, Bestrafung der Eltern (Telepolis.de)

In Großbritannien sollen umfangreiche Strafen auf ungehorsame Schüler zukommen. Das reicht vom Konfiszieren von Eigentum, wahllosen körperlichen Durchsuchungen bis hin zum Einsperren auch über die täglichen Schulzeiten hinaus.

Es ist faszinierend, wie hier Pseudoexperten und Politiker jegliches Wissen aus der Pädagogik ganz bewusst zu ignorieren scheinen. Auf keinem anderen Gebiet könnten Politiker sich vermutlich eine derartige Ignoranz gegenüber der Wissenschaft leisten. Bei der Pädagogik jedoch ist das möglich. Schade.

Werden diese rigorosen Strafmaßnahmen durchgezogen, dann kann man davon ausgehen, dass die Gewaltprobleme in Großbritannien weiter zunehmen. Vielleicht ist das auch politisch ganz bewusst gewollt so. Vielleicht wollen dort bestimmte Kreise einen Teufelskreis aus Gewalt und staatlicher Gegengewalt erzeugen. Immer mehr Repressionen töten die Demokratie. Die Demokratie kann nur gestützt werden, wenn man Kindern vorführt, dass die Würde des Menschen geachtet wird und nicht, indem man ihre Würde verletzt.