Kontensperre für Terror-Verdächtige (Tagesspiegel)
Ausschnitt:
Bereits Ermittlungen gegen Terrorverdächtige reichen aus, um deren Konten zu sperren. Ein Beweis, dass sich ein Tatverdacht erhärtet ist nicht notwendig, so ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes. [...] Einzelne verdächtige Kontenbewegungen müssten nicht nachgewiesen werden. (Quelle: Tagesspiegel.de)
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