Linktipps, Donnerstag, 29. November 2007 (ZAF)
Ausschnitt:
Als Arbeitsloser verhält man sich am besten nicht ökologisch sinnvoll und spart keinen Strom. Denn sonst kann es passieren, daß man am Ende des Abrechnungszeitraums von seinem Stromanbieter eine Rückerstattung erhält, weil die Abschlagzahlungen zu hoch waren. Diese Rückerstattungen gelten aber u.U. als Einkommen und können zu einer Minderung aktueller Transferleistungen führen. (Quelle: Zenzizenzizenzic.de)
Verrückter geht es nicht mehr!
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