Freitag, 30. November 2007

Rückzahlungen von Stromanbietern wegen zu hoher Abschläge werden Hartz-IVern angerechnet

Linktipps, Donnerstag, 29. November 2007 (ZAF)

Ausschnitt:

Als Arbeitsloser verhält man sich am besten nicht ökologisch sinnvoll und spart keinen Strom. Denn sonst kann es passieren, daß man am Ende des Abrechnungszeitraums von seinem Stromanbieter eine Rückerstattung erhält, weil die Abschlagzahlungen zu hoch waren. Diese Rückerstattungen gelten aber u.U. als Einkommen und können zu einer Minderung aktueller Transferleistungen führen. (Quelle: Zenzizenzizenzic.de)

Verrückter geht es nicht mehr!

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