Mittwoch, 28. November 2007

Keine deutschen Tor-Server mehr nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung

We are fucked individually! (Ravenhorst)

Ausschnitt:

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG verankert im Gesetz die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für jeden, der einen öffentlich erreichbaren Anonymisierungsdient anbietet, dessen Funktionen darauf ausgelegt sind, "maßgebliche" Original-Verkehrsdaten zu verändern, worunter bei Anonymisierungsdiensten primär die IP-Adresse fällt. Das bedeutet für Tor Router Betreiber, das sowohl Tor Eingangs-, Middleman- als auch Ausgangs-Router Betreiber zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung der in Verbindung mit dem Betrieb des Routers anfallenden Verkehrsdaten gezwungen sind. [...] Die Umsetzung des Cybercrime-Übereinkommens des Europarates im Gesetz durch Änderung des § 100g der Strafprozessordnung erlaubt den dazu berechtigten Stellen, nach gerichtlicher Anordnung (oder für drei Tage nach staatsanwaltschaftlicher Anordnung bei Gefahr im Verzug) die Verkehrsdaten von Tor Router Betreibern zu erheben und zwar auch in Echzeit und nicht nur als Rückgriff auf bevorratete Speicherungen. Das bedeutet auch, der Betreiber eines Tor Routers muss ggf. in der Lage sein, die bei ihm anfallenden Verkehrsdaten unmittelbar an die berechtigten Stellen weiterzuleiten. [...] Die Umsetzung des Cybercrime-Übereinkommens des Europarates im Gesetz durch Änderung des § 110 der Strafprozessordnung erlaubt den dazu berechtigten Stellen, die Rechner in einem Rechenzentrum oder einer Firma, angemietete Root-Server usw., auf denen ein Tor Router läuft, noch vor einer Beschlagnahmung zu durchsuchen, dortige Daten zu erfassen und zu speichern [...]. (Quelle: Blog.Kairaven.de)

Die von SPD und Union beschlossene Vorratsdatenspeicherung macht also das Betreiben von Tor-Servern in Deutschland unmöglich.

0 Kommentar(e) vorhanden: