Donnerstag, 24. Januar 2008

Anonyme Beleidigungen? Hausdurchsuchung nicht nur beim Verdächtigen, sondern auch bei Leuten aus seinem Umfeld!

Der Call-Center-Agent, die Detektive und das Boxenluder (Telepolis.de)

Eine ziemlich verrückte Justiz-Posse.

Ein Call-Center-Angestellter fällt in seiner Firma auf, weil er bessere Arbeitsbedingungen fordert. Zugleich taucht im Internet eine anonyme Webseite auf, auf der das Call-Center kritisiert wird.

Die Folge: Die Polizei macht Hausdurchsuchungen und beschlagnahmt Computer - sogar bei Leuten, die weder mit dem Call-Center noch mit der Webseite noch mit dem Verdächtigen irgendetwas zu tun haben, sondern nur zufällig als Mieter im gleichen Mehrfamilienhaus wohnen:

Bei einer L. bis heute persönlich unbekannten Frau X wurde ebenfalls eine Hausdurchsuchung durchgeführt und deren Rechner beschlagnahmt - samt aktueller Magisterarbeit. Grund: Die Detektive hatten L. mit einer Bekannten beobachtet, der er einen reparierten Computer nach Hause brachte. Vielleicht war sie "Violante"? Oder gar das "Boxenluder"? In dem 25-Parteien-Haus wohnte auch Frau X, von der die Detektive herausfanden, dass sie 5 Jahre zuvor eine Zeit lang bei B. gejobbt hatte. Sie musste L. Begleiterin gewesen sein! Hätten die Detektive oder die Ermittler den Namen der Frau X gegooglet, so wäre ihnen schnell ein Foto von X aufgefallen, das nicht die geringste Ähnlichkeit zur Bekannten des L. aufwies, was spätestens bei der Hausdurchsuchung hätte auffallen müssen. (Quelle: Telepolis.de)

Die Hausdurchsuchung und Computerbeschlagnahme scheint inzwischen das Standardermittlungsinstrument von Polizei und Staatsanwaltschaft zu sein. Eine effektive Kontrolle durch Richter scheint es nicht mehr zu geben. Wann gibt es also Hausdurchsuchungen wegen Falschparkens? Hat der Falschparker vielleicht sein Falschparken am Computer geplant oder seine Tat vielleicht sogar im Internet angekündigt? Und wenn man beim Falschparker nichts findet, dann sollten natürlich die Wohnungen der anderen Mietparteien im Haus durchsucht werden.

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