Sonntag, 8. März 2009

Aushebelung des Bundesverfassungsgerichts durch neues "Sicherheitsgesetz"

Familienzuwachs für den Großen Bruder (Telepolis.de)

Über die Gesetzesinitiative "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes", in der das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer neuen Überwachungsbehörde mit gefährlichen, neuen Befugnissen mutiert, durch die die Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts bei der Verwendung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung wieder aufgehoben werden.

Auszug:

Über den Umweg des geplanten Gesetzes erhält nun das BSI die Befugnis, die Daten der Nutzer auszuwerten und auch bei TK-Straftaten aktiv zu werden. Das BSI darf die erhobenen und analysierten Daten nicht nur bei schweren Straftaten, Terrorismusgefahr etc. an Verfassungsschutz und Polizei weiterleiten, §5(4), Satz 1 ermöglicht dies eben auch bei den TK-Straftaten:

§5 (4) Das Bundesamt kann die nach Absatz 3 verwendeten personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer mittels Telekommunikation begangenen Straftat übermitteln.

Was das Bundesverfassungsgericht also ausdrücklich durch seine Entscheidungen bei der VDS nicht genehmigt hat, soll nun über Bande realisiert werden. (Quelle: Telepolis.de)

0 Kommentar(e) vorhanden: